Rechtliches bei der Postzustellung

  • Hallo zusammen,
    ich hätte gerne ein Problem...


    Ich habe bei DHL einen "Ablagevertrag" geschlossen, d.h. ich ermächtige DHL ein Paket bei Anlieferung an einem bestimmten Ort abzulegen. Dabei wird jeweils eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten geworfen, auf dem die Tatsache, dass eine Sendung abgelegt wurde, vermerkt ist.


    Nun frage ich mich, wo denn jetzt der Gefahrenübergang für die Sendung ist, vielleicht kann mir da einer mal eine Auskunft geben, hermi ist doch da wohl berufsmäßig unterwegs, wie ich annehme.


    Hintergrund ist folgender:
    Ich habe vor geraumer Zeit ein Navi bei einem Internetverkäufer erstanden.
    Dieses wurde per Mail avisiert, kam aber bei mir nie an.
    Nach einiger Wartezeit schaute ich bei der Sendungsverfolgung bei DHL nach und stellte fest, dass das Paket als ausgeliefert gekennzeichnet war, Auslieferung "an eine andere Person im Haushalt". Es war aber definitiv niemand da.
    Durch einen glücklichen Zufall fand ich das Paket dann in meiner Papiermülltonne... Tolles Gefühl, 200 Euro aus einer Mülltonne zu fischen!


    Also, wer wäre denn verantwortlich, der Lieferant? Sicherlich doch nicht, oder?
    Ich? Ich hatte ja keine Ahnung, dass es geliefert wurde.
    DHL? In meinen Augen ja, aber wer ist beweispflichtig?
    Wie sollte ich das beweisen, wenn die Papiertonne zwischenzeitlich geleert worden ist?


    Fragen über Fragen und sicherlich eine Streitfrage ....


    Ich schaue mir mal die Unterschrift aus dem Auslieferungsbeleg bei DHL an, ich glaube aber nicht, dass ich die erkenne...



    Meinungen?

  • Der Absender kann aufgrund der Sendungsverfolgung bei DHL nachweisen, dass das Paket angekommen ist.
    Ich hingegen kann gar nichts beweisen, meiner Meinung nach habe ich ein Problem, wenn der Transporteur das Paket abgeliefert hat und es dann geklaut (oder entsorgt) wird.


    Theoretisch hätte ich das Paket ja auch verschwinden lassen können und mich dann beim Versender beschweren können.
    So käme ich zu einem kostenlosen Navi...

  • Ohne ein Fachmann zu sein:


    1. Geht das Paket versichert raus ist der Versender Dein Ansprechpartner.
    2. Geht es unversichert raus übernimmt der Empfänger das Risiko


    Das ist so nicht richtig. Bei einem kommerziellen Händler als Versender trägt immer dieser und nicht der Kunde das Versandrisiko. Immer. Der Empfänger trägt nur dann selber, wenn es sich um einen Privatkauf (z.B. eBay) handelt.


    Das wird in diesem Fall aber nicht helfen, denn das Paket war ja angeblich zugestellt worden. Damit ist der Versender raus. Der Paketdienst muss im Zweifel die korrekte Zustellung nachweisen - normalerweise durch Vorweisen einer Unterschrift.


    Hat der Empfänger jetzt aber einen "geheimen Ablageortvertrag" abgeschlossen (auch hier hat der Paketdienst wieder eine Unterschrift des Empfängers (einmalig) zu erhalten)), geht das Risiko tatsächlich an ihn über. Es sollte also wohl überlegt sein, ob man es dem Paketzustelldienst erlaubt, zukünftig ohne Unterschrift des Empfangs vorzugehen!!

  • wernickel,


    wenn Du einen Vertrag geschlossen hast, dann würde ich den zuerst mal lesen. Daneben die AGB.
    Und vor allem: den Vertrag mit Deinem Lieferanten unter die Lupe nehmen.
    Bist Du Verbraucher oder Unternehmer?


    Ganz abgesehen davon sollte Versicherungsschutz herbeigeführt werden, um die Nachteile bei evtl. erfolgtem Gefahrübergang abzufedern.

  • hermi


    Ich habe eine Ablagevereinbarung mit DHL unterschrieben, ich glaube nicht, dass ich da etwas Schriftliches habe...
    Die AGB des Lieferanten, also des Versenders? Keine Ahnung, müsste ich mir mal ansehen. Aber ich denke, der ist doch sowieso aussen vor, da DHL ja nchweisen könnte, dass das Paket ausgeliefert wurde.


    Und Versicherung? Ich wusste nicht, dass man sowas versichern kann...
    Und auf welche Art streite ich mich dann mit der Versicherung rum, wenn die zicken sollte?

  • hermi


    Ich habe eine Ablagevereinbarung mit DHL unterschrieben, ich glaube nicht, dass ich da etwas Schriftliches habe...


    Aber das ist doch schon was Schriftliches, wenn Du was unterschrieben hast, sollte was obendrüber gestanden haben, sonst wärs ja blanco.


    Und jetzt mal blöde Frage:


    was ist denn eine Ablagevereinbarung?

  • Du erlaubst gegenüber der Post/DHL, dass der Zusteller an einem bestimmten vereinbarten Ort die Pakete ablegen darf (Terasse, Hinterhof o.ä.). Und da sehe ich das Problem. Wenn ich mich auf sowas eingelassen habe, habe ich doch die Arschkarte. Da liegt die Ware ungesichert an einem vermeintlich sicheren Ort, kein Nachweis wegen Diebstahl , ob evt. durch Zusteller oder einen Anderen Dritten mehr möglich. Wenn der Vermerk "zugestellt" gemacht ist, ist der Sack seitens der Post auch vertraglich zu, so meine laienhafte Einschätzung. Auf sowas würde ich niemals eingehen, auch wenn man eigentlich seinem Zusteller vertrauen sollte. Ich habe zu lange Spitzbuben bearbeitet, als das ich mich auf sowas einlassen würde.

  • Auf sowas würde ich niemals eingehen, auch wenn man eigentlich seinem Zusteller vertrauen sollte. Ich habe zu lange Spitzbuben bearbeitet, als das ich mich auf sowas einlassen würde.


    Das ist noch nicht einmal das Relevante hier. Tatsächlich haben viele Leute so eine Vereinbarung und die Finden dann tatsächlich oft die Ware wie abgesprochen in der Papiertonne.
    Doch was, wenn man mal mehrere Tage im Urlaub ist? Schwubdiwub war die Müllabfuhr da ... Da hat man dann Pech gehabt.

  • ich wohne ja auf dem Lande;-) und bekomme geschäftlich ab und zu auch Kleinteile bis 15 kg nach Hause geliefert. Habe auch mit dem Fahrer abgemacht, die Teile einfach vor die Tür zu legen, wenn niemand da ist. Hat bis jetzt immer tip-top geklappt. In der Stadt würde ich so etwas nicht machen - aber bei uns im Dorfquartier passiert eigentlich nix - und Mülltonnen kennen/haben wir nicht.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Ich habe mit DHL auch einen Ablageort vereinbart, bzw. Nachbarn benannt, wo er ein Paket abgeben kann. Aber das mit der Papiertonne ist meinem Nachbarn passiert. Er fand ein Paket auch zufällig in der blauen Papiertonne. Zufall? oder ist das eine interne Absprache von DHL?

  • Ich wohne auch ländlich mit funktionierender Nachbarschaft, aber auf eine Ablagevereinbarung würde ich mich genau aus den bisher geschilderten Vorkommnissen nie einlassen.