Garmin Track als Nachweis vor Gericht

  • Das habe ich gemacht aber der Anwalt meint da es mobil ist, wäre es kein beweis wie eine Blackbox. Mal schauen was der Richter sagt.

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli


  • Kapiere ich nicht.

    Du kannst damit nachweisen, dass dein Navi zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort mit einer bestimmten Geschwindigkeit war.

    Da du nicht mit zwei Fahrzeugen gleichzeitig am selben Ort unterwegs gewesen sein kannst und dein Fahrzeug zu dieser Zeit am selben Ort (=Unfallort) war, kann es nur dein Fahrzeug gewesen sein.

    Und die Orts- und Zeitangabe kommt vom Satelliten und kann nicht manipuliert werden, nehme ich an.


    Oder ticke ich nicht richtig?

  • Vielleicht muß man dem Anwalt das erklären, diese Berufsgruppe ist manchmal begriffsstutzig.:mrgreen:

    Der Sachverhalt gibt jetzt nicht so viel her, aber überhöhte Geschwindigkeit muß grundsätzlich der beweisen, der sie behauptet. Das tut er zunächst mit einem Beweisantritt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

    Wenn sich die Sache noch aussergerichtlich bewegt, zahlt der Gegner einfach entsprechend einer selbst gebildeten Mithaftungsquote weniger als 100% und verweist Dich wegen der Differenz auf den Klageweg.

    Sprich einfach nochmal langsam und deutlich mit Deinem Anwalt und lass Dir das erklären und dann erklär ihm, wie das mit dem GPS funktioniert, er wird schon wissen was zu tun ist, so kompliziert ist das nicht.

    Im Zweifel wird er einfach einen entsprechenden Beweisantrag stellen, so ähnlich war das damals mit der Auswertung von Dashcamaufnahmen auch. Hier käme evtl noch eine Auswertung der GPS-Aufzeichnung durch einen Sachverständigen hinzu.

  • Trackaufzeichnungen von GPS Geräten sind nicht manipulationssicher. Öffne den Track mal mit nem Editor, da kannste alle möglichen Daten verändern. Daher (leider) in keinster Weise Gerichtsverwertbar.

    Gruss Andi


    "Früher hatten wir 5ex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz!"(H.E. Balder)

  • Das mag sein, aber diese Bewertung würde ich einem Sachverständigen und anschließend dem Gericht überlassen. Schlimmstenfalls wird es nicht zu Deinen Gunsten gewertet und ungünstige Ergebnisse würdest Du doch ohnehin nicht vorlegen.