Garmin Track als Nachweis vor Gericht

  • Hat von schon mal einer die Aufzeichnung vom Navi vor Gericht benutzt? Es zeichnet ja genau Position Uhrzeit und Geschwindigkeit auf.

  • ich glaube nicht, daß das etwas taugt. Ich hatte schon Höchstgeschwindigkeiten von 998 km/h in den Logs.So schnell fahre ich in der Regel gar nicht.

    ... always ride on the bright side of life ...

  • Diese Höchstgeschwindigkeiten von 998 km/h kommen von der GPS Ungnauigkeit.

    Wenn du den Sample davor und danach beobachtest, kannst du mitteln.

    Und dem Richter zu erklären, dass du nicht innerhalb von 2 Sekunden von 50km/h auf 998 km/h beschleunigen kannst, sollte kein Problem sein.

  • Dochdoch, das ist ein Problem um nicht zu sagen genau das Problem.

    Jenachdem:

    Im Bußgeldverfahen , wenn Du Dich gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung wehren wölltest, gilt das sog. standardisierte Messverfahren, eine heilige Kuh, die hier nicht geschlachtet werden darf, Du kriegst noch nichtmal ein GA, es sei denn, Du bringst selbst eins bei. Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat.


    Im Zivilverfahren - bspweise Klage auf Schadenersatz/Schmerzensgeld ist im Regelfall derjenige beweisbelastet, der aus einer Tatsachenbehauptung für sich Günstiges herleiten will. Hier brauchst Du im Zweifel ebenfalls ein GA, betreffend die RSV gilt das gleiche wie oben.


    Viel Erfolg

  • oh, Entschuldigung, ich war der Meinung, das sei eine allgemeingebräuchliche Abkürzung

  • Kein Problem, hermi.

    Ich hab's ja decodiert gekriegt.

    Hätte aber auch tierisch in die Hose gehen können, deswegen fragte ich mal in meiner schnodderigen Art nach... :-)

  • Es geht darum, das der Unfallgegner behauptet ich wäre zu schnell und hätte sie geschnitten, laut Navi 48 Km/H bei erlaubten 50.

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli


  • Nun, das müsste wiederum der Unfallgegner auch beweisen können, das kann er Sicher nicht. Und im Zweifel würde ich die Logdatei dem Unfallgegner präsentieren, vielleicht hilft das.