Blitzerwarner von Becker gratis

  • Ich wollte niemandem zu nahe treten, aber ich persönlich wiege mich aufgrund meiner gerichtlichen Erfahrungen nicht so dolle in Sicherheit, wie ihr es seht.

  • soweit ich weiß in Deutschland verboten. In der Schweiz konfiszieren die Freunde und Helfer gar das Navi, wenn sie feststellen, dass ein Blitzwarner für CH drauf ist. In anderen Ländern ist es allerdings erlaubt. Also mit Vorsicht genießen.
    Gruß, Jürgen


    :M) Sorry - den Hinweis hätte ich vermutlich bringen sollen! :M)
    Den Schuh werde ich mir wohl anziehen müssen.:(
    Auch nach meinem Kenntnisstand (04/2010) ist die Nutzung eines Navis mit der Zusatzfunktion "Radarwarner" nicht zulässig!
    Werde mal schauen, ob ich darüber noch Unterlagen und Begründungen finde.
    Wenn ja- werde ich sie hier einstellen.

  • Na ja, ich habe keine Punkte in Flensburg, fahre vorschriftsmäßig und bemühe mich um Umsicht und Rücksichtname. Deshalb fühle ich mich keineswegs senil oder von gestern.
    Übrigens macht mir meine Pan trotzdem viel Spaß. Was soll die Suche nach vermeintlichen Gesetzeslücken o.ä.?
    Frühlingsgruß aus Pommern

  • In der Schweiz gab es 2008 ein Gerichtsurteil, wonach Navis keine Radarwarner sind und deswegen nicht einzuziehen sind....
    http://www.scdb.info/blog/inde…Radarwarnung-erlaubt.html


    Ein Urteil des Bundesgerichtshofes der Schweiz bezog sich auf ein spezielles Radarwarnergerät Namens "Amigo" das kein Navi sondern ein GPS basierender Radarwarner war.
    .....


    Das zitierte Urteil ist ein Urteil eines Kantonsgerichts vom Mai 2008.


    Im selben Jahr (03.12.2008) hat das Bundesgericht im "AMIGO-Urteil" festgehalten:

    "Es ist unwesentlich, ob im Fahren registrierte elektromagnetische Wellen oder im Gerät vorprogrammierte Informationen vor einer (möglichen) Geschwindigkeitskontrolle warnen, ob das Gerät die Kontrollen aktiv stört oder lediglich passiv darauf hinweist und ob vor einer fixen oder einer mobilen Radaranlage gewarnt wird. ..."
    "...In Art. 57b Abs. 1 SVG werden "Radarwarngeräte" bloss beispielhaft aufgezählt. Folglich gehören noch weitere Geräte und Vorrichtungen zum gesetzlichen Anwendungsbereich. Mit der allgemeinen Umschreibung der verbotenen Geräte trägt Art. 57b Abs. 1 SVG nicht zuletzt der laufenden technischen Entwicklung Rechnung, ohne dabei dem Bestimmtheitsgebot ("nulla poena sine lege certa") zuwiderzulaufen (vgl. BGE 119 IV 242 E. 1c S. 244 mit Hinweisen). Deshalb kann offenbleiben, was unter "Radarwarngeräten" im Einzelnen zu verstehen ist..."

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Hallo zusammen,


    bei meinem ZUMO 550 waren seinerzeit beim Kauf (also vor 3 Jahren) einige Blitzerdateien schon vorinstaliert. Ich habe das Zeug kürzlich anläßlich eines Kartenupdates dann endgültig gelöscht.


    Also meine Meinung zu den Blitzerwarnungen (natürlich stark österreich-lastig) -%-:


    95% der stationären Radarkästen in Österreich sind als Testeinrichtung für die Aufmerksamkeit und Konzentration der Fahrzeuglenker gebaut und aufgestellt. Passt man auf und träumt nicht vor sich hin, erkennt man sie problemlos als solche. Wenn man dann nicht mehr als 10 - 15 km/h über der aktuell verordneten Höchstgeschwindigkeit am Tacho hat, passiert auch nichts.


    Die restlichen 5% sind zwar fies positioniert (versteckt hinter Brückenpfeilern, Lärmschutzwänden, Verkehrsleiteinrichtungen etc.), aber auch hier ist man bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen von max 10 - 15 km/h in der Regel gebührenfrei unterwegs.


    Bleiben noch die Section Controls auf Autobahnen: Die sind stets großmächtig und unmittelbar am Anfang und am Ende des betroffenen Abschnitts ganz klar mit Schildern gekennzeichnet. Wer die übersieht, nimmt auch den Tanklaster vor sich nicht wahr... Einmal eingefahren, zählt hier die Durchschnittsgeschwindigkeit - und die darf wirklich nur ganz knapp überschritten werden (soweit ich mich erinnere, war einmal von 2,5 km/h die Rede). Am besten Tempomat auf die erlaubte Geschwindigkeit (Tachowert) einstellen und durchrollen.


    Diese Blitzer sind also theoretisch mit den Blitzerwarnungen am Navi (wenn nicht schon per Gesetz flächendeckend verboten, wie z.B. in CH oder D) erkennbar und eventuelle Strafen damit abwendbar. Aber sonst?


    Wirklich böse sind die Zivilstreifen und besonders die allseits beliebten Laserpistolen. Erste neigen nicht selten zu provokativem Fahrverhalten (Auffahren, Schleichfahrt, aber auch Schnellfahren) und letztere sind in ihrer Entscheidung, wer denn nun wie schnell gefahren ist, sehr frei. Bei den Lasermessungen gilt als Faustregel, dass es diese bei Schlechtwetter und ungünstigen Fahrbahnverhältnissen praktisch nicht gibt, während bei Schönwetter, wenig Verkehr und besten Fahrbedingungen überall und ständig damit zu rechnen ist.


    Also ich sehe keinen wirklichen Vorteil in den Blitzerwarnern. Halbwegs an die Limits halten (auch wenn's manchmal uneinsehbar und bescheuert ist - siehe Spezialbeschränkungen auf 70 km/h für Einspurige auf beliebten Motorradstrecken, während VRS, GTI und Co mit 100 an dir vorbeiziehen dürfen) und gut ist's!

  • Also ich sehe keinen wirklichen Vorteil in den Blitzerwarnern. Halbwegs an die Limits halten (auch wenn's manchmal uneinsehbar und bescheuert ist - siehe Spezialbeschränkungen auf 70 km/h für Einspurige auf beliebten Motorradstrecken, während VRS, GTI und Co mit 100 an dir vorbeiziehen dürfen) und gut ist's!


    Seh ich genau so - und macht trotzdem Spass: Denn den hab ich vom Motorrad fahren, besonders in Kurven, und nicht vom Austricksen des Gesetzes -%-


    Gruss aus der Schweiz