• Hallo Leute,habe am Wochenende einen"Bussenbescheid "von der Schweizer Polizei bekommen.Demnach bin ich auf der A2 kurz vor Basel
    statt 100 wohl 113km/h gefahren .Soll mich saftige 80€ kosten.Zahl ich
    oder nicht? Hab gehört,wenn ich nix löhne,hat das keine Folgen. Nur wenn
    mal wieder einreise,werde ich eben dann zur Kasse gebeten. Gut damit könnt ich leben, aber vielleicht weiß jemand mehr Gruß Matthias

    Frage niemals einen Marathon-Läufer, ob er Schmerzen hat. Frage ihn, wie er damit umgeht.

  • es gibt zwischen deutschland und der schweiz ein abkommen, die es ermöglicht diese verfahren an die zuständige behörde weiter zugeben.


    es kann sein das das passiert, du kannst es natürlich drauf ankommen lassen.
    wobei dir dann noch bewiesen werden müsste das du auch gefahren bist.


    was die schweizer behörden anbetrifft, so kannst du dir sicher sein, das man bei einer eventuellen kontrolle das geld einfordern wird.
    solltest du nicht zahlen, wird man dir ein fahrverbot in der schweiz erteilen oder dich durch hinderung an der weiterfahrt zwingen zu zahlen.
    da sind die wie elefanten, habe das selbst mal erlebt. damls kralle am auto, auto erst zurück wenn bezahlt.


    nun entscheide, ob du es daruaf ankommen lassen willst.


    gruss thomas

  • 113 statt 100 kann ich ja noch einsehen.
    Aber meine Frau ist vor einigen Monaten in Holland mit 84 statt 80 geblitzt worden. Die Käsköppe haben über Flensburg gefahndet und einen Strafzettel über 25,00EUR geschickt. Hab ich weggeworfen. Dann kam die erste Mahnung, die Strafe betrug jetzt 35,00 EUR. Wieder weggeworfen.
    Nun kam die zweite Mahnung über 52,50EUR und der Hinweis:
    "Bezahlen sie rechtzeitig, vermeiden Sie weitere Maßnahmen!!"
    "Wenn Sie nicht zahlen, können Sie in das niederländische Fahndungsregister eingetragen werden.
    Ort des Geschehens ist die riesenbreite Einfahrstraße direkt hinter der Grenze nach Enschede. Dort liegen die Gangster auf der Lauer um all die Deutschen zu knipsen die zum Einkaufen kommen. So macht man sich Freunde oder nicht?
    Ich laß es jedenfalls drauf ankommen, was würdet Ihr denn tun? Interessiert mich wirklich. Ich stehe zu Strafen für zu schnelles Fahren aber statt 80 mit 84kmh ist doch wirklich wohl ein Witz oder?
    Und wenn die Käsköppe( nicht alle ) in Deutschland einfallen mit BMW und Audi werden die Autobahnen zu Versuchsstrecken.

  • Hallo zusammen,


    ich würde den Strafzettel bezahlen. Forderungen von Seiten der schweizer Polizei können bis nach Deutschland vollstreckt werden. Die Ausrede "Ich bin nicht gefahren" zeiht leider nicht, da die Halterhaftung gilt. Demnach ist es unerheblich wer gefahren ist. Der Halter ist auf alle Fälle verantwortlich für das Moped - egal wer drauf sitzt. :cry:

  • Hallo Alfons,


    das ist nicht ganz korrekt. Im Falle von Verkehrsverstößen muss der Halter nachweisen können, dass er im betreffenden Zeitraum definitiv nicht gefahren ist und gleichzeitig in der Lage sein den betreffenden Fahrer zu nennen. Sollte der Fahrer nicht bekannt sein, kann von Amts wegen die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Ausnahme von dieser Regel bildet nur der Diebstahl des betreffenden Fahrzeuges.

  • Hallo Tim,


    das, von Dir geschilderte, Beispiel trifft es m.E. nicht richtig.

    Unter dem Begriff der Halterhaftung versteht man die Behandlung der Verfahrenskosten. Im §25a StVG ist geregelt, dass dem Halter eines Fahrzeuges die Verfahrenskosten auferlegt werden können, sollte der „Täter“ nicht ermittelt werden können. Das Verwarnungs-/Bußgeld selbst bleibt quasi uneintreibbar, da der Fahrer ja nicht festgestellt werden konnte und das Bußgeld nur dem Täter höchstpersönlich auferlegt werden kann.

  • Hi Alfons,


    Du hast recht. Die Auferlegung der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches erfolgt i.d.R. nach dem erfolglosen Versuch das Bussgeld einzutreiben bei schwerwiegenden Verstössen. Eine einfache (wie hier harmlose Geschwindigkeitsübertretung) reicht hier nicht. Hab' mich hier wohl etwas unklar augedrückt.


    Sorry

  • Hallo ihr raser. Bis zum Jahr 2000 war ich noch Berufskraftfahrer und habe im Schnitt einmal im Jahr wegen rasens zahlen müssen.150 bis 240 DM.erstmal müssen die Beweise her ,ich weiß aber nicht ob die Beweise nur ein Anwalt einfordern kann,einfach hinschreiben "ich möchte die Beweise sehen " denn mal abwarten ob da was verwertbares bei ist, zur Not Anwalt fragen ob mann dagegen angehen soll,oder der Anwalt muß die Beweise einfordern. so hab ich es immer gemacht.

  • Hallo zusammen,


    Beweise (Fotos) können vom Beschuldigten oder dessen Anwalt angefordert werden. Bei dieser Gelegenheit das Eichprotokoll (muss bei jeder Einrichtung einer Radarfalle von der Polizei angefertigt werden) mit einfordern (sollte dann evtl. besser der Anwalt machen). Bei bestehen einer Rechtschutzversicherung ist eine erste Beratung durch einen Anwalt in aller Regel gedeckt.


    Aber: Es ist die Frage ob der Aufwand bei geringen Verstößen lohnt. Wenns um Punkte oder Führerscheinentzug geht ist es jedoch empfehlenswert.

  • Alle,


    also es ist so:
    Ein Vollstreckungsabkommen (Rechtshilfeabkommen) haben die Deutschen zur Zeit nur mit Östereich.
    Das heist, wenn du in AT ne Knolle bekommst wird die hier von den Deutschen Behörden "eingefordert" bis hin zu Punkten in Flensburg.


    Alle anderen Knollen MUSS man nicht bezahlen aber wie Winni schon treffend bemerkte: Man kann in das Nationale Fahndungsregister kommen.


    Das kann bedeuten: Bei der nächsten Einreise oder sogar beim Parken in dem anderen Land (ganz beliebt in NL) kann es passieren das dein Fahrzeug als Sicherung konfisziert wird. Eben Stillegung/Parkkralle o.ä.


    Was die Niederländer auch besonders gerne machen ist, wenn du an Ort und stelle angehalten wirst die Androhung von Beugehaft....bis du bezahlst.
    (Interessanterweise sprechen dann auf einmal alle NL Cops ziemlich gut Deutsch)


    Also ob die ausländischen Knollen bezahlt werden sollen, muss jeder selbst entscheiden. Bis auf AT hat es erstmal keine Folgen, die können dann kommen wenn man mal (auch nach 10 Jahren) besagtes Land wieder besucht und wenn es nur die Fahrt nach Amsterdam zum Flughafen ist!


    Soviel dazu:)

  • Hallo Leute !


    Ich hab ne ganz tolle Idee wie ihr alle solchen Problemen aus dem Weg gehen könnt.
    Haltet euch doch einfach an die Regeln.
    Dann habt ihr auch mehr Kohle für den nächsten Urlaub,
    außerdem schont ihr auch eure Nerven.


    Allzeit Knollenfreie Fahrt wünscht euch


    Holgi #687