Ausführlicher Artikel hier: http://www.motorradonline.de/v…um-actioncams.812338.html
ACHTUNG: Action-Cam Aufnahmen verstossen gegen Datenschutz!
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Na hauptsache der Staat darf es überall machen - auch ohne Grund.
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Im Juni wurde ich im Schwarzwald von Polizei angehalten. Die Kamera lief, wurde aber von diesen nicht beachtet. Geht vielleicht auch anders.
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Ich würde mal genauer lesen:
Private Aufnahmen unterlagen nicht der Kritik. Wenn Videos aber veröffentlicht werden und Personen zeigen oder Kennzeichen, mit denen man andere identifizieren könnte, soll es gegen Datenschutzrecht verstossen. Filmen an sich ist nicht per se verboten.
Datenschutzrecht aber ist in Deutschland uneinheitlich zwischen den 16 Bundesländern geregelt. Und auch die Meinung der Polizei ist nicht zwingend das, was das Recht dazu sagt. Es ist erst mal nur eine Meinung. Es gibt durchaus Polizisten, die sich auskennen. Es gibt aber auch solche, die absolut etwas als Recht darstellen, was nur deren Verständnis von Recht ist. Und dieses Verständnis ist nicht immer korrekt.
Lasst Euch nicht verrückt machen!
fr
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Kam kürzlich über den beck Ticker, leider keine Fundstellen, das OLG wird die Parteien wohl zum Vergleich "geprügelt" haben. Zitat Anfang:
beck-aktuell
OLG Stuttgart hält Autokamera als Beweismittel für zulässigDürfen Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall, in dem es um einen Verkehrsunfall ging, bejaht. Die Unfallgegner einigten sich auf einen
Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen.
OLG zieht Dashcam-Mitschnitt als Beweismittel heranDas OLG hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar" hält. Auch wies das OLG in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-onlineLG München I, Verwertbarkeit mittels Dashcam oder On-Board-Kamera gewonnener Aufnahmen, BeckRS 2016, 18683
LG Traunstein, Dashcam-Aufzeichnung – Beweissicherungsinteresse bei Verkehrsunfall, BeckRS 2016, 116130
LG Frankenthal, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Rechtsanwaltsgebühren, Prozeßbevollmächtigter, Auslagenpauschale, Dash-Cam, BeckRS 2016, 09839
Lohse, Alles auf Aufnahme? – Dashcam im Fokus, VersR 2016, 953
Saenger/Möller, "Das unbestechlichste Beweismittel" – Dashcam-Videos, JA 2015, 12
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 19. Juli 2017 (dpa)Zitat Ende
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Vorab: Meiner Meinung nach ist die "MOTORRAD" die BILD-Zeitung für Mopeds. Einfach peinlich.
Der gesamte Artikel könnte auf den folgenden Satz zusammengestrichen werden:
Zitat:"Nur wenn feststeht, dass die Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden und den persönlichen Bereich nicht verlassen, bestehen keine Bedenken."
Hauptsache Unsicherheit und Panik verbreiten, um am Ende noch den "gesamten Artikel" gegen Bares anzubieten, der dann angeblich Klarheit schaffen soll.
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Ich würde mal genauer lesen:
Private Aufnahmen unterlagen nicht der Kritik. Wenn Videos aber veröffentlicht werden und Personen zeigen oder Kennzeichen, mit denen man andere identifizieren könnte, soll es gegen Datenschutzrecht verstossen. Filmen an sich ist nicht per se verboten.
Datenschutzrecht aber ist in Deutschland uneinheitlich zwischen den 16 Bundesländern geregelt. Und auch die Meinung der Polizei ist nicht zwingend das, was das Recht dazu sagt. Es ist erst mal nur eine Meinung. Es gibt durchaus Polizisten, die sich auskennen. Es gibt aber auch solche, die absolut etwas als Recht darstellen, was nur deren Verständnis von Recht ist. Und dieses Verständnis ist nicht immer korrekt.
Lasst Euch nicht verrückt machen!
fr
Habe ich schon richtig gelesen. Aber: Ich habe die ganze Aufnahme mit dem Wortwechsel (positiv) mit den Polizisten, ein zweiter Moppedfahrer wurde auch angehalten, ist auch mit drauf. Und dann ist das nicht mehr privat.
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ACHTUNG: Action-Cam Aufnahmen verstossen gegen Datenschutz!
nicht immer
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Etwas sehr gummig
Klartext: Der Einsatz von Actioncams im Straßenverkehr ist in der Regel illegal. Nur wenn feststeht, dass die Aufnahmen zu rein privaten Zwecken gemacht werden und den persönlichen Bereich nicht verlassen, bestehen keine Bedenken.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat zudem angekündigt, in Zukunft Videofilme, die im Netz auftauchen oder die bei Polizeikontrollen entdeckt werden, noch genauer unter die Lupe zu nehmen.
Wie kann der Pol auf der Strasse feststellen, zu welchem Zweck die Aufnahmen gemacht werden?
Was ist, wenn ein Fussgänger mich mit einer Video- (statt einer Actioncam) auf dem Oktoberfest, auf der Auer Dult oder auf der Strasse filmt?
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ACHTUNG: Action-Cam Aufnahmen verstossen gegen Datenschutz!
nicht immer GOO...Scheinbar nicht, wenn es der Polizei dient
„Wir stellen bei Kontrollen die Speicherkarte laufender Actioncams sicher, wenn der Verdacht auf ein Verkehrsdelikt besteht“, sagt Jan Zangenfeind, Leiter der Kontrollgruppe Motorrad beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Riskante Überholmanöver etwa, die in der Bordkamera festgehalten sind, können zum Bumerang für den Hobby-Kameramann werden: Die Aufnahmen dürfen als Beweis gegen ihn verwendet werden. „Je nach Sachlage übergeben wir dann das Material der Staatsanwaltschaft zur Prüfung, ob neben den Verkehrsregeln zusätzlich noch Datenschutzbestimmungen verletzt wurden“, sagt Zangenfeind.Allerdings ist einer ein selten blöder Depp, wenn er sich auf dem Inet gleich selber belastet
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ACHTUNG: Action-Cam Aufnahmen verstossen gegen Datenschutz!
nicht immer
"Den Mann erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 1175 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot."
Da sollte man jeweils noch eine Null dranhängen!