ST1100 beladen zul. Höchstgeschwindigkeit geringer

  • Seid gegrüßt ihr Wissensträger,


    die Suche im Forum ergab keinen Treffer. In meinen Papieren steht zu meiner ST1100P, EZ 06/94 steht geschrieben: " Bei beladeneod. teilbelad. Gepäckbehältern ist eine höhere Geschwind. als 130km/h unzulässig."


    Gespräche mit anderen ST1100 Fahrern in Dodenau ergab das bei den anwesenden, gesprochenen die ST1100 jünger waren als meine und die Eintragung alle nicht hatten.


    Es ist ja nicht so, dass ich, besonders als Einsteiger, beladen mit Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend pflügen wollte, mich würde aber interessieren ob jemand die Begründung dahinter kennen könnte.


    Hinweise werden gerne angenommen. Vielen Dank.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Moin Andras,


    wird Dir womöglich nicht viel bringen, habe dennoch mal einen kurzen Blick in meine Fahrzeugpapiere geworfen (EZ 04/93). Dort ist kein auch nur nur ansatzweise ähnlicher lautender Eintrag zu finden - genau genommen gar keiner.
    Ein Gepäckbehälter ist ja wohl ein Topcase oder ein Koffer. Das heißt mit zwei Kasten Bier auf dem Gepäckträger (hatte ich schon) darfst Du offiziell mit 180 über die AB fahren (sofern eine Geschwindigkeitbeschränkung nichts anderes vorschreibt), während Du mit dem Bier auf zwei Koffer und/oder Topcase verteilt nur noch max. 130 fahren darfst.
    Als generellen Eintrag in den Fahrzeugpapieren kannte ich das bislang so noch nicht. Allerdings habe ich so einen Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Zuladung sowie eine Höchstbeladung (i.d. Regel max. 10kg pro Koffer) des Öfteren als Aufkleber in Koffern gefunden - also eine Vorgabe des Kofferherstellers. Da bei der Pan der Kofferhersteller nun Honda ist, wundert mich diese Vorgabe grundsätzlich eher weniger. Was mich über wundert ist, dass sowas nicht wie bei anderen Kofferherstellern auch in den Koffern steht sondern in Deinen Papieren, und warum solche Einträge offenbar nur einen Teil der ST1100-Fahrer betreffen.

  • Moin Jens,


    so ganz unnütz war es nicht. Wenn bei dir in den Papieren nichts drin steht noch eine Frage zum vergleichen der Maschinen bzgl. Gepäckbehältern. Ich habe ein original Honda Topcase (das flache) aber mit Gepäckträger auf dem TC (guckst du Foto). Ist das bei dir auch der Fall, ich könnte mir nämlich vorstellen, dass dies evtl. für ein solche Eintragung ausschlaggebend sein könnte, nur, dass die Ausdrucksweise nicht unbedingt dann einen klaren Schluß darauf zuließe und tatsächliche auch die Beladung der Koffer einbezieht.

  • Da die Koffer Bestandteil der PAN sind, steht es eventl. im Fahrerhandbuch.
    Bei der 11er weiß ich es nicht mehr genau, hab gerade in der 13er nachgesehen.
    Steht unter............
    Motorradsicherheit:
    Richtlinie zur Beladung
    Falsche Beladung des Motorrades kann dessen Stabilität und Fahrverhalten beeinträchtigen. Auch wenn Sie ihr Mototrrad richtig beladen haben, sollten Sie mit Gepäck langsamer als Normal und nie schneller als 130km/h fahren.


    Und bei der 11er, das große Org. HONDA Topcase stand es auch in den Unterlagen.

  • Die ersten 11er hatten tatsächlich in den Papieren den genannten Passus enthalten.
    Wenn der stört, dann müssest du zum TÜV fahren und ihn austragen lassen. Bin mir nicht ganz sicher ob es eine Freigabe von Honda dazu gibt --> anrufen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Danke für die Tips, so habe ich einen Hinweis auf die Herkunft.


    Austragen? Wozu den Aufwand betreiben. Ich bin eh als Blümchenpflücker unterwegs, auf Landstraßen ist damit das Limit mehr als überschritten und auf der Autobahn ist der Helm zu laut.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Hallo Andreas,
    auf Seite 3 der Bedienungsanleitung zu deinem Möpi steht dies als Warnung. Hintergrund ist wohl das Desaster mit den ersten Gold Wings. So hat sich Honda jedenfalls sauber und die Fahrer dafür verantwortlich gemacht, sollte etwas passieren.
    Gruß Günter

  • Das Problem der ersten Goldwings war eine nachträglich angebaute Schweinwerferverkleidung, wenn ich mich recht entsinne, es bezog sich nicht auf Beladung von Koffern.

  • Hallo Günter,


    nach dem Hinweis von Wolfi hab ich nochmal in mein Handbuch geschaut. Ich hab es nach dem Erwerb auch gelesen und im Kopf gehabt, dass dort die Beschränkung steht. Dennoch interessiert mich was der eigentliche Auslöser dafür ist/war da es mich schon wundert, dass ich bei bestimmungsgemäßer Beladung nur reduzierte Geschwindigkeit fahren darf.


    Aber wie beschrieben bin ich eh als Blümchenpflücker unterwegs und es trifft mich nicht wirklich hart.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Ist nur eine Vermutung................................


    Die ersten GoldWings und auch Modelle anderer Motorradmarken, kamen ohne Verkleidung/Koffer auf den Markt.
    Dann boten Firmen, wie Vetter/Windjammer. Verkleidungen, Halbschale/Vollverkleidungen samt Koffer und TC an.


    Die Seitenwindempfindlichkeit, mit Zubehör Verkleidung ( gerade GoldWing ) war enorm und führte zu mehreren Unfällen. Somit hatte HONDA richtig Sch.... am Hacken.


    Ich nehme mal an, dass daraus die spätere 130km/h Reglementierung, wegen Produkthaftung resultiert.

  • Ja
    so ähnlich wird man wohl gedacht haben. Es wird ja auch verschiedentlich darauf hingewiesen das bei Profiltiefen von unter 3mm keine Höchstgeschwindigkeit mehr zu fahren. Aber ich denke es ist müssig sich darüber Gedanken zu machen.
    Gruß Günter