• ..... immer mehr Zeitgenossen ihre Komplexe und Frustration im Straßenverkehr ausleben.


    Manche auch hier im Forum.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • :lol:


    Stimmt :!:


    Nach einiger Zeit als neuer user ist mir das Licht aufgegangen :idea:: Zwei Jahre hier im Forum mitlesen erspart ein Semester Psychologiestudium -%-.


    Dennoch ist mir weitaus lieber, wenn das Ausleben hier im Forum stattfindet als im Straßenverkehr – meiner körperlichen Unversehrtheit und der meiner Mitmenschen zuliebe.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Soweit mir bekannt ist: NEIN


    Die Spurbreite der Fahrbahnen sind breit genug um eine Gasse zu bilden

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Darf man nun den Seitenstreifen/Standspuhr benutzen um eine Rettungsgasse zu bilden?


    In Österreich lt. Asfinag JA

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Ernst meint möglicherweise, ob die Standspur zwecks Bildung einer Rettungsgasse benutzt werden darf.


    Gesetzestext: § 11 II StVO:
    "2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."


    heißt: eigentlich ist die Benutzung der Standspur nicht notwendig, zumal sie nicht überall vorhanden ist. Möglicherweie heiligt aber der Zweck die Mittel, wenn nicht genügend Platz sein sollte. Das wiederum sollte aber gar nicht vorkommen.


    Die Rennleitungsmenschen werden ggfls großzügig von ihrem Ermessen Gebrauch machen.-%-

  • Danke Jungs. Ich sehe es wie Hermi. Aber ich wundere mich nicht, dass die Regel zur Bildung der Rettungsgasse so wenig verstanden und befolgt wird. Da ist eine freie Spuhr und obwohl man im Schritttempo fährt oder sogar steht darf man sie nicht benutzen um die Gasse zu bilden.

  • Wenn andere Idioten keine richtige Rettungsgasse gebildet haben, musst Du notfalls sogar auf den Seitenstreifen ausweichen, wenn den blaulichtblinkenden Fahrzeugen (BOS = Behörden-, Ordnungs- Sicherheitskräften) anders ein Durchfahren nicht möglich ist. Im Gesetzestext heisst es, sofort "freie Bahn schaffen", das scheitert nicht am Ausweichen auf die Standspur und da wird die Exekutive Dir auch nix ans Fell dichten können, dass Du eine OWI begangen hast.

  • Sorry, dass ich jetz mal diese zwei dummen Fragen an die Profis von Polizei und Feuerwehr stelle:


    Warum benutzen Polizei und Rettungsdienst nicht einfach die Standspur?


    Und warum werden Abschlepper und Sanka bei ner Totalsperre nicht von der Polizei gegen die Fahrtrichtung von der nächsten Anschlussstelle aus über die leere Autobahn zur Unfallstelle gelotst ?


    Eine per se unzuverlässige Rettungsgasse macht für mich nur dann Sinn, wenn keine Standspur existiert.


    Tommy

  • Wenn dann Stau ist und die Rennleitung die Standspur nutzen möchte, darf aber bis zum Unfallort kein Fahrzeug liegen bleiben denn der würde sich auf der Standspur aufhalten. Die Fahrstreifen wären zur Not noch beweglich.
    Und das mit der Gegenfahrbahn wird ja auch in manchen wenigen Situationen praktiziert. Dann muss aber anschließend über die Mittelplanke hinweg abgeborgen werden und spätestens der Schrottschlepper braucht dann doch die Rettungsgasse. Na wenn sie für den gelben Wagen schon mal da ist, können auch zuvor die roten Autos ungehindert durchziehen.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Und das mit der Gegenfahrbahn wird ja auch in manchen wenigen Situationen praktiziert. Dann muss aber anschließend über die Mittelplanke hinweg abgeborgen werden und spätestens der Schrottschlepper braucht dann doch die Rettungsgasse.


    Glaube ich nicht, ich denke Thomas meint, dass die Rettungsfahrzeuge von der in Fahrtrichtung NÄCHSTEN Anschlussstelle GEGEN die normale Fahrtrichtung auf der verunfallten Richtungsspur wieder zur Unfallstellle zurückfahren sollten. Geht aber nur, wenn die Polizei alle Fahrspuren voll gesperrt hat, nicht dass sich einer der Wartenden an der Unfallstelle vorbeiquetscht und dann den Rettungsfahrzeugen entgegenkommt.