Bridgestone T30 EVO

  • "Die Benutzung von Reifen eines Herstellers gemäß Größenangaben in den Papieren ist zulässig".

    Das ist eine Austragung der vorhandenen Bindung an bestimmte Reifentypen/hersteller die eine Einzelabnahme bei der Prüforganisation voraussetzt. Unentgeltlich ist da gar nichts....


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hallo Jens, danke für die Erklärung. Aber da sprechen wir doch von der Reifengrösse? ! ? Also wenn ich die Reifengröße fahre die in meinem Schein steht und bei mir keine Herstellerbindung steht, dann muss ich auch nichts eintragen ? Oder?

    Lg Olli

  • Also wenn ich die Reifengröße fahre die in meinem Schein steht und bei mir keine Herstellerbindung steht, dann muss ich auch nichts eintragen ? Oder?

    Lg Olli

    Völlig korrekt

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • War am 3.05.2021 beim TÜV, in Ansbach.

    Meine 13er hat Reifenbindung. Hab auch den EVO GT montiert.

    Es soll ein TÜV internes Schreiben existieren, zwecks derzeitiger Handhabung.

    lt. Aussage des Prüfers - Wenn sich die Reifengröße, bei den montierten Reifen nicht ändert. Bleibt es im Moment wie es war.

    Und weiterhin die Reifenfreigabe mitführen bzw. zur HU mitbringen.

    Nach Prüffahrt und Durchsicht, fuhr ich 20Min später, mit frischer Plakette, ohne Mängel, vom Hof.

  • Meine 13er hat .....

    eine EU-Zulassung. Die Reifenbindung ist hiermit entfallen. Siehe BMVI Dokument unter Fall 1

    Reifenfreigaben sind ungültig und für deine 13er nicht notwendig. Du darfst montieren was du willst....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • O.K. Das hört sich soweit ja doch besser an! Eine andere Reifengröße war quasie schon immer eine Einzelabnahme. Hab mir aber jetzt erstmal vorsichtshalber 2 Sätze T30 Evo bestellt 😬😬😬

  • Das ist eine Austragung der vorhandenen Bindung an bestimmte Reifentypen/hersteller die eine Einzelabnahme bei der Prüforganisation voraussetzt. Unentgeltlich ist da gar nichts....

    Mir hat die Chefin der Werkstatt es so erklärt bzw. ich habe es so verstanden. Aber bestimmt ist auch sie nicht allwissend oder ich habe es falsch verstanden.

    Ist eigentlich auch egal, es geht hier letztlich um begriffliche Formulierungen der gleichen Sache

    Und was mögliche Kosten angeht so habe ich nie etwas Anderes behauptet:

    Es gibt noch eine andere, allerdings ebenfalls entgeltliche Möglichkeit . . .

    und

    Hierfür will die Werkstatt Geld haben, dann natürlich der TÜV-Prüfer und schließlich noch das Amt wenn das Ergebnis des TÜV-Gutachtens in die Papiere eingetragen wird.

    Ich war vor rund einem Jahr mit drei Moppeds beim TÜV. Alle drei haben keine EU-Zulassung und somit eine Reifenbindung.

    Zwei der Moppeds (darunter die Pan) hatten nicht eingetragene Reifen montiert.

    Zur Sicherheit hatte ich Freigaben dabei, in dem Wissen dass diese streng genommen nicht mehr gültig sind.

    Auch ich habe es so erlebt wie Wolfi es beschrieben hat - der Prüfer hat bestenfalls das Profil aus der Ferne begutachtet. Ob die Reifen in den Papieren stehen wollte er gar nicht wissen.

    Ich denke jedoch das ist nur die Ruhe vor dem Sturm.

    Irgendwann wird die Order kommen, die bestehenden Vorschriften auch umzusetzen. In meinen Augen nur eine Frage der Zeit. Und wer weiß, vielleicht wird uns dann ja auch die (noch bestehende) Möglichkeit einer Austragung der Reifenbindung oder Erweiterung des Eintrags in den Papieren (oder wie immer sich das korrekterweise nennt) vornehmen zu lassen.

    Und nein Olli, es ging hier eigentlich nicht um die Reifengröße. Sorry wenn ich da Verwirrung gestiftet habe - bei meiner VFR kommt das noch zusätzlich zur Austragung der Reifenbindung/Änderung der Papiere hinzu, um die es mir aber immer primär ging.

  • Ich war vor rund einem Jahr ....

    Dann vermutlich auch noch mit Reifen aus dem Jahr 2019 und früher, für die zu diesem Zeitpunkt die alten Regelungen noch galten.


    Die neuen Regelungen gelten lt. BMVI

    1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
    2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Olli,

    die 13er hat eine EU-Zulassung, die 11er nicht, soviel ich weiß.

    Verwechsele die beiden nicht.

    Die Reifenbindung bei der 13er ist aufgehoben.

  • Hallo Werner, habe extra mal im Schein nachgeschaut. Da habe ich auch keine Reifenbindung was den Hersteller angeht!

    Lg

  • Vermutlich mal irgendwann vergessen worden in die ZB einzutragen.....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.