Motorradfahren verboten!

  • Was geht denn hier ab???


    Den Unverbesserlichen sollte man schlicht und ergreifend ein Jahr Fahrverbot auferlegen. Dann ist Ruhe und keiner erfindet Ausreden warum gerade er fahren darf oder muß.


    Italien hatte in den letzten 24 Stunden fast 1000 Tote. Bestimmt nicht weil die italienischen Ärzte bekloppt oder unfähig sind.

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Micha bleib mal locker.

    Noch haben wir keine Ausgangssperre und wo ist der Unterschied ob du jetzt mit der Dose oder Mopete fährst.

    Einkaufen oder zur Arbeit müssen wir ja wohl alle.

    Mfg. Wombel


    Der Weg ist das Ziel ..:...
    Ein Leben ohne Motorradfahren ist möglich, aber sinnlos. GOO

  • Es ist echt nicht zu glauben, für Spassfahrten habe ich kein Verständniss, und für Alle die meinen, mit einer Rolle Klopapier im Koffer fahren müssen, wie wärs mit nem Schild am Helm, lasst mich bei einem Unfall einfach liegen, ich will keinem das Krankenbett wegnehmen.

    So das musste jetzt mal raus.

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Knobi - mach hier zu. Es gibt unterschiedliche Standpunkte die man hier im Forum nicht ändern wird. Es kann hier nur noch eskalieren......

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ohje, jetzt schon Lagerkoller...:shock:


    Durchhalten, Leute, bald ist der 20.04.GOO

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Ich bin einigermassen sprachlos und das kommt selten vor. Meiner Meinung nach gibt die hiesige Allgemeinverfügung das gerade nicht her. Der Obersatz lautet:

    ...

    3. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

    4. Triftige Gründe sind insbesondere:

    ....


    Da steht gerade nix von dem, was der liebe Herr Hans interpretiert.

    Es steht auch nirgendwo, dass alle Aktivitäten, die kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen, erlaubt seien.

    Bei dieser Vorgehensweise kann man nur den Kopf schütteln; welcher Ottonormalverbraucher kann sich denn da noch orientieren.

    Ich weiss nicht, wer ihm diese Antworten schreibt, aber das ist 0))((0

    Hoffentlich hat er der Vollzugspolizei und Verkehrsüberwachung sein Prüfungsergebnis auch mitgeteilt. Anscheind wußten die, die den Fragesteller angehalten haben,davon nix. Woher auch.

  • hermi (es geht mir nur um die rechtliche Auslegung, nicht darum ob es vernünftig ist momentan Motorrad zu fahren!!)

    Bei uns in Bayern gelten ja vergleichbare Ausgangsbeschränkungen wie im Saarland:


    Auch hier darf die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden..


    4. Triftige Gründe sind insbesondere:

    ....

    g) Sport und Bewegung an der frischen Luft .....


    Spazierengehen oder Joggen gelten als erlaubt. In der Allgemeinverfügung Saarland und Bayern konnte ich keinen Passus finden in dem geregelt ist, dass dies nur Örtlichkeiten im heimatlichen Umfeld sein dürfen (Sachsen hat da andere Regelungen). Also darf ich auch mit einem Kraftfahrzeug an den Ort fahren an dem ich spazieren gehen möchte (Natürlich alleine oder in Begleitung von Personen aus dem häuslichen Umfeld und mit 2m Abstand zu anderen Spaziergängern) Die Wahl der Kraftfahrzeugart ist nicht limitiert.


    Also darf ich rein rechtlich auch mit dem Motorrad zum spazieren gehen fahren. (Saarland und Bayern)


    #stayathome

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • ManfredK,


    das ist zwar gewagt, aber wir bewegen uns hier im Bereich des Straf-bzw Ordnungswidrigkeitenrechts und insbesondere da gilt der Betimmtheitsgrundsatz. ein weiteres Kriterium könnte sein: Schutzzweck der Norm, aber unser Hans hat ja schon die Ausrede - die von jedem Pol/STA als sog. Schutzbehauptung abgetan würde - geliefert.

    Irgendwer hat auch irgendwo geschrieben, dass Fahradfahren Sport ist, Motorradfahren aber nicht.

    Nach Hans darf ich mit dem Motorad - infektionsmäßig gesehen - machen, was ich will.

    Ohne Hans bräuchte ich ggü der Pol einen trifftigen Grund und der müßte umso trifftiger sein, je weiter ich von zu Hause weg bin.

    Meine Bewertung: derartige Regelungen mit derartigen Statements. ab in die Tonne.


    Ich würde mich vor Ort ohnehin nicht auf Diskussionen einlassen, dann kriegst Du im Zweifel einen Bußgeldbescheid und darfst dann noch den Anwalt zahlen, wenn Du Dich nicht selbst wehren willst/kannst).

    (Bevor einer auf schlaue Ideen kommt: ich weiß derzeit nicht, ob das per se in die Verkehrsrechtsschutzversicherung fällt und wenn nicht: verlasst euch nicht auf Freisprüche mit entsprechender Kostenregelung, es gibt Bußgeldrichter, die sprechen bei eindeutiger Lage nicht frei, sondern stellen ein ohne Kostenerstattung, dass ist dann bitter.)


    Alles in allem eine unbefriedigende Regelung, die aber eben darauf beruht, dass keiner so recht weiß, mit dem Chaos umzugehen, da es an Erfahrungen fehlt. Da allerdings Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen normales Handwerkszeug der Verwaltungsjuristerei sind, verstehe ich das nicht so ganz.

    Das wird sich massiv zuspitzen, wenn diese Regelungen länger gelten.

    Unsere hier hat derzeit ein derzeitiges Höchsthaltbarkeitsdatum bis zum 02.04.2020.

  • Danke dir Hermi - also im Zweifelsfall (wenn keine triftigen Gründe vorliegen) einfach zu Hause bleiben. Erspart unnötige Diskussionen und ist im Sinne der Allgemeinverfügung und wahrscheinlich im Sinne aller.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • ManfredK,


    de nada.

    Der Tenor: Abstand, sodass Infektionen vermieden werden, ist die eine der ganz wesentlichen Grundlagen.

    Danach ist die persönliche Entscheidung relativ einfach.