Anhänger an ST1100

  • Das wäre ja geil:
    Ein Motorradanhänger 1m brei, 4m hoch und 12m lang!


    So mal mit der Werstattnummer in der Stadt zu Rushhour rumtrödeln.


    Was dann die Rennleitung dazu sagt wäre Interessant.


    Apropos V-max. Schweiz:
    Anhänger sind generell auf 80km/h.
    Dies gilt auch für Wohnwagen, die in der EU 100 fahren dürfen. Und an jedes Gerät mit Rädern die Vignette (AB) nicht vergessen.

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • Was wäre denn bei Euch HZEG?
    Bei uns sind es 400kg...


    Was meinst Du mit HZEG ?


    Ich hab bei meiner ST1100 517 kg Zul.GG drin stehen.
    Ist das das Höchste Zulässige Eigen Gewicht ?


    Leergewicht ist 304 kg *hüstel*
    Das ist aber wahrscheinlich ohne Öl, Kühlwasser, Batterie, Sicherungen und Reifen !


    Noch ne Frage an mbrII:
    Als Wiener müsstest Du doch definitiv sagen können, ob in Österreich 80 auf der Landstrasse und 100 auf der Autobahn für das Moped mit Hänger erlaubt sind?


    Im Automobilbereich sind AHKs übrigens grösstenteils gar nicht mehr eintragungspflichtig.


    *Grübel*
    Einen Gepäckträger oder Kofferträger am Bike muss ich ja definitiv nicht eintragen. Viele Autofahrer nutzen die Kugel ja auch nur zum Fahrradtransport. Dann kann ich sie ja erstmal selber bauen und als Zusatz-Gepäckträger deklarieren :-)

  • Zitat

    Apropos V-max. Schweiz:
    Anhänger sind generell auf 80km/h.


    Das ist in D auch so - aber Motorradanhänger sind nochmal extra aufgeführt und das waren sie zumindest früher auch in der Schweiz - kann sich natürlich geändert haben.


    Zitat

    Im Automobilbereich sind AHKs übrigens grösstenteils gar nicht mehr eintragungspflichtig.


    Das ist nicht richtig, es ist nur so, dass bei den meisten Pkw inzwischen in der allgemeinen Abnahme bereits eine AHK enthalten ist (die es dann als Zusatzausstattung oder Nachrüstung vom Hersteller gibt - eine andere darf es dann aber meist auch nicht sein) - was bei Motorrädern praktisch nie der Fall ist.


    Zitat

    Einen Gepäckträger oder Kofferträger am Bike muss ich ja definitiv nicht eintragen.


    Der Unterschied ist "am Bike". Du kannst eine AHK an die Pan montieren und sogar einen Anhänger dranbinden - solange der den Boden nicht berührt (und auch sonst die Sicherheit nicht gefährdet) kannst Du damit auch rumfahren ohne Abnahme und so - also so einen Fahrradträger kannst Du gerne an die Pan schrauben....

  • Bei allen Anhängerkupplungen, welche bereits nach europäischer Norm geprüft sind (Prüfzeichen beginnend mit „e“), ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Einbauanleitung der AHK im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese dient als ABE. Bei der nächsten Änderung in den Fahrzeugpapieren , wie z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Eintragung zusätzlicher Rad-Reifen-Kombination, ist es erforderlich die Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.


    Bei den Anhängerkupplungen mit einem deutschen Prüfzeichen (M oder F) ist eine TÜV-Abnahme sowie eine sofortige Eintragung nach Montage der AHK in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Die AHKs mit einer Einzelabnahme (TP-Prüfzeichen) verfügen über ein für jede Anhängerkupplung separat erstelltes Gutachten. Nach Montage der AHK ist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Quelle: http://www.kupplung.de/Service/Fachbegriffe.html#4


    Der Haken am Haken ist das E-Kennzeichen !
    e4 steht zum Beispiel für die Niederlande.
    Wenn eine AHK für die PAN das drauf hätte, müsste ich wohl nicht mal mehr zum TÜV damit.

  • Knifflige Fragen - in Holland sind ja scheinbar auch breitere Hänger als 100 cm erlaubt. Zumindest verkauft Schuring die.


    Darf der Holländer damit hinten am Moped durch Deutschland fahren ?


    Darf der deutsche Mopedfahrer einen holländischen Hänger legal ziehen, wenn der 130 cm breit ist?


    Wenn schon Hänger, dann sollte ein gelbes Kennzeichen ja fast Pflicht sein :lol:


    Bei LKWs ist es ja schon fast normal, dass der Auflieger ne andere Nationalität hat als die Zugmaschine.


    Tommy

  • Zitat

    in Holland sind ja scheinbar auch breitere Hänger als 100 cm erlaubt.


    Gibt es auch in D und ist hinter einem Gespann erlaubt, wenn die AHK zwischen Maschine und Seitenwagen angebracht ist.


    Zitat

    Darf der Holländer damit hinten am Moped durch Deutschland fahren ?


    Klar: ja, wenn er das in seinem Land auch darf.


    Zitat

    Darf der deutsche Mopedfahrer einen holländischen Hänger legal ziehen, wenn der 130 cm breit ist?


    in NL ja, in D wohl nicht, da das Zugfahrzeug entscheidend ist, nicht der Hänger (also: eigentlich - vermutlich würde es aber keinem auffallen)


    Zitat

    Bei LKWs ist es ja schon fast normal, dass der Auflieger ne andere Nationalität hat als die Zugmaschine.


    Normal hat der Anhänger in D das gleiche Kennzeichen wie das Motorrad - und ist deshalb Steuer & Versicherungsfrei. Aber es ist nicht verboten einen Anhänger mit eigenem Kennzeichen zu ziehen (und natürlich darf das auch ein ausländisches sein) - dann hat der Anhänger aber eine eigene Zulassung mit Steuer und Versicherung (je nach Zulassungsland natürlich).


    Zitat

    Das hätte ich früher wissen müssen


    aber das ist doch normal - solange man gegen keine extra Bestimmung verstößt..... Allerdings dürfte so ein Fahrradträger (zumindest mit Fahrrad) in der Breite problematisch werden.

  • Trailer Law - UK legislation was changed in 1984 to allow trailers to be towed by solo motorcycles. The main points are as follows :


    Motorcycles must exceed 125 cc


    Maximum towed weight, including the trailer and it’s load must not exceed 150 Kg. (330 lb.) or two thirds of the motorcycles unladen weight, whichever is least.


    The Motorcycle must be marked with it’s kerbside weight.


    Maximum width of the trailer is one metre.


    Maximum length of the trailer is 2.5 metres, measured from the motorcycle rear wheel spindle to the rearmost part of the trailer. The trailer must be marked with it’s unladen weight.


    The UK speed limit is 60 mph on dual carriageways and motorways.


    Quelle: http://www.watsonian-squire.com/trailers.html


  • Normal hat der Anhänger in D das gleiche Kennzeichen wie das Motorrad - und ist deshalb Steuer & Versicherungsfrei. Aber es ist nicht verboten einen Anhänger mit eigenem Kennzeichen zu ziehen (und natürlich darf das auch ein ausländisches sein) - dann hat der Anhänger aber eine eigene Zulassung mit Steuer und Versicherung (je nach Zulassungsland natürlich).


    Hallo Andy,
    danke für den Tipp mit versicherungsfrei. Da denk ich drüber nach.
    Wenn man den Hänger auch mal ans Auto hängen will, empfiehlt sich ne eigene Zulassung. Versicherung und Steuer für den Hänger sind minimal.
    Mein Wohnwagen kostet z.B. 12,45 Euro Haftpflicht im Jahr.
    Ein Hänger mit 230 kg kostet 14 Euro Steuer.
    Tommy


  • Als Wiener müsstest Du doch definitiv sagen können, ob in Österreich 80 auf der Landstrasse und 100 auf der Autobahn für das Moped mit Hänger erlaubt sind?


    Da ich nie auf den Gedanken käme mir so ein Teil an's Möppi zu dengeln, würde ich konservativ (aber nicht definitiv ;-)) die 50/80/100 von 'PKW mit leichtem Anhänger' empfehlen.


    Beim 'Mopedanhänger' (50cc) gelten übrigens max 50kg bei max 80cm Breite...


    Wenn's wirklich wichtig müßte ich dahingehend mal bei den Verkehrsrechtlern am ÖAMTC Stützpunkt vorsprechen (die wollen mir eh unbedingt irgend eine Versicherungsmappe überreichen...)


    In Italien scheint Motorrad mit Anhänger übrigens überhaupt verboten zu sein...

  • In Amiland gibts ein eigenes Forum für Hängerfahrer:
    http://www.motocampers.com/forums/forumdisplay.php?f=54


    Und bei den ST-Owners ein Unterforum
    http://www.st-owners.com/forum…mdisplay.php?262-Trailers


    Tommy