Hotelbuchung

  • Hallo mitsammen


    Habe im Jänner ein Hotel im Schwarzwald gebucht. Geplante Anreise wäre am 24.5 gewesen.


    Frühbucherpreis mit KreditkartenzahlungSparen Sie € 10,- pro Zimmer/Nacht bei Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Reservierung (buchbar bis 30 Tage vor Anreise).

    Kann nicht umgebucht, storniert oder rückerstattet werden!


    Für den Krankheitsfall habe ich eine Stornoversicherung.


    Laut HP des Hotels war zuerst bis 19.4, jetzt ist bis 3.5 der Betrieb geschlossen.


    Ich kann auf jeden Fall nicht anreisen, da die Grenzen nach Deutschland, laut österreichischen Medien, noch bis zum 15.Juni geschlossen sind.

    Österreichischen Pensionen und Hotels sind behördlich geschlossen und dürfen am 29.5 wieder aufsperren.


    Sind im Schwarzwald die Hotels auch behördlich geschlossen oder entscheidet jeder selbst?


    Wie würdet ihr euch verhalten?

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Die Gastronomie ist behördlich geschlossen, soviel ich weiß .

    Kann aber sein, dass sie bis Mitte Mai wieder aufmachen dürfen.

    Das löst aber dein Problem nicht, weil du nicht anreisen darfst.


    Ich würde einfach mal das Hotel anschreiben und freundlich fragen.

    Vielleicht stornieren sie ja, weil du daran unschuldig bist.

    Alternativ können sie dir vielleicht einen Gutschein für einen späteren Termin geben.

    Einfach mal höflich anfragen.

    Man sollte mit den Leuten reden können.

  • Mensch, Peter. Zu Deinem Problem kann ich zwar zu meinem größten Bedauern wahrscheinlich nichts zur Lösung beitragen. Ich bin ja mit einigen Gastronomen im Schwarzwald persönlich bekannt – aber eher weniger mit Hotelies (zu nahe an meinem Stützpunkt, um gewöhnlich dort zu übernachten). Wenn Du Deine gebuchte Bleibe preisgeben möchtest (PN/Kontakt), dann könnte ich Dir definitiv rückmelden, ob ich ein gutes Wort für Dich einlegen kann.


    Trotzdem vernehme ich Deinen geplanten Aufenthalt im Schwarzwald als frohe Kunde: Ich würde mich überglücklich schätzen, wenn ich Dir als Revanche für die sensationellen Erlebnisse, die Du mir im Juni 2015 in Chiusa beschert hast, den ein oder anderen Insider-Tipp für Lohnenswertes in Schwarzwald unterbreiten dürfte. Und, wenn Du möchtest und rechtzeitig Bescheid gibst, wann Dein Aufenthalt im Schwarzwald dann tatsächlich stattfindet, würde ich alles daransetzen, Dich und Renate in der Zeit zu treffen und vielleicht einige km gemeinsam unter die Räder zu nehmen.


    Also – wie Du willst.


    Herzliche Grüße – auch an Renate – und auf hoffentlich bald

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Hallo Thomas


    Erst einmal schöne Grüße von Renate. Hat sich sehr gefreut.


    In Zeiten wie diesen, weiß ich nicht ob das heuer noch was wird mit Schwarzwald. Eventuell im September?? Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. ;-)


    Vielleicht komme ich noch auf dein Angebot zurück.


    Liebe Grüße Renate und Peter

    LG Peter


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  • Ähnliches Problem im Bekanntenkreis: Urlaub auf Domrep für Mitte Mai gebucht(vor Corona). Würde er die Reise stornieren müsste er erhebliche Stornogebühren zahlen. Also wartet er ab bis die Fluggesellschaft bzw. der Anbieter die Reise selber cancelt, dann kostet es ihn nix. Verrückte Welt.

  • Oder abwarten, bis eine Reisewarnung des AA vorliegt, aktuell bis 14. Juni.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Hallo Ernst


    Bei uns ist die Lage etwas anders.


    Wir haben nur das Hotel gebucht. Wenn das Hotel geöffnet ist und seine Leistung erbringen würde, müssten sie keinen Ersatz leisten. Das wir nicht anreisen können, ist ja nicht die Schuld des Hotels. Sollte der Betrieb jedoch geschlossen sein, müsste ich eigentlich den ganzen Betrag bekommen.


    Wenn das Hotel geöffnet sein sollte, können wir nur auf eine Kulanzlösung hoffen, da wir ja nicht anreisen können (Grenzschließung).

    LG Peter


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  • Oder abwarten, bis eine Reisewarnung des AA vorliegt, aktuell bis 14. Juni.

    Würde in den Zeitraum fallen.


    Bebucht ab 24.5. für 6 Nächte.

    LG Peter


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  • Oder abwarten, bis eine Reisewarnung des AA vorliegt, aktuell bis 14. Juni.

    Gilt die Reisewarnung des AA von Deutschland auch für Ausländer die in Deutschland Urlaub machen wollen?


    In Österreich gibt es für Deutschland keine Reisewarnug. Jedoch z.B. für Italien, Spanien, Frankreich,....

    LG Peter


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  • Reisewarnungen haben nur Einfluss auf Pauschalreisen, für Individualreisen/Buchungen sind die Reisewarnungen erst mal nur nettes Beiwerk.


    Bei Individualreisen z.B. Hotelbuchungen oder Flugbuchungen muß im Einzelfall geprüft werden, ob ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegt. Das ist z.b. in Bayern der Fall, da die Wohnung nur aus triftigen Grund verlassen werden darf (aktuell bis 10.05.2020) und Reisen innerhalb Bayerns zu touristischen Zwecken nicht zulässig sind.


    Ich hatte für meine Frau z.B. einen Flug nach Valencia gebucht, da ich ja dort 4 Monate verbringen wollte. Die Flüge einer großen europäischen Billig-Fluglinie wurden wegen der Ausgangssperre in Spanien anuliert. Da auch keine Ersatzleistung angeboten werde konnte steht mir nach EU-Recht innerhalb von 7 Tagen die vollständige Erstattung der Flugkosten zu. Da der Fluganbieter der Meinung ist, ein Gutschein tut es auch.... und sollte ich diesen nicht in Anspruch nehmen wollen, wäre man so großzügig mir in einem Jahr die Kosten zu erstatten (wenn die Gesellschaft bis dahin noch existiert).


    Also werde ich jetzt ganz brav per Einschreiben/Rückschein (neben der bereits erfolgten Online-Beantragung) die sofortige, fristgerechte Rückzahlung einfordern. Darauf hin wird nichts passieren.... Also darf ich dann wieder ganz brav zu einem Rechtsberater gehen und dort einen Mahnbescheid oder Klage einreichen.... Da leckt sich bei einem Streitwert von 250€ jeder Rechtsanwalt die Finger danach.


    Eine in Spanien erfolgte Campingplatz Reservierung im Wert von 100 € habe ich auf 2021 verschoben. Ist ein kleiner Familienbetrieb und meine Spanien/Portugal Reise ist ja nur verschoben. Es kann mir natürlich auch da passieren, dass dieser Platz in die Insolvenz geht und meine 100 € weg sind.... aber bei dem Familienbetrieb kann ich damit leben... es sind 100 €

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • War auch mehr so in Richtung MES' Bekannten gemeint.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • CoronaV BW vom 17/3/20:

    § 4 Nr. 15

    Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen, und§ 11 Außerkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung.


    Das ist meines Wissens - ohne jede Garantie - noch nicht geändert.


    Hier

    https://www.heidelberg24.de/re…ttgart-news-13679226.html


    gibt es einen Fahrplan, wonach erst in Stufe 3 die Hotels uneingeschränkt geöffnet werden.


    Wenn das Hotel zum Reisezeitpunkt geschlossen hat, kann es seine Pflichten nicht erfüllen und Du hättest einen Rückerstattungsanspruch. Ob Du Dein Geld zurückbekommst, steht in den Sternen.

    Fazit: abwarten.

    Richtig interessant wird es nur, wenn das Hotel geöffnet hat, seine Leistung also zum Reisezeitpunkt erbringen kann, aber Du nicht einreisen kannst. Könnte höhere Gewalt sein, ich vermute aber eher Arschkarte, da Du das Anreiserisiko trägst.

    Also anrufen (das Hotel, nicht mich) und verhandeln oder eben abwarten.