Wie hoch - breit - lang darf man eigentlich ein Motorrad beladen?
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In Österreich 2,55 m breit und 4 m hoch. Das sind die Eckdaten für max. Fahrzeugbreite und -höhe.
Technische Ausstattung wären bei der Breite Beleuchtung max. 40 cm von Aussenkante.
Bezüglich der Länge der Ladung. 1 m Überhang (hinten) oder Überhang um mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge gilt bei uns als Langgutfuhr. Die Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhren beträgt auf Freilandstraßen 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.
Ohne Gewähr
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Bei meiner Africa Twin waren die Koffer (je 40l) eigentlich nicht gestattet. deswegen hätte der eine nur 30l haben dürfen. Aber wie sieht das den aus
Gibt 2 mögliche Gründe: Fahrzeug breiter als 1m oder breiter als der Lenker. Ob das auch für Beladung gilt, kann ich aber nicht sagen. -
Koffer (ohne Werkzeug demontierbar) gelten offiziell als Beladung und brauchen deshalb auch keine ABE
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So isses, deswegen hab ich damls für den FJS-Silverwing Kofferhalter konstruiert und mich beim TÜV schlau gemacht, die Teile brauchten keine Abnahme oder Eintragung, weder die Kübel noch die Halter.
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und aus genau diesem Grunde kann ich auch getrost mit meinem Gitarrenkoffer herumdüsen
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Hallo,
wie Manfred K schon geschrieben hat, gilt § 22 StVO in D. Grundsätzlich gilt für Beladung folgendes:
- sichere Verstauung, gegen Herabfallen sichern
- der Fahrzeugführer darf duch die Ladung in keiner Weise in der Sicht und der Bedienung des Fahrzeuges eingeschränkt werden.
- die Ladungssicherung darf nur mit zulässigen Mitteln erfolgen ( Spanngurte, Ketten, Drahtseile ) niemals mit einfachem Seil oder Gummizügen
- zur Ladungssicherung sind vorhandene Zurrpunkte, Schlaufen zu verwenden ( gilt i.d.R. nur bei Niederzurren von Ladung )
-Verwendung von AntirutschmattenFausregel: Ladung kann nie mit Ladung gesichert werden, z.B. die Seitenplanken mit wegzuwerfenden Holzplatten erhöhen, um mehr Ladungsraum zu bekommen.
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Andere Länder, andere Regeln.
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In Österreich 2,55 m breit und 4 m hoch. Das sind die Eckdaten für max. Fahrzeugbreite und -höhe.
Technische Ausstattung wären bei der Breite Beleuchtung max. 40 cm von Aussenkante.
Bezüglich der Länge der Ladung. 1 m Überhang (hinten) oder Überhang um mehr als ein Viertel der Fahrzeuglänge gilt bei uns als Langgutfuhr. Die Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhren beträgt auf Freilandstraßen 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.
Ohne Gewähr
ähm - so ein Motorrad würde ich gerne mal sehen - na ja, in den USA wäre das nichts Aussergewöhnliches aber hier? Gelten die Regeln nicht eher für ein Auto resp. LKW?
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Andere Länder, andere Regeln.
ich glaube nicht, dass es in gewissen Ländern Regeln gibt
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auch hier frage ich mich ob das für Motorräder gilt, 2,55m breit und 4m hoch?