Neue MiniRadargeraete in Frankreich

  • Wo steht die Wing? Laufen war bei mir nach den Verkehrskontrollen niemals angesagt.

    Nee - das war mit meinem Wintercabrio - und ich durfte mangels Promille ja weiterFAHREN :lol:

    Aber seitdem steht der Tempomat auf 120, damit ich unauffällig im Verkehr mitschwimmen kann -%-

  • Die Technik in Frankreich lässt sehr zu wünschen übrig.

    Ich habe ein Ticket bekommen weil das Kennzeichen falsch von der automatischen Anlage erkannt wurde. (von hinten)

    Bei dem Verkehrssünder handelte es sich um einen Autofahrer mit dreistelliger Zahl im Nummernschild und das Knöllchen über 45 Euro wegen 9 km/h zu viel kommt an den Kradfahrer mit zweistelliger Zahl auf dem Kennzeichen:(:evil:

    Aber ne Null zählt ja nicht und dann kann man ja erst mal die Knolle an den Falschen senden ohne auf das Bild zu schauen.0))((0

    Ein Foto bekommt man übrigens nicht zugesendet.

    Man muss die Leute dort kostenpflichtig anrufen damit die auf den Bildschirm schauen und den Fehler bemerken.

    Es gibt viele Menschen, die sich einbilden, was sie erfahren, verstünden sie auch.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Bayerischer Wald: Raser geschnappt


    Der Raser muss jetzt den Bußgeld-Höchstsatz von 600 Euro bezahlen und mit zwei Punkten in Flensburg rechnen.


    Lächerlich !!!

  • Wenn ich an den Wahnsinn früher zurück denke, darf ich mir da kein Urteil erlauben. Wir waren alle schon mal jung, übermotiviert und deutlich zu schnell.

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Aber damals konnten sich Normalos Autos, die 250 konnten, nicht leisten, sowas gab es nur für die Geld-Ellite. Ich denke, bei 250km/h hätte man den Rechtsrahmen weitläufiger ausschöpfen können, auf charakterliche Ungeeignetheit zum Führen eines KFZ plädieren und anstatt eines Bußgeldverfahrens ein Strafverfahren anstreben, Zielsetzung, Entzug der Fahrerlaubnis anstatt nur ein zweimonatiges Fahrverbot. Die Bayern sind doch sonst bekannt für stringentes Vorgehen, daher wundert mich "Nur ein Bußgeldverfahren". hermi, Du bist ja sonst für die Gegenseite da, aber rein rechtlich wäre das doch ne schärfere Alternative.

  • Dosen nicht, stimmt. Aber Mopeds. 1988 kostete eine GPZ 900 nicht wirklich viel, jedoch 250 konnte die schon schaffen.

    Und wenn ich die Striche hier auf der B 276 Laubach - Schotten sehe, die die Jungs mit ihren Sportmopeds ziehen, sind die kaum langsamer.

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Bayerischer Wald: Raser geschnappt


    Der Raser muss jetzt den Bußgeld-Höchstsatz von 600 Euro bezahlen und mit zwei Punkten in Flensburg rechnen.


    Lächerlich !!!

    Wenn der Redakteur Bundesstraße und Landstraße verwechselt dann waren es vielleicht nicht 250 sondern 150kmh? Und der Tscheche war der Sohn eines bayerischen Politikers? Bei der AFD wäre es ein Asylant gewesen. Wenn er aber wirklich so schnell war dann ist die Strafe zu gering.

  • Ein Bekannter von mir wurde in der Eifel mal mit etwa 200 km/h gestoppt, er fuhr einen der ersten Joghurtbecher.

    Er durfte löhnen, wie viel, weiß ich nicht mehr, hat Punkte gekriegt und durfte zwei Monate seinen Lappen abgeben.

    Vielleicht darf die Polizei einem Ausländer, wenn auch EU, nicht den Führerschein abnehmen?


    Und Laubach-Schotten fahre ich öfters, wenn du dort 150 fährst, ist das meiner Meinung nach Maximum.

    Wenn....

    Aus dem Alter bin ich raus.

  • Eigentlich ein sehr pflegliches Urteil. Bei uns hätte das einen hohen 4-stelligen Betrag gekostet (je nach Einkommen), die Maschine wäre konfisziert worden und der Lappen für 2 Jahre weg. Ein Freund von mir hat vor einigen Jahren auf einer Autostrasse bei Splügen eine Dose überholt und dabei eine Sicherheitslinie überfahren. Dummerweise war ein ziviles Polizeifahrzeug hinter ihm... 3 Monate Führerscheinentzug und das Ganze hat ihn CHF 15'000.- gekostet (Busse, Verfahrenskosten und Gebühren), da er Einspruch erhoben und letztlich verloren hat.:roll: Also, immer schön aufpassen.

  • "Da der Mann aus Tschechien stammt,..."


    Möglicherweise hat er eine tschechische Fahrerlaubnis, da ist das nicht so einfach, da das ein ausländisches Dokument ist.

    Schon die Vollstreckung eines Fahrverbots ist abenteuerlich.

    Beim Eingeborenen mit deutscher FE könnte die charkterliche (Un)reife von der Führerscheinstelle überprüft werden und wie bei Verstößen während der Probeeit verfahren werden. Wenn dann kein MPU Gutachten vorgelegt wird, könnte die Fahrerlaubnis entzogen werden.

    Früher waren mal Fälle interessant, in denen der Strafrichter dem Delinquenten in der Sitzung den Lappen zurückgegeben hat mit der Begründung, er halte ihn - den Delinquenten - jetzt wieder für geeignet, da hatte sich dann die Behörde aufgrund der Bindungswirkung des Strafurteils die Zähne dran ausgebissen.


    Ich sag jetzt mal ketzerisch: auf diesen Fall wird sich die Behörde schon deshalb stürzen, weil er so schön ausgeschlachtet werden kann.-%-

    Und ironisch: Tempolimit nützt garnix, wie man sieht.:mrgreen:


    Und noch ist völlig unklar, ob der Bußgeldbescheid nicht angefochten wurde, solage der nicht bestandskräftig ist, fährt dieser Mann weiter hier rum. Das macht er mit so einem wie mir möglichst lange, damit er hier sener Arbeit nachgehen kann. Und dann fährt er nach Hause und nimmt ggfls. den Einspruch zurück und die deutschen Mühlen mahlen weiter.

    Und diese

    "Gerade die verhältnismäßig geringe Geldstrafe hatte für teils empörte Reaktionen gesorgt."

    Empörung halte ich für masslos, es gibt einen Bußgeldkatalog und daran hat sich die Behörde zu halten.

    Und vorletzte Frotzelei: auch ein Zeitungsreporter sollte den Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße kennen.

    Klassischer Aufreißer-Artikel. Und es gibt noch nicht einmal ein Meßergebnis:mrgreen::mrgreen::mrgreen:


    Achso: ich hab grad von hier aus 387 km/h geschätzt.


    Zuletzt: In der Rechsprechung hat sich bei vielen Oberlandesgerichen die Auffassung durchgesetzt, dass bei Überschreitung um mehr als 50 % Vorsatz angenommen und die Geldbusse entsprechen erhöht wird.

    Ich bin mal gespannt, wass der erste auf die Idee kommt, aus der OWI eine Straftat zu stricken und einen 315c StGB annimmt: Strassenverkehrsgefährdung. Das wär noch was!

    (An meiner Diktion könnte man merken, dass ich persönlich davon garnichts halte).

    Selbst wenn derjenige 250 gefahren ist, ist sowas doch eher eine absolute Ausnahme.