Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen?

  • So und jetzt stell Dir vor ich fahre noch etwas langsamer, obwohl ich schneller könnte, aber einfach nicht will.-%-

  • .. überfahren und leise "tschuldigung" murmeln -%-


    wenn da ein riesen Kran mit mit einer gelben Lichtorgel mit 62 km/h über die Starße rollt,

    bei dem sieht man an der Beleucjtung, dass bei dem was nicht stimmt...

  • Andreas Scheuer hab ich das schon vor Jahren geschickt :-) War ja extra für ihn inszeniert, er ist ja mein Wahlkreisabgeordneter :roll:


    Ich hab ihm auch angeboten, bei mir hintendrauf mitzufahren über die Grenze nach AT, wo ich legal 100 damit fahren darf. :mrgreen:


    Er hat mir sogar zurückgeschrieben, aber nur, dass ich mir keine Hoffnungen machen brauche, dass er die Aufhebung des Tempolimits unterstützt. 0))((0


    Wer, wenn nicht er ??? :evil:


    Seitdem fahr ich so schnell wie ich will und habe weitere Bemühungen als Lebenszeitverschwendung eingestellt GOO


    Einer meiner Hängerfreunde hat grundsätzlich ne gelbe Rundumleuchte am Heck - ich bevorzuge es nach § 1 niemanden zu behindern :mrgreen:

  • Bedauerlicherweise verständlich.

    Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift gleicht ja einem Selbstmordkommando.

  • Euch ist aber schon klar, dass es DIE Höchstgeschwirndigkeit auf der Landstraße gar nicht gibt?

    Wir haben - gerade auf der Landstraße - einen ordentlichen Mix an Höchstgeschwindikeiten:

    100 für Pkw und Motorräder

    80 für Pkw mit Anhänger und Lkw bis 7,5 t

    60 für Lkw über 7,5t, Motorräder und alles (außer Pkw) über 3,5t mit Anhänger und Simson-50er bis BJ 1990

    45 für Klasse-M-Fahrzeuge (gibt es auch als Auto)

    25 für Mofas sofern es keinen Radweg gibt, der für sie freigegeben ist (gibt es ebenfalls als Auto)

    Und dann hätten wir noch die Trecker, die je nach Bauart und Anhänger irgendwo zwischen 20 und 45 unterwegs sind.

    Achja und sofern es keinen extra Radweg gibt, haben wir auch noch die Radfahrer, je nach Kondition und Streckenverlauf zwischen 5 und über 50...


    Schon aus dieser Aufzählung kann ich nicht so richtig verstehen, wie man jemanden, der mit 70 unterwegs ist "zu geringe Geschwindigkeit" nachweisen will, da es noch genügend Fahrzeuge gibt, die nicht einmal so schnell fahren dürfen.

    Außerdem gibt es in der StVO auch die Regel, das jeder nur so schnell unterwegs sein darf, wie es die jeweilige Situation erlaubt - und diese Einschätzung hat in erster Linie der Fahrer zu treffen - nicht seine Umwelt. Auf jeden Fall gibt es bei einem Unfall nicht nur die Phrase "Höchstgeschwindigkeit überschritten" sondern auch die Phrase "unangepasste Geschwindigkeit" - das wird angewandt, wenn die Geschwindigkeit zu hoch ist, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten ist.


    Achja, da war noch der Fahrschüler, ich denke, das Hauptproblem war, dass ein Verkehrsschild "übersehen" wurde - eine leichte Beschleunigung auf 75 oder 80 hätte durchaus gereicht, damit wäre klar, dass das Schild erkannt wurde. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, dass ein Fahrschüler bei seiner Prüfung zur Ausnutzung der geltenden Höchstgeschwindigkeit gezwungen wurde.


    Und ja, ich bin auch schon mal gerne flott unterwegs und werde ungeduldig, wenn mich ein anderer ausbremst - aber so ist das Leben und die Landstraße ist nun mal keine Rennpiste. Und ob der vor mir nun so langsam fährt, weil er nicht will oder nicht kann oder nicht darf ist dabei doch völlig unerheblich. Das nächste mal bin ich es dann, wenn ich mit 5t unterwegs ist und je nach Straßenführung auch schon mal deutlich unter den mir erlaubten 80 bleibe - sei es weil der Motor den Berg nicht schneller schafft oder sei es weil mir wegen Kurven und/oder enger Straße der Mut dazu fehlt - da würde ich mich ziemlich heftig gegen den Vorwurf wehren, ich würde den Verkehr unzulässig behindern, weil ich mehr als 10% langsamer bin als erlaubt!

  • Yep :!:


    :GP:Ganz meiner Deinung, Andy.


    Ich bin zwar eher selten ein Verkehrshindernis, was die tatsächlich gefahrene zu der erlaubten Geschwindigkeit anbelangt. Aber ab und an eben schon. Das hat dann einen triftigen Grund. Z. B. wenn ich mit dem Pkw-Gespann mit ungebremstem Lastenanhänger mit maximal zulässiger Masse/Beladung auf einer steilen Gefällestrecke unterwegs bin. Da bleibe ich durchaus unter der zulässigen Geschwindigkeit, weil ich absolut nicht in Schwulitäten kommen will, wenn ich die Fuhre vor einer engen uneinsichtigen Kurve dann ausreichend abbremsen soll.


    Allerdings ziehe ich dann nicht eine kilometerlange Schlange hinter mir her. Wozu gibt es denn Rückspiegel :?:


    Wer etwas Verkehrsverstand hat, dem gebietet allein schon der Verstand, dass man an einer Stelle, die es unproblematisch erlaubt, anhält und die Nachfolgenden passieren lässt. Schließlich wünsche ich mir das auch, wenn ich in der Schlange hinterherfahren muss und aufgehalten werde.


    Andererseits gibt es Verkehrsteilnehmer, die, ganz egal aus welchem Grund, in bestimmten Situationen nicht fähig sind, schneller zu fahren. Und in einem solchen Fall ist es mir allemal lieber, dass diese Person verantwortlich handelt und nicht aus Selbstüberschätzung oder weil sie sich nötigen ließ ggfs. Schlimmes anrichtet. Ich bin mir durchaus bewusst, dass auch ich eines Tages den Zenith meiner Fähigkeiten und Fertigkeiten überschreiten werde. Und dann bin ich sehr dankbar, wenn andere die gebotene entsprechende Rücksicht nehmen.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Es bleibt wohl nur zu resümieren dass der Prüfer zwar innerhalb des gesetzlichen Rahmens des "Langsamfahr-Paragraphen" gehandelt hat, die Auslegung des Prüfers bei den meisten von uns (auch bei mir) jedoch eher auf (z.T. grobes) Unverständnis stößt.

    Vielleicht hatte der Prüfer nur einen ganz schlechten Tag.

    Ansonsten möchte ich glauben und hoffen, dass dieses Verhalten eines womöglich vom Leben und/oder den Menschen enttäuschten Fahrprüfers, der - sollte diese Befürchtung stimmen - eigentlich nie eine Lehrfunktion hätte übernehmen dürfen, ein Einzelfall bleibt.

  • TÜV, DEKRA und so. Benötigst ein Studium oder Meisterbrief für die Branche und eine Weiterbildung zum Prüfer.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!