Nach 1079 Tagen

  • ... wenn Tempo 120 geboten ist und ich 122 fahre - muss ich dann auch rechts rüber? Ich behindere doch niemanden, auße dieser fährt außerhalb der Legitimität.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • ... wenn Tempo 120 geboten ist und ich 122 fahre - muss ich dann auch rechts rüber? Ich behindere doch niemanden, auße dieser fährt außerhalb der Legitimität.

    wenn rechts frei ist - warum nicht?

  • Rechtsfahrgebot auf dreispuigen Autobahnen ist so eine Sache. Manchmal darf man auch einfach auf der mittleren Spur fahren. Steht in § 7 StVO oder so.

  • Beim ADAC schön erklärt:


    Das gilt auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen

    Das Rechtsfahrgebot gilt generell auch auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen. Autofahrer dürfen nur dann davon abweichen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Was heißt das? Sie dürfen den mittleren Fahrstreifen dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."

    Autofahrer, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen also nicht sofort zurück auf die rechte Spur. Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrer wieder dorthin wechseln.

  • Eigentlich ist der Roadster viel kleiner 😉🤣

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Und wieder eine Überraschung von Elon. Heute war einfach mal so der EAP (enhanced Autopilot) freigeschaltet, Testphase bis zum 31.3.2021. Nun werd ich mal schauen wie das so mit dem Navigieren mit Autopilot und das Summon ist. GOO:mrgreen:


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    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Hier kommt der kleine Bedenkenträger von nebenan:


    Hast Du mal geschaut, ob und ggfls wie der Einsatz vom Autopilot gespeichert wird und/oder ausgelesen werden kann?


    Bei Skoda erlebst Du z.B. da eine Überraschung in der Bedienungsanleitung. Da erfährst Du dann (natürlich nach dem Kauf, vorher hast Du keine BA oder lädst Dir keine runter oder leist sie nicht so genau-%-), dass Dein Auto eine Art Unfalldatenschreiber hat und Skoda die Daten irgendwelchen Obrigkeiten zur Verfügung stellen wird, falls sie entsprechend "gefragt" werden. Ist das bei Tesla auch so?


    Ich frage mich - wahrscheinlich ist das eine Berufskrankheit - ob ich eine Haftung generieren kann, wenn ich herausfinde, ob derjenige welche vielleicht unachtsam seinen Autopilot ausprobiert hat. Der Autopilot hat bestimmt ;--;die Vorfahrt erzwungen, jeder andere (Normale) hätte gebremst und schon bin ich nicht nur bei einer Haftung aus Betriebsgefahr, sondern möglicherweise darüberhinaus bei einem Verschulden, weil Du (oder eben jeder andere) seinen Autopiloten nicht genügend beaufsichtigt hat.

    Fragen über Fragen.

    Ich wüßte derzeit auch nichts über eine Haftungserleicherung als Betatester. Vorsicht ist ohnehin geboten.

    Und natürlich trotzdem viel Spaß mit Deinem Gefährt, ich selbst würde den Autopiloten als allerserstes Ausprobieren -das ist jetzt keine Ironie.

  • Das hat nix mit dem EAP, wenn du es im Auto anklickst, schickt J.A.R.V.I.S sowieso alle Daten nach Hause zu Papa Elon.

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Knobi#651, der Autopilot funzt nur auf der AB. Von der Auffahrt zur AB und bis Ausfahrt. Die Abzweigungen kann das Auto. Außerhalb der AB ist die normale „Spurassistenz“, weil es der Gesetzgeber nur auf der AB zulässt. Das autom. Parken braucht Nerven. Nicht das normale parallele, sondern das quer Parken (90°). Das geht zügig; fast zu zügig. Beim Ausprobieren habe ich sicher 10x den Vorgang abgebrochen, weil ich der Meinung war, „jetzt krachts“. Das Auto zirkelt in 2 Zügen in das Parkfeld, obwohl seitlich fast kein Abstand ist. Aussteigen kannst du dann auch nicht mehr. Aber man kann ja nochmals gerade rausziehen, Aussteigen und ihn mit dem Summon wieder einparken lassen.

    Das Herbeirufen ist momentan nichts wert, weil der Gesetzgeber das abwürgt. In der CH sind max. 12m erlaubt und in DE 16m (20m?). Zudem musst du im BT-Empfangsnähe von ca. 6m sein.

    Aber die ersten autonomen Schritte sind schon mal gemacht...


    hermi , die genannte „Hintergrund Blackbox“ gibts praktisch bei allen Autos. Das hatte mein 2003er Volvo schon. Nur weiss sowas fast niemand. Aber gut zu wissen, falls man damit seine Unschuld belegen müssteGOO. Dazu muss man wissen, dass nach dem Unfall und ausgeschalteter Zündung eben diese nicht mehr eingeschaltet werden darf, sonst sind die Daten meist weg (je nach Hersteller und Datenschutz).

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇