Das mit den LEDs ist so ne Sache... Geregelt wird das in der Schweiz basierend auf dem Strassenverkehrsgesetz, genauer in der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), ganz genau im Kapitel 9: Beleuchtung.
Wichtig ist, dass die LED's von der Prüfbehörde nach Artikel 75 als "Stand-, Schluss-, Markier-, Park-, Bremslichter" beurteilt werden - und eben nicht nach Artikel 76 als Tagfahrlicht.
Der Unterschied: Markierlichter funktionieren wie Standlicht d.h. allein (aber immer zusammen mit dem/den Rücklicht/ern), mit Abblendlicht und/oder Fernlicht und/oder Zusatzscheinwerfern und/oder Nebelleuchten. Tagfahrlicht funktioniert hingegen alternativ zum Abblendlicht d.h. entweder - oder. Tagfahrlichter brauchen ausserdem neben der E-Nummer die Zulassung RL oder R87 - Positionslampen brauchen die nicht. Tagfahrlichter *müssen* leuchten, sobald die Zündung eingeschaltet wird, Positionslampen nicht.
...und damit ist man dann voll im "Ermessensspielraum" des Experten. Wenn richtig verschaltet und E-Nummer sehe ich da eigentlich keine gröberen Probleme (, sofern man dem Experten gegenüber das Wort "Tagfahrlicht" tunlichst vermeidet!) Im schlimmsten Fall muss das dann halt der Chef-Experte beurteilen. Und im allerallerschlimmsten Fall kann ich's "innert Sekunden" wieder auf original umbauen - ist gerade mal ein (zweipoliger) Stecker, und der ist sogar noch ohne allzu grosse Fummelei und ohne Demontage von 150 Verkleidungen hinter dem Scheinwerfer zu erreichen. Die LED's werden mit Klebepads und Schrauben geliefert; ich habe sie unter den Rückspiegeln an Klettverschlüssen "aufgehängt" - so kann ich - zunächst - Löcher in den Gehäusen vermeiden, habe aber andererseits schon eine möglichst breite "Leucht-Silouette". Und wer's nicht rund mag: es gibt auch eine flache Variante. (E4 ist übrigens Holland...). Das original-Standlicht im Scheinwerfer muss ausser Betrieb gesetzt werden.
Nächsten Montag weiss ich mehr...