Kamera im Auto verboten?

  • Zitat

    Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen.


    Das wird noch auszulegen sein, inwiefern das bereits durch das Nummernschild eines Autos gegeben ist, dann wäre nur noch ein Aufkleber "Achtung Dashcam an Bord" notwendig....


    Zitat

    Brauche ich dann auch so ein Schild an meiner Jacke, wenn ich im Urlaub fotografiere oder filme?


    Sobald auf Deinen Bildern/Videos auch Menschen drauf sind, müsstest Du das strenggenommen tatsächlich - laut DSVGO.....:shock:


    Wir haben uns für letztes WE extra entsprechende T-Shirts machen lassen und sind damit dann auf's Rock-Festival gegangen - als Video-Crew. Das ist kein Witz, das ist auch nicht als Spaß gedacht, das ist total ernst!
    Und eigentlich ist es traurig, dass es notwendig ist (genauso wie die Dashcams), wenn es nicht so viel Missbrauch geben würde, gäbe es die ganze DSVGO gar nicht erst - aber jetzt haben wir sie nunmal. :roll:


    Zitat

    wie sieht es für Gemeinden und Städte aus, die im öffentlichen Raum Kameras stehen haben


    Andere Baustelle, diese Kameras sind gerichtlich genehmigt (sofern alles ordentlich und legal gelaufen ist), da zieht dann sowas wie "öffentliches Interesse" (genau unter dem Punkt ist ja auch die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen zugelassen worden).


  • Blau ist von mir.
    Ich bin mal auf die ersten Gerichtsentscheidungen gespannt, da wird es am Anfang kaum was geben, was nicht durch die Instanzen läuft.

  • Für Interessierte hier die Urteilsverkündung des BGH


    https://www.swr.de/swraktuell/…id=1622/83rpoi/index.html


    Das hätte man auch anders entscheiden können.


    In der Monatszeitschrift von Juris (JM 1/2019) befasst sich ein Aufsatz mit dem Thema:
    "Pics or it didn´t happen"?! Die Fotodokumentation betrieblicher Veranstaltungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive.
    Dort wird minutiös das Recht eines Fotografierten geprüft, ob er sich gegen die Veröffentlichung wehren kann oder nicht, insbesondere sozusagen sich grundlos wehren kann.
    Wenn ich mir dann jedenfalls die mündliche Urteilsverkündung des BGH anhöre, mit welcher nachgerade Nonchalance er den Interessen des vermeintlich Geschädigten den Vorzug gibt, ist das schon erstaunlich.
    Für noch erstaunlicher halte ich die Konsequenzen, da damit jeder gezwungen sein könnte, eine ggfls versteckte dashcam anzubringen, um sie bei Bedarf zu verwerten.

  • Ich habe mir die Urteilsbegründung angehört und - möglicherweise fehlt mir juristisches Grundverständnis - für gut befunden!


    Mit dem Thema Dashcam werde ich mich bei Gelegenheit mal befassen...

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Iss für mich ein bisken Gagga. Einerseits ist der Betrieb von Dashcams verboten, andererseits Erlauben die eine Verwertung von verbotenen Aufnahmen. Ich sehe da eine Parallele zum Ankauf von geklauten Steuer-CD´s aus der Schweiz (für mich Hehlerei), die dann hier in D ausgewertet und Steuerhinterzieher belangt werden.

  • @ Olli,


    so könnte man das sehen.


    Aber AchimHHamburg hat´s ja schon verdeutlicht, hört sich nicht so unplausibel an. Ich halte halt die Abwägung nicht für zutreffend.


    Ich habe gerade die schriftlichen Urteilsgründe quergelesen, das ist doch wesentlich ausführlicher dargestellt und gut begründet. Davon ist in der mündlichen Urteilsverkündung kaum etwas zu bemerken.


    Die Entscheidung ist auf dem BGH Server für jedermann nachzulesen:


    http://juris.bundesgerichtshof…5f70&nr=85141&pos=0&anz=1



    Was mich wieder in den Glauben bestärkt, dass das EMÖGG "Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte" ein Irrläufer ist und nicht wirklich befriedigend sein kann.


    Aber das ist ein andereres Thema.

  • Hallo Rolf,
    wie schon mancher geschrieben hat ist das ein wenig Auslegungssache.
    Ich selber fahre seit vielen Jahren in AT mit Helmcamera, bisher ohne Probleme.
    Du solltest mehr Vorsicht walten lassen wenn Du „ schnell “ durch AT fährst.


  • Die Entscheidung ist auf dem BGH Server für jedermann nachzulesen:


    http://juris.bundesgerichtshof…5f70&nr=85141&pos=0&anz=1


    diese Äusserung fand ichGOO:


    "abstrakten Überwachungsbefürchtung Dritter"


    Der Staat unterstellt jedem einzelnen Dash-Cam-Nutzer, jenes Verhalten,
    welches er selber anwendet. Dabei wäre Otto-Normal-User gar nicht dazu
    in der (technischen) Lage.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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