Beladung

  • Wie hoch - breit - lang darf man eigentlich ein Motorrad beladen?

  • In Österreich 2,55 m breit und 4 m hoch. Das sind die Eckdaten für max. Fahrzeugbreite und -höhe.


    Technische Ausstattung wären bei der Breite Beleuchtung max. 40 cm von Aussenkante.


    Bezüglich der Länge der Ladung. 1 m Überhang (hinten) oder Überhang um mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge gilt bei uns als Langgutfuhr. Die Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhren beträgt auf Freilandstraßen 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.


    Ohne Gewähr

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Bei meiner Africa Twin waren die Koffer (je 40l) eigentlich nicht gestattet. deswegen hätte der eine nur 30l haben dürfen. Aber wie sieht das den aus redcard
    Gibt 2 mögliche Gründe: Fahrzeug breiter als 1m oder breiter als der Lenker. Ob das auch für Beladung gilt, kann ich aber nicht sagen.

    Erfahrung der letzten Jahre:
    Fahre mehr als gedacht, aber weniger als gewollt.

  • Koffer (ohne Werkzeug demontierbar) gelten offiziell als Beladung und brauchen deshalb auch keine ABE

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • So isses, deswegen hab ich damls für den FJS-Silverwing Kofferhalter konstruiert und mich beim TÜV schlau gemacht, die Teile brauchten keine Abnahme oder Eintragung, weder die Kübel noch die Halter.

  • und aus genau diesem Grunde kann ich auch getrost mit meinem Gitarrenkoffer herumdüsen:lol:

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Hallo,


    wie Manfred K schon geschrieben hat, gilt § 22 StVO in D. Grundsätzlich gilt für Beladung folgendes:


    - sichere Verstauung, gegen Herabfallen sichern
    - der Fahrzeugführer darf duch die Ladung in keiner Weise in der Sicht und der Bedienung des Fahrzeuges eingeschränkt werden.
    - die Ladungssicherung darf nur mit zulässigen Mitteln erfolgen ( Spanngurte, Ketten, Drahtseile ) niemals mit einfachem Seil oder Gummizügen
    - zur Ladungssicherung sind vorhandene Zurrpunkte, Schlaufen zu verwenden ( gilt i.d.R. nur bei Niederzurren von Ladung )
    -Verwendung von Antirutschmatten


    Fausregel: Ladung kann nie mit Ladung gesichert werden, z.B. die Seitenplanken mit wegzuwerfenden Holzplatten erhöhen, um mehr Ladungsraum zu bekommen.


  • ähm - so ein Motorrad würde ich gerne mal sehen - na ja, in den USA wäre das nichts Aussergewöhnliches aber hier? Gelten die Regeln nicht eher für ein Auto resp. LKW?