Ich bin mal gespannt, wass der erste auf die Idee kommt, aus der OWI eine Straftat zu stricken und einen 315c StGB annimmt: Strassenverkehrsgefährdung. Das wär noch was!
Du meinst also ne fiktive Gefährdung, abgeleite allein aus dem deutlich überhöhten Geschwindigkeitsverstoß? Interessanter Ansatz aber ich bin ja seid vielen Jahren raus aus der Nummer, brauche ich mir also keine weiterführenden Gedanken drüber zu machen.