Fahrverbote - als neues Gesetz im Anmarsch?

  • Also ich kann mich an keine 50er Beschränkung am Manghen erinnern -%-:mrgreen:

    Aber ich gebe Dir Recht, insbesondere was den Manghen betrifft.

  • Hier was Aktuelles für alle Verkehrssünder und die, die es werden wollen:


    Gestern ein halbseitiger Artikesl in der Saarbrücker Zeitung: 23 Blitzer LeivtecXV III wegen möglicher Meßfehler aus dem Verkehr gezogen. Gründe u.a. (in Wahrheit ist es, wenn der Artikel denn auch Wahrheitsgehalt hat, noch viel schlimmer):


    zwei Gutachter haben zwei Meßgeräte nebeneinander gestellt, dass eine hat 125 km/h gemessen, das andere 141 km/h und ein weiteres eines anderen herstellers 131 km/h.


    Soviel zum Thema ich akzeptiere das und bezahle.


    Da kann sich jetzt jeder einen Reim drauf machen.


    Ich für meinen Teil kümmere mich jetzt um meinen grad beruflich bedingt massiv ansteigenden Blutdruckp:::p:::=:--

  • Die haben darüber ebenfalls imTV in verschiedenen Nachrichtensendungen berichtet und es wird wohl eine Klagewelle geben.

    Denn alle, die noch nicht bezahlt haben, können dagegen an gehen...

    Liebe Grüße aus Bielefeld

    Jürgen

  • Also immer wenn ich geblitzt wurde, war ich wirklich zu schnell.

    Ich schau ja immer auf den Tacho, wenns geblitzt hat und denk mir HOPPALA !!!

    120 auf der Bundesstraße !!!


    Und dann freu ich mich, weil es zwei Wochen später nach Abzug der Messtoleranz wieder mal nur 20 Euro kostet.GOO


    Grad vorhin um viertel nach 11 hat mich ein Entgegenkommender gewarnt - da standen sie mit Laser zu zweit auf der Brücke und haben die Opfer am nächsten Parkplatz rausgeholt !

  • so ein bisschen was vermisse ich bei jedem Knöllchen:

    1. das Meßprotokoll vom Eichamt

    2. Der Befähigungsnachweis des Bedieners


    Wenn ein Metzger seine Wurst verkaufen will, muss dessen Waage ja auch geeicht sein, der Metzger braucht einen Befähigungsnachweis (Meistertitel) und ein wohlwollendes Nicken vom Gesundheitsamt.

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • ... ausserdem das Ausbildungszeugnis des Polizisten, die beglaubigte Kopie des Meisterbriefs des Metzgers, der dessen Leberkässemmel zur Brotzeit belegt hat, den letzten TÜV-Bericht des Blitzbullis und den Nachweis, dass die grün-weiße Karre zum Zeitpunkt des Fotos ordnungsgemäß versichert war.


    Ausserdem will ich als alter weißer Mann nicht von irgendwelchen jungen Frauen oder Kindern von Einwanderern geblitzt werden, die möglicherweise nur ihre Vorurteile gegen alte weiße Männer ausleben ...

  • Also immer wenn ich geblitzt wurde, war ich wirklich zu schnell.

    Dem kann ich nur zustimmen. Ich hätte mich selbst beim letzten Mal als Blitzampel auch geblitzt - ohne mit der Wimper zu zucken.


    Bei uns in der Schweiz wurde einmal ein Fahrzeug geblitzt, das als Anhänger eine mobile Blitzampel transportiert hat. {---}

    Vielen Dank und viele Grüsse

    Sepp ( der eigentlich anders heisst...)

  • so ein bisschen was vermisse ich bei jedem Knöllchen:

    1. das Meßprotokoll vom Eichamt

    2. Der Befähigungsnachweis des Bedieners

    Das ist nach meiner Erfahrung in 99,9% der Fälle in der Akte enthalten und nur selten das Problem. Allerdings wirden auch fast 10 Jahre alte Schulungsprotokolle problemlos vom Gericht durchgewunken.

    Beanstandeswerte Eichprotokolle habe ich noch nie gefunden.


    tommy#665 Problematisch wird es doch, wenn Du "weißt", du bist max. 20 zu schnell gefahren und kriegst eins drauf mit 43 zu schnell.

    Bis vor dieser jetzt aktuellen Geschichte war der Teneor eines Amtsrichters in der NJW zur fast durchgehenden OLG-Rechtsprechung: Messungen im standartisierten Messverfahren anzugreifen, ist aussichtslos, die Schlacht ist geschlagen und verloren.

    Gemeint waren Anwälte, die versuchen, Messungen gutachterlich zu Fall zu bringen, diese Beweisanträge auf Einholung eines GAchtens aber mit der Begründung "standartisiertes Messverfahren" ablehnen konnten, die Messung war sozusagen sakrosankt.

    Es gibt aber jetzt wieder möglicherweise etwas Licht am Ende des Tunnels, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten.-klapp-


    Aber es muß ja nicht jeder zum Jagen getragen werden, jeder darf das Bußgeld bezahlen, was von Ihm verlangt wird.

  • Danke Hermi

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Die grosse Frage ist aber auch, wenn es ein Wochenendfahrverbot geben sollte, wie ist dann die Steuerfrage geklärt, denn ich zahle ja für jeden Tag des Jahres Kfz-Steuer fürs Motorrad, dann müssten ja die Wochenenden abgezogen werden, was der Staat natürlich grosszügig vergessen wird, da ihm sonst sehr viele Gelder verloren gehen, ist nur mal so ein Gedanke.


    Gruss Ralph