Kamera im Auto verboten?

  • Ich bin bei einer Polizeikontrolle, nahe eines Wohngebietes, bereits vor ca. 15 Jahren angehalten worden.
    Auf dem Armaturenbrett meines ausgeliehenen Transporters war eine Kassettenbox angebracht,
    diese wurde aus der Ferne, von den Polizeibeamten als Kamerabox verkannt.
    Es war also bereits damals Grund genug mich Anzuhalten, wegen des Verdachtes von illegalen Aufzeichnungen.


    Auf Nachfrage wurde mir damals mitgeteilt, dass derartige Aufzeichnungen durch private Personen verboten sei.
    Dieses sei nur bei Sicherheitsrelevanten Fahrzeugen erlaubt.

  • Hm? Ich bin nicht ganz sicher, ob die aufgeführten Fälle mit dem meinen tatsächlich vergleichbar sind. Auf jeden Fall hätte ich die Aufnahmen aus einer Auto-/Motorrad-Action-Cam als datenschutzrechtlich unbedenklich gehalten, weil:


    In einer Familiensache wurde ich einmal von einem Privatdetektiv überwacht, der
    a) auf der Straße vor meinem Haus Fotos von mir und anderen gemacht hat und
    b) dort und im Ort Filmsequenzen von mir und anderen hergestellt hat und
    c) an meinem Auto ein GPS-Gerät angebracht hat.


    Dazu vertrat der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte (Firmensitz der Detektei) die Auffassung: a) und b) zulässig. C) verboten wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht.


    Das Amtsgericht in Hamburg schloss sich im Zivilverfahren gegen den Detektiv dem an:
    a) und b) zulässig, da es sich lediglich um Beobachtungen im öffentlichen Verkehrsraum handelte. Ein Hineinspähen in mein Haus oder Grundstück wäre unzulässig gewesen.
    c) Die GPS-Überwachung war unzulässig, die erhobenen Daten durften nicht verwertet werden und waren zu löschen. Was mir, da mir kein bezifferbarer Schaden entstanden war, zivilgerichtlich keinen monetären Ausgleich verschaffte.


    Die für meinen Wohnsitz zuständige Staatsanwaltschaft Kiel sah keinen Anlass - auch nach meiner Beschwerde - gegen die Detektei strafrechtlich vorzugehen.


    Aus meinen Erlebnissen hatte ich bisher geschlossen:
    Solange Du Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum produzierst, kannst Du mittels Foto oder Film aufnehmen, was Dir vor die Linse kommt.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Ich frage mich, wo fängt es an und wo hört es auf?


    ActionCam am Helm beim Skifahren/Snowboarden welche den ganzen Tag filmt?
    Bei der ActionCam am Motorrad?
    Beim Touri, welcher mit laufender Cam durch die ganze Altstadt und die ganze Seepromenade entlang spaziert?
    Beim Vati, welcher stundenlange am Strand von xy mit der Cam werkelt?


    Oder ist die DashCam im Auto etwas völlig anderes?


    Weshalb soll ich nach einem Unfall nicht mittels DashCam beweisen können, dass ich z.B. bei grün auf die Kreuzung fuhr; oder keinen Spurwechsel vorgenommen habe; oder die Sicherheitslinie nicht überfahren hatte?


    Andererseits bin ich aber auch der Ansicht, dass verhinderten Polizisten nicht einfach gegen alle und jeden - gestützt auf ihre Ganztagesfilme - eine Anzeige einreichen können.

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=


  • Das ist aber auch ein mehr oder weniger ganz anderer Sachverhalt.-%-

  • Meine persönliche Meinung ist ohnehin, dass ich nicht einfach fremde Leute fotografieren darf, egal warum. Ganz abgesehen davon ist selbstverständlich das Recht am eigenen Bild verletzt.


    Und mit welchem Recht praktizieren das Kamerateams, resp. Fernsehsender bei Aufnahmen und Übertragungen von Dokumentationen, öffentlichen Veranstaltungen, etc. ohne mein, explizites Einverständnis einzuholen?
    Ist da etwa mein "Recht am eigenen Bild" nicht verletzt?

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Das kommt wie immer drauf an und ist auch nicht so einfach abstrakt zu beantworten.
    Grundsätzlich darf auch ein Fernsehteam von mir nicht einfach Bilder machen und schon gar nicht veröffentlichen.
    Meistens beschwert sich keiner oder die Antlitze Unbeteiligter werden freiwillig verpixelt.
    Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, angefangen z.B. bei Personen der Zeitgeschichte. Wo das aufhört? Gute Frage. Ich bin kein Presserechtler, aber meines Wissens gibt es in den Fällen der Prozeßberichterstattung Ausnahmen (z.B. NSU - Verfahren).


    Derzeit wird u.a. eine Diskussion darüber geführt, dass auch in Gerichtsverfahren gefilmt werden können soll. Da kommen jetzt schon so Statements wie: der ....Richter gestattet Aufnahmen bis zur Eröffnung der Sitzung. Als wenn der über mein Recht am eigenen Bild so ohne weiteres bestimmen könnte.
    Ein Reporter hat mal versucht, im Gerichtssaal ein Bild von mir zu machen, das hab ich im Kein erstickt mit einer lautstark ausgeprochenen Klageandrohung für den Fall einer Veröffentlichung und natürlich wurde mein Konterfei nicht veröffentlicht.


    Ich habe aus verschiedensten Gründen massive Bedenken gegen Aufzeichnungen von Menschenmassen, da eben dort nicht gefragt werden kann. Und wenn derartige Bilder dann so veröffentlicht werden, dass man Unbeteiligte identifizieren kann, ist das auch nicht in Ordnung. Habe ich aber nicht bis zum Exzess geprüft.
    Weiteres Problem ist die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche, denn wenn ich mich in irgendwelchen Spelunken rumtreibe - was ich natürlich nie tue:mrgreen:, und ein Mitherumtreiber stellt ungenehmigt ein Bild von mir ins Netz, kann ich den Verursacher meist nicht ausfindig machen und wenn ja, ist das Bild vielleicht schon von einer Vielzahl Unbekannter kopiert worden und wird evtl. nochmals und/oder immer wieder veröffentlicht.
    Da verkehrt sich dann der vermeintliche Vorteil der Annonymität des Netzes ins Gegenteil.


    Teilweise ist das auch in §§ 22,23 KUrhG, das in diesem Bereich mW immer noch gilt, geregelt und das wiederum erlaubt als Ausnahme unter bestimmten Umständen eine Abbildung.

  • Ich hab irgendwie ne Meinung zu beide Seiten (pro und contra), aber unterm Strich fällt bleibt bei mir hängen ---> typisch deutsch. Es wird geregelt auf jede Eventualität und auf Deubel komm raus. Warum muss bei uns jeder Furz und Feuerstein schon im Vorfeld auf Atombombensicherheits-Niveau reguliert sein.


    Ich warte noch auf´s Zählwerk an der Muffe von Prosti´s, damit das Finanzamt bei jedem Hub und Stoß mitverdienen kann. So, wie´s jetzt ist, geht das doch gar nicht, das lässt sich doch nnicht preussisch exakt nachhalten, wie oft die gepimpert haben.

  • Ich hab irgendwie ne Meinung zu beide Seiten (pro und contra), aber unterm Strich fällt bleibt bei mir hängen ---> typisch deutsch. Es wird geregelt auf jede Eventualität und auf Deubel komm raus. Warum muss bei uns jeder Furz und Feuerstein schon im Vorfeld auf Atombombensicherheits-Niveau reguliert sein.

    Ich warte noch auf´s Zählwerk an der Muffe von Prosti´s, damit das Finanzamt bei jedem Hub und Stoß mitverdienen kann. So, wie´s jetzt ist, geht das doch gar nicht, das lässt sich doch nnicht preussisch exakt nachhalten, wie oft die gepimpert haben.


    Komischerweise lebt es sich in anderen Ländern auch ganz gut. In Italien gelten Verbotsschilder nach meiner Erfahrung (wenn nicht gerade in Ecken mit Deutschen oder österreichischen Touris) eher als Empfehlungen. Wer's macht ist selber verantwortlich. Aber in D und AT darf oder will (?) man nicht verantwortlich sein, dass müssen immer andere sein. Daher muss alles vorher geregelt sein. Logisch, oder?
    Ein Schotte auf die Frage: Was ist für Dich der größte Unterschied zwischen Deutschland und Schottland/England? Ganz einfach: In Schottland ist alles erlaubt was nicht verboten ist. In Deutschland alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

    Viele Grüße von Cemiramis


    GOO "Unser Glaube erschafft Realität" - wurde mir erneut bewiesen:lol:


    Kreidler Florett / Kawasaki 350er 3Zyl. / BMW R100RT / BMW K100RS / Honda PAN ST1100 (8J.) / ST1300A (17J.), ST1300A2, e-bike 48V-20Ah-1500W, e-scooter
    Sprit: 5,6-.... je nachdem!

  • In Italien gelten Verbotsschilder nach meiner Erfahrung .... eher als Empfehlungen.


    Verantwortlich bin ich immer selbst wenn ich ein Verbotsschild missachte... egal ob in D, I oder sonstwo.


    Allerdings kommt es speziell in I ganz massiv auf die Zusatzbeschilderung zu einem Verbotsschild an... da wechselt eine "Empfehlung" plötzlich zu einem drastisch teuren Vergnügen.....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Dann kommt immer das 11. Gebot zum Einsatz:





    Lass Dich nicht erwischen :lol:

    Gruss aus der Schweiz :lol:


    Egon




    Bei manchen Leuten ist selbst ein Gehirnschlag ein Schlag ins Leere.....


    Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann