Kein TÜV wegen fehlendem Eintrag im Fahrzeugschein

  • Moin Forum,


    ich habe seit kurzem folgendes Problem mit meiner im letzten August gekauften Pan, der TÜV verweigert eine HU da im Fahrzeugschein zu 15.2 nichts eingetragen ist.

    Normalerweise würde hier die Größe des Hinterrades bzw. des Reifens stehen.

    Die Zulassungsstelle konnte mir auch nicht helfen da die Daten bei der Anmeldung so übernommen worden sind. Ich habe etliche TÜV Bescheinigungen von den 2 Vorbesitzern vorliegen also TÜV gab es in den letzten 20 Jahren schon mal.


    Hat jemand Erfahrungen mit "AUSGENULLTEN" Modellen und dem Eintrag "E" bei 17?


    Eventuell hat jemand ja auch eine Briefkopie von einer 2000er ABS Pan wobei ich nur noch nicht weiß ob mir das weiterhelfen würde.

    Im Moment habe ich einfach nur Angst dass mein Urlaub ins Wasser fällt....:-?



    Grüße


    Thomas

  • E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.


    Ist an der Pan irgendwas verändert worden?

  • Welche Reifengröße ist denn hinten montiert? Sollte 160/70 ZR17 sein

    Vielleicht hat ein Vorbesitzer da mal eine andere Reifengröße (z.B. 170/60 ZR17) abnehmen lassen und die entsprechenden Papiere der Einzelabnahme wurden dir nicht übergeben.

  • Da müssen wir jetzt alle für Dich laut nach Axel#561 rufen. =cry=


    Der wird Dir am ehesten einen Rat geben können. Hoffentlich schaut er bald hier rein.


    Viel Erfolg

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Fahrgestellnummer und freundliches Schreiben an Honda mit der Bitte um Übersendung der COC gegen Zahlung eines Obolus in der Größenordnung von 150 €

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Na das kann bekanntlich dauern und somit ist der Urlaub versaut. :shock:

    Die Betonung liegt auf "kann" - fragen kannst du ja mal einfach so.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Darf man nicht wegen Corona den TÜV 4 Monate überziehen? Das Reicht dir doch Sicher für den Urlaub.....

    Darauf wird es wohl hinaus laufen. Ich werde aber morgen noch etwas telefonieren und wenn alles nichts bringt oder länger dauert nehme ich ein eventuelles Bußgeld wegen Überziehung in Kauf.