• es gilt über alles und immer :



    ANDER LÄNDER , ANDERE SITTEN (bestimmungen , gesetze)


    daran hat man sich zu halten bzw, sich an passen dies ist die devise
    so hat man auch grundsätzlich nie etwas zu befürchten......


    wenn in MEINEM haus (land) die dreckschuhe normal auf dem tisch sind und ich zum nachbar (anderes land) gehe und dort ebenfalls meine dreckschuhe auf den tisch halte ........was wird da wohl heraus kommen.........der hausbesitzer ist schliesslich jeweils der , der in seinem haus das sagen hat , und wenn es mir noch so passt egal in welchem haus die schuhe auf den tisch zu halten...entweder werde ich raus geschmissen und habe hausverbot oder ich bekomme ordentliche schelte und halte mich an SEINE hausordung in zukunft........


    oder eben : ich passe mich von anfang schon an ......(und wenn der nachbar pendantisch sein mag von wegen 80 oder 84 km/h)


    somit es gibt erst nie irgend welche unbequemlichkeiten

  • Hallo Matthias,


    mich würde jetzt doch mal nur so nebenbei Interessieren was nun aus der sache geworden ist ?


    Hast Du gezahlt oder wieder was gehört ?


    André :roll:

  • Ja,ich habe gezahlt.Nicht aus Überzeugung,sondern weil sich wider Erwarten mein Gewissen gemeldet hat. :roll:

    Frage niemals einen Marathon-Läufer, ob er Schmerzen hat. Frage ihn, wie er damit umgeht.

  • Zitat

    Original von Andi#87


    Nochmal: Juristische Nachstellungen gibt es NUR aus Östereich.


    Leider muss ich dir nun doch wiedersprechen. Das Rechtshilfeabkommen ist inzwischen irrelevant, da die ganze Sache im Vertrag von Schengen geregelt wurde (die flapsige Interpretation vom ADAC ist ja unfassbar)


    Hier wurde festgelegt, dass alle Straftaten in allen Schengen Laendern auch in diesen vollstreckt werden sollen.


    Leider ist die Praxis eine andere. Oesterreich hat nun mit Deutschland eine vereinfachte Abwicklung vereinbart, so dass diese Gegenseitig auch zugestellt werden und abgewickelt werden. Diese Vorgehensweise entspricht im Prinzip dem ehemaligen Rechtshilfabkommen (nur andere juristische Basis).


    Mit Frankreich (bei den anderen Laendern aehnlich) ist die Abwicklung so kompliziert (aendert sich derzeit ziemlich schnell), das die Deutscheseite i.d.R. die Abwicklung sein laesst (ausser bei richtig heftigen Sachen).
    Die Franzoesicheseite hat eine durch den Stress mit den Deutschen, Beweise muessen vorliegen, die Verfolgung im Prinzip auch ausgesetzt. Hier in .fr gilt das Wort des Polizisten auch ohne Bild und/oder Video. Deshalb ist es hier so, wird man nicht sofort rausgewunken war's das gewesen.


    Hier im Elsass machen die Polizisten richtig Jagd auf grenznahe deutsche Kennzeichen. Die Strafen sind richtig uebbig geworden. Ein paar hundert Euro ist man fast immer los.


    Die Schweizer, kein Euro-Land, kein Schengen, machen da kurzen Prozess. Wenn man das naechste Mal die Grenze passiert kann es das gewesen sein.