Ihr Beide redet hier von verschiedenen Dingen! Einer Änderungsabnahme geht regelmäßig keine Veränderung am Fz voraus, die zum Erlöschen der BE führt. Daher ist der Satz mit dem Mitführen des Gutachtens und einer Eintragung bei nächster Befassung auch korrekt und nicht zu beanstanden. Bei Heytec ist also alles im grünen Bereich.
Olli schrieb aber
Ich hab meine Lenkererhöhung eintragen lassen, erhielt vom TÜV Nord ebenfalls den Untersuchungsbericht. Dort steht geschrieben:
Begutachtung gem. § 21 STVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis (hier Anbau einer nicht typgeprüften Lenkererhöhung).......
und damit gilt das von mir in #34 geschriebene! (siehe auch § 21 (1a) i.V.m. §19 (2) StVZO)