Ab 28.04.2020 werden Bussgelder angehoben

  • 40 Jahre Lkw prägen. Ich bin mehrere Millionen Kilometer kreuz und quer durch Europa gefahren. Mit max 85 km/h, früher 90.

    Habe irgendwann mal einen Punkt in Flensburg gehabt. Für Überholen im Verbot, da Schild übersehen.

    Natürlich fahre auch ich mal zu schnell. Aber stets in Grenzen. 200 auf der Landstraße passiert mir nicht. Egal wie breit, lang, gerade, leer die ist.

    Ich war schon mehrmals in den USA. Dort machen sie Auto-Yoga: 500 Meilen mit Tempo 110. Ich genieße das jedesmal! Wer sich nicht dran hält kriegt ne kostenlose Show:

    das aus Filmen bekannte Gejaule und Gewimmere hinter dir. Stroboskopisches Geblitzel in deinem Rückspiegel, verspiegelte Sonnenbrille, dämlicher Hut, riesige Knarre und wiegender Schritt. Empfohlene Antworten auf die Fragen des Troopers: "Yes Officer, bzw. "Yes Officer" oder aber "Yes Officer". Alles andere würde eine unbequeme Lage mit dem Gesicht auf dem Asphalt zur Folge haben. SO! Wird das gemacht! (Nicht ganz ernst nehmen, den Maigo)

    Männer werden 12. Danach wachsen sie nur noch.


    iGude aus Hesse

  • ... Ich kenne da einen Motorradfahrer der sein Tempo auf der Landstraße (nicht Ortschaft) durchaus mit Blick auf das Fahrverbot wählt, wenn die Verkehrslage usw. das zulassen. ...

    GOO Manfred, ich wollte eigentlich posten: Den kenne ich auch.

    Aber dann habe ich realisiert, dass es sich nicht um ein und dieselbe Person handelt. :lol:

    Deswegen also: Ich kenne da auch einen … -%-


    Im Übrigen halte ich dieses Handeln im Sinne von verkehrsgerecht für gewissenhaft und verantwortungsvoll im Rahmen dessen, was uns die Obrigkeit zubilligt/abverlangt.


    Was die Höhe der Bußgelder bzw. Strafen bei vorsätzlichen (:!:) Vergehen/Straftaten anbelangt schließe ich mich folgender Einschätzung an:


    Bei uns (im Staate) gibt es keinen Opferschutz, sondern Täterschutz!

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Aber mal im Ernst - Regeln sind Regeln !


    1 - 5 km/ zuviel = 50 €

    6 - 10 = 100 €

    11 -15 = 200 €

    16 -20 = 500 €

    Über 20 = Schein weg für ein Jahr !

    Über 30 = Straftat und Fahrzeug als Tatwerkzeug beschlagnahmt


    Und schon würden alle sich an die Gesetze halten !

  • Ja....so in etwa......das könnte so funktionieren......

    In der Schweiz ist es ja ansatzweise schon so !


    Hohe (Höchst) Strafen zeigen Wirkung ( bin aber trotzdem kein Freund davon) 0))((00))((0

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • Ich liebe solche statements wie die von Thommy, das ist leider an Maßlosigkeit kaum zu überbieten. Es gibt Kulturen, da wird Dir wegen irgendeinem Blödsinn der Arm abgehackt, vielleicht sollten wir das auch noch einführen, so ab doppelter Überschreitung und ab dreifacher Geschwindigkeitsüberschreitung wird ohne Betäubung kastriert oder so.

    ;--;


    Im Ernst jetzt: jeder sollte sich bei solchen Überlegungen zu Gemüte führen, dass damit die Regelfälle, nämlich die fahrlässige Begehung gemeint sind. Das alles passt dann einfach nicht mehr zusammen.

    Und nein, Regeln sind eben nicht Regeln. Beispiele gefällig? Todesstrafe, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.. früherer § 175 StGB. Letzterer wäre aus heutiger Sicht verfassungswidig, wenn er noch existierte.

    Aber das ufert aus.

    Ich würde die Verkehrsowi halt anders steuern.

  • 16 -20 = 500 €

    Über 20 = Schein weg für ein Jahr !

    Über 30 = Straftat und Fahrzeug als Tatwerkzeug beschlagnahmt


    Du besuchst Bekannte die in einem Dorf wohnen das bis auf die Hauptverkehrsstraße eine Tempo 30 Zone eingerichtet hat. Auf dem Weg hinzu bist du auch an dem Schild 30er Zone vorbei gekommen und hast dich brav dran gehalten.


    Nach einem feucht fröhlichen Abend, einer guten Übernachtung bei Freunden und einem tollen Frühstück auf der Sonnenterrasse verabschiedest du dich und machst dich wieder auf dem Weg in die Heimat. Wetten dass du an die 30er Zone nicht mehr denkst und brav mit Tempo 51 km/h in deine selbst gewünschte Falle tappst... Ein Jahr zu Fuß.....


    Strafen müssen zwischen einem fahrlässigen Verstoß ohne konkrete Gefährdung anderer und einem vorsätzlichen zu schnell fahren (also z.B. Autobahnbaustelle Tempo 80 km/h auch noch nach dem 2. Schild fleißig weiter Tempo 110 weil halt alle 110 fahren) unterscheiden.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ich glaube einfach, der Begriff "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" wird in Deutschland falsch verstanden !


    Und eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit Todesstrafe oder §175 zu verknüpfen, ist polemisch, Hermi.


    Beim Überholen eines Verkehrshindernisses, das mit 95 über die Bundesstraße schleicht, "fahrlässig" mal schnell 120 zu fahren, ist sachlich nicht zu rechtfertigen.


    Wir alle haben uns über die Jahre die Regelüberschreitung angewöhnt, weil nichts gravierendes passiert, wenn man doch mal erwischt wird.

    Ich nehm mich da nicht aus. Zu meinen Eltern brauch ich 22 Minuten, aber legal ist das nicht zu schaffen.

    Aber durch Skandinavien bin ich 10.000 km schön brav mit Tempomat auf 79 km/h gerollt.

    Weil da eben genau solche Bußen verhängt werden, wie ich oben erwähnt habe.


    Strafen in Norwegen und in der Schweiz


    Was ist schon dabei, wenn man entspannt drei bis fünf Minuten später ankommt. So lang steh ich auch an den zwei Ampeln auf dem Weg dumm rum.


    Tommy

  • Nun ja, in einem Teil Deutschlands waren die Strafen ja mal auch extrem drakonisch. Durch die ddr auf der Transenautobahn zu fahren war die Hölle, denn es gab keinen Tempomat im Käfer und bist du nur ne Sekunde unaufmerksam gewesen, war der Tacho auf 110 und der Schreck war in den Gliedern. Alle paar Kilometer waren Vopos, militärisch getarnt mit modernsten Messgeräten, um Westgeld abzukassieren. Zum Glück bin ich bei diesen Abzockern nicht drangekommen.

    Verglichen mit dem ist die heutige Verkehrsüberwachung doch eher human.

    Vielen Dank und viele Grüsse

    Sepp ( der eigentlich anders heisst...)

  • @tommy, polemisch ist das nicht, Sarkasmus und/oder Fatalismus würde ich einräumen, wenn auch nur widerstrebend.:mrgreen:

    Obwohl, bei derartígen Strafandrohungen würde mein Geschäft blühen.-%-

  • Wie wäre es, wenn eine Regel erlassen würde, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von motorgetriebenen Zweiradfahrzeugen mit Anhänger generell auf 30 km/h begrenzt? Also immer und überall (Autobahnnutzung fällt damit natürlich auch aus).

    Und bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 1 km/h (nach Abzug der Toleranz) Schein weg für einen Monat und zwei Punkte, bei mehr als 5 km/h zuviel für drei Monate und drei Punkte, mehr als 10 km/h zu viel für ein Jahr Schein weg und 4 Punkte usw..

    Geldstrafen pro km/h zuviel 5 Tagessätze, soll sich ja lohnen je nach Einkommenshöhe gerecht bestraft werden.


    Würde das "Aber mal im Ernst - Regeln sind Regeln !" dann immer noch so ausnahms- und widerspuchslos gelten?