Kamera im Auto verboten?
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Moin
Die Aussagen sind aber verdammt schwammig.
In einem Land wo die Polizei die Geschwindigkeit schätzen darf (durfte?) verlass ich mich lieber nicht darauf.
Von Kiefersfelden bis zum Brenner ist eh nicht viel zu filmen.Gruss Rolf
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Zum einen. So lange ich die Kameras zum eigenen Gebrauch verwende, kann es mir i. d. R. nicht verboten werden.
Sollte ich das Filmchen als Beweis im Bedarfsfall vor Gericht verwenden wollen, muss es der Richter noch immer zuerst anerkennen.
Für mich ist die Diskussion in der Öffentlichkeit kaum relevant. Ich habe keine in Verwendung würde es aber, wenn ich die Notwendigkeit sehe, trotzdem tun. Mit unserem Rechtssystem habe ich aber Bedenken, ob das überhaupt einen Wert hat. -
Zitat
Erlaubt ist hingegen das Fotografieren und Filmen nach einem Unfall. Die Datenschutzkommission zieht hier eine ganz klare die Linie, dabei handle es sich um keine permanente Überwachung. (VOL.AT)
... dem wäre leicht beizukommen. Wenn ich nur eine Aufnahmezeit von 10 Min. habe besteht auch keine Permanentüberwachung. Darf ich nur nicht vergessen, nach einem Vorfall die Kamere zu stoppen, sonst ist der Hergang digital überschrieben.
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Das wäre dennoch eine permanente Überwachung und im Falle eines Unfalls würden die meisten vergessen, das Gerät abzuschalten.
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Für mich ist die Diskussion in der Öffentlichkeit kaum relevant. Ich habe keine in Verwendung würde es aber, wenn ich die Notwendigkeit sehe, trotzdem tun. Mit unserem Rechtssystem habe ich aber Bedenken, ob das überhaupt einen Wert hat.Moin
Bist Du irgendwie Politiker???? <kopfkratz>
Gruss Rolf
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Mit unserem Rechtssystem habe ich aber Bedenken, ob das überhaupt einen Wert hat.
Kennst Du ein Besseres?
Oder habe ich die Kritik da fälschlicherweise hineininterpretiert?
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z.B.: Recht am eigenen Bild kann beeinträchtigt sein.
Wenn selbst schon die Dauerüberwachung öffentlichen Verkehrsraums, der an mein Grundstück grenzt, unzulässig ist, kann die Kamera im Dauerbetrieb im Auto kaum erlaubt sein.
Aber meines Wissens - Sokrates - gibt es in D kein ausdrückliches gesetzliches Verbot. Daher: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ist aber nicht ohne Risiko. -
Soolche Kameras haben meist die Funktion einer Endlosaufnahme, sodass dann nur jeweils die letzten 10 oder 15 Minuten vorhanden sind. Bei einer starken Beschleunigung, wie sie durch einen Aufprall hervorgerufen wird, stoppt das System und friert die letzten 10 Minuten ein. Von einer Dauerüberwachung oder gar Vorratsdatenspeicherung kann da nicht die Rede sein.
Etwas anders dürfte es auch sein, wenn die Aufnahme nur zum Selbstzweck gemacht wird - also um eben ein Video für den privaten Gebrauch zu drehen. Wennn ich also ein Video drehe, um zuhause vorzuführen, was für ein geiler Macker ich auf der Mopete bin oder um die Schönheit der Straßen Schleswig-Holsteins zu dokumentieren, sollte das auch in Ordnung gehen. Wenn es nicht so wäre, dürfte auch kein Tourist in seinem Urlaubsörtchen Urlaubsvideos drehen, bei denen fremde Leute zufällig mit aufgenommen werden.
Wenn es also gekracht hat und es liegt ein Video vor, dann kann man sich doch eigentlich darauf zurückziehen, dass diese Aufnahme zufällig entstanden ist, als man Freizeitaufnahmen gemacht hat. Daraus müsste ein Richter ggf. ableiten können, dass diese Aufnahme als Beweis zulässig ist.
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Soolche Kameras haben meist die Funktion einer Endlosaufnahme, sodass dann nur jeweils die letzten 10 oder 15 Minuten vorhanden sind. Bei einer starken Beschleunigung, wie sie durch einen Aufprall hervorgerufen wird, stoppt das System und friert die letzten 10 Minuten ein. Von einer Dauerüberwachung oder gar Vorratsdatenspeicherung kann da nicht die Rede sein.
Natürlich ist das eine Dauerüberwachung, was denn sonst
Etwas anders dürfte es auch sein, wenn die Aufnahme nur zum Selbstzweck gemacht wird - also um eben ein Video für den privaten Gebrauch zu drehen. Wennn ich also ein Video drehe, um zuhause vorzuführen, was für ein geiler Macker ich auf der Mopete bin oder um die Schönheit der Straßen Schleswig-Holsteins zu dokumentieren, sollte das auch in Ordnung gehen. Wenn es nicht so wäre, dürfte auch kein Tourist in seinem Urlaubsörtchen Urlaubsvideos drehen, bei denen fremde Leute zufällig mit aufgenommen werden.
Ja und, ich will nicht von Dir und auch von niemand anderem fotografiert werden, wo ich mit meiner Drittfrauein im Caffee sitze und von der Erst - und Zweitfrau nix wissen, weil sie glauben, ich sei am arbeiten - ein rein hypothetisches Beispiel
Wenn es also gekracht hat und es liegt ein Video vor, dann kann man sich doch eigentlich darauf zurückziehen, dass diese Aufnahme zufällig entstanden ist, als man Freizeitaufnahmen gemacht hat. Daraus müsste ein Richter ggf. ableiten können, dass diese Aufnahme als Beweis zulässig ist.
Auf das müsste bin ich ebenso gespannt wie auf das eigentlich.
Die fetten Einschübe sind von mir.
Meine persönliche Meinung ist ohnehin, dass ich nicht einfach fremde Leute fotografieren darf, egal warum. Ganz abgesehen davon ist selbstverständlich das Recht am eigenen Bild verletzt.
Was anderes ist aber z.B.die Dokumentation einer Straftat o.ä.. Das Problem ist neben der dauerhaften Aufnahme zudem die Unsicherheit, dass die Aufnahmen permanent überschrieben werden.
AUs dem Gedächtnis kann ich mich an eine Entscheidung erinnern, da mußte der sein Gelände überwachende Nachbar nachweisen, dass nicht mit einem Handgriff die Kammera aufs Nachbargelände gerichtet werden kann. Z.B. Fernbedienung pp.Edit behauptet, ich hätte hier
http://www.st1100.de/showthrea…0&highlight=%DCberwachung
schon was dazu geschrieben.
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http://www.autobild.de/artikel…oueberwachung-961476.html
http://de.wikipedia.org/wiki/L…u_Video%C3%BCberwachungen
Die meisten Urteile erlauben wegen Verstoß gegen das informelle Selbstbestimmungsrecht keine heimlichen Videoaufnahmen, insbesondere wenn ich mich einer Aufnahme nicht entziehen kann.
Als Laie leite ich daraus auch eine Nichtzulässigkeit einer Kamera im Auto ab, die ausschließlich wegen der Überwachung anderer installiert ist.
Sicher wird es auch zu diesem Thema bald ein Urteil geben.
Filmende Autofahrer haben jedenfalls schon Post von den Datenschutzbehörden bekommen.