Hallo Kollegen,
mal unabhängig davon, ob es sinnvoll ist, ein paar Fragen zum Thema AHK an der ST 1100:
Honda gibt ja weder für Gold Wing noch für die Pan ne Freigabe.
Laut Honda ist ne Einzelabnahme beim TÜV aber möglich.
Wer hat eine mittig montierte Anhängerkupplung an seiner ST1100?
Wer baut Anhängerkupplungen mit Kugel für Motorräder mit 2-spurigen Anhängern?
In Deutschland sind bekanntlich 60 km/h Höchstgeschwindigkeit mit Hänger das Haupthindernis. Allerdings hab ich nur 60 km bis nach Österreich und Tschechien und mach fast nie in D Motorradurlaub. Wer weiss, wie das in Österreich, Italien, Frankreich und dem Rest Europas aussieht.
Mit dem Auto und angehängtem Wohnwagen darf ich in Österreich ja auch legal 100 und in Frankreich 130 fahren und mit unserem Eriba Touring (made in France) geht das auch problemlos.
Laut TÜV ist die in D zulässige Breite maximal ein Meter, Länge maximal 4 Meter. Auch für Gespanne !!!
Laut StVZo darf ich (152 kg halbes Leergewicht + 75 kg 227 kg an der Pan ziehen
Wie sieht das denn bussgeldtechnisch aus, wenn ich mit nem Hänger fahre, der breiter ist als ein Meter ?
An Gespannen darf der Hänger ja theoretisch auch nur nen Meter breit sein, aber man sieht öfter breitere unterwegs.
Wie breit dürfen Hänger an Motorrädern in Österreich, Italien, Frankreich und dem Rest Europas sein?
Hab letzthin erst ne Harley-Sportster mit nem Surfbrett-Anhänger am Baggersee getroffen
Also - gibt es jemand, der diese Fragen beantworten kann ?
Grüsse aus dem Grenzland - Tommy