Parkschein am Motorrad

  • An die Rechtskundigen unter Euch: ich parkte meine Pan auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, zog ein Tagesticket für 4,50 und klemmte dieses unter den Deckel der Bordsteckdose. So war es sichtbar und konnte nicht vom Winde verweht werden. Scheinbar hat sich jedoch ein anderer Parker (mögen 1000 Kamelflöhe sein A...loch heimsuchen) daran bedient, so dass ich nun eine Vertragsstrafe von 30 Euro zahlen muss. Ich schilderte die Situation und wurde abgewiesen. Ich sollte beweisen, dass ich ein Ticket erworben habe. Diese Umkehr der Beweislast erleichtert es diesen Nepp-Unternehmen, welche öffentliche Parkplätze für ihre Raubzüge benutzen, uns abzurippen. Es geht mir nicht um die 30 Euro. Aber um die Frage, wie soll ich denn an einem Moped einen Parkschein diebstahlsicher anbringen? Habe ich eine Chance, gegen die Zahlung rechtlich vorzugehen?


    Danke schon mal!

    Männer werden 12. Danach wachsen sie nur noch.


    iGude aus Hesse

  • Das Ticket, so man eines löst, liegt bei mir im TC. Wenn ich auf 30€ angeraunzt werde habe ich den Beweis zur Hand. Sollte ich mal "Nursoda" herumgestanden haben, lasse ich mir von einem gerade Wegfahrenden das abgelaufene Ticket geben und das kommt in's TC. Mein Beweis eben ... Perkzettel sollen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein. Beim Mopped gibbet kein "im Fahrzeug" bzw ist es da (im TC oder Seitenkoffer) nicht mehr sichtbar. ;-)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Das gleiche Problem habe ich mit meinem Auto (Pinzgauer), wenn ich im Sommer ohne Plane und Fenster fahre.
    Ich filme mit dem Handy, dass ich einen Parkschein ausgefüllt habe und achte darauf, dass mein Kennzeichen und die Umgebung am Film erkennbar ist.
    Den Parkschein stecke ich dann ganz normal rein.

    LG
    Max

    1. Tagesziel festlegen
    2. Route festlegen
    3. losfahren
    4. bei jeder sich bietenden Gelegenheit vom Plan abweichen

    "Der Weg ist das Ziel" ... erst wenn man es lebt, versteht man wirklich was es bedeutet.

  • Aua - das ist ein altes + heikles Thema. Lässt sich fortsetzen mit: "Parkscheibe am Motorrad?" , "Parken nur auf Auto-Platz?", "dürfen 2 Motorräder auf einem Autoplatz parken?" / "Wieviele Parkscheine muss ich dann lösen"? usw...


    Wenn sich die Behörden da stur stellen, dann hat man keine Chance. Das sind Dinge, die rein juristisch zum Nachteil des Motorradfahrers geregelt sind. Zum Beispiel gilt: "Man darf sein Motorrad nur da parken wo es auch für ein Auto erlaubt ist (mit Ausnahme des ausgewiesenen Motorradparkplatzes)"


    Klügere Städte (wie Stuttgart) geben ihren Ordnungskräften andere Anweisungen die sich mehr nach dem gesunden Menschenverstand richten. Das ist aber Ermessensspielraum der Kommunen. Eigentlich müsste man also bei jedem Parken in einer fremden Stadt erst mal rauskriegen, wie das da gehandhabt wird ...

  • mit Moped parke ich gerne auf den ausgewiesenen Mopedparkplätzen oder an irgendeiner Ecke auf dem Bürgersteig, wo man kein Hindernis darstellt. Noch nie (doch einmal...-%-) ein Ticket bekommen...

  • ... oder an irgendeiner Ecke auf dem Bürgersteig, wo man kein Hindernis darstellt. Noch nie (doch einmal...-%-) ein Ticket bekommen...

    Ich hab dabei (ohne Behinderung) schon mehrfach in verschiedenen Städten einen Strafzettel bekommen. Es ist ein Glücksspiel.

  • Ich weiß ja nicht, wie weit das sog. "Handyparken" in D verbreitet ist. Wäre aber auch ne Möglichkeit....

  • Vertragsstrafe von 30 Euro

    D.h. kein öffentlicher Verkehrsraum, also Privatparkhaus/ -platz, dann gelten die Vorschriften des BGB.

    Im öff. Verkehrsraum würde ich sagen, wer so etwas behauptet ( Sie parkten, ohne den Parkschein von aussen gut sichtbar....) ist auch in der Beweispflicht.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • mit Moped parke ich gerne auf den ausgewiesenen Mopedparkplätzen oder an irgendeiner Ecke auf dem Bürgersteig, wo man kein Hindernis darstellt. Noch nie (doch einmal...-%-) ein Ticket bekommen...

    In Wien hättest Glück, wenn das Moped nicht abgeschleppt wird, sondern nur ein Strafzettel drin ist.

    1. Tagesziel festlegen
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    "Der Weg ist das Ziel" ... erst wenn man es lebt, versteht man wirklich was es bedeutet.

  • das nächste mal mach ein Foto, wie der Parkschein gut sichtbar positioniert wurde. Ich mache das auch so.

    Apropos mit Handy/SMS bezahlen:

    Das tat ich auch mal, habe aber anschließend ein Ticket am Scheibenwischer gehabt.

    Grund: Schweizer-SMS werden in DE nicht akzeptiert. SMS ging raus, aber das nix abgebucht wurde, sah ich erst auf der Handy-Rechnung Ende Monat. Ich habe dann schriftlich energisch interveniert und siehe da, ich musste nix bezahlen.

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • Axel hat bisher am meisten Recht.

    Ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht mit aussitzen, aber risikobehaftet. LE:_

    Das mit der Beweislast ist so eine Sache, regelmäßig werden die Fahrzeuge fotografiert, sodass der Nachweis, dass Dein Fahrzeug dort gestanden hat, durch das Foto und den Fotografeur als Zeuge nachgewiesen ist. Die potentiell mögliche Behauptung, dass Du Dein Fahrzeug dort nicht selbst abgestellt hast, hast du selbst entkräftet, spielt aber nach einer neueren BGH Entscheidung keine Rolle mehr. Ist so ähnlich wie Halterhaftung.

    Wenn Du keinen Zeugen hast, dass Du ein Ticket gekauft hast (ich zahle meist per EC, dann hast Du eine Abbuchung auf Deinem Konto, die nachvollzogen werden kann), sieht es eher schlecht aus, denn den Nachweis, dass Du dort stehen durftet, musst Du führen.

    Ich an Deiner Stelle würde wenigstens einen geharnischten Brief schreiben. Aber Achtung, irgendwann wirst Du möglicherweise Post von so einem wie mir bekommen, dann kommen noch die Rechtsverfolgungskosten dazu. (83,54 brutto incl. 19%, es würde derzeit geringfügig billiger).-%-


    Meine Erfahrungswerte bis dahin:

    ich hab davon bis dato ca 10 Sachen gehabt, noch nie hat einer diese Gebühren engeklagt, aber das will bekanntlich nix heißen.

    Also: wenn keine Nachweismöglichkeiten bestehen: Dampf ablassen und doch zahlen und nicht mehr aufregen, die Aufregung nimmt mit der Zeit ab::mrgreen:

    oder es drauf ankommen lassen, die Aufregung nimmt allerdings erfahrungsgemäß mit der Zeit bis zum ersten Gerichtstermin zu.:mrgreen::mrgreen:

    Risiko bei Variante 2:

    Aussergichtlich mind. 1 RA ca. 80 €, wenn Du Dich selber austobst. Ansonsten kommen weitere 80 hinzu und für das Gerichtsverfahren: unter teilweiser Anrechnung der ausserger. Gebühren: ca. 115 pro Anwalt.

    Gerichtsgebühren: 100, wenn streitig entschieden wird.

    Verlierer zahlt alles und natürlich noch die 30€.

    Und nein, Du kannst die 4,50€ nicht abziehen!>,,< bösartiger Scherz.

    Insgesamt hättest Du also ein Kostenrisiko von roundabout 500€ zu30€.

    Cave Rechtsschutz: bußgeldbewehrte Parkverstöße sind nicht versichert und für den hier vorliegenden Fall müsstest Du einen wohl einen Vertragsrechtsschutz haben. Um das genau beurteilen zu können, müsstet Du Deine Versicherungsbedingungen filzen oder dort anrufen. Wenn Du einen Selbstbehalt von 150€ hast, lohnt sich das auch nicht wirklich.

    Und das Dicke zum Schluß: Du mußt auch einen Anwalt finden, der das für die gesetzlichen Gebühren macht, da wird die Luft richtig dünn. Die meisten werden Dir höflich aber bestimmt, sagen dass sie keine Zeit haben, im Hinterkopf läuft die Rechenmaschine. Bevor hier wieder jemand über die "Geldgeier" schimpft, soll er mal ausrechnen, wie hoch der Stundenumsatz in so einem Verfahren sein könnte, anschließend beschämt die Augen senken, Mitleid mit dem Anwalt haben und still in sich gehen.;--;


    Fazit: den ganzen Sermon hätte ich mir auch sparen können, aber da ich MAIGO persönlich kennengelernt habe, liefere ich ihm eine Entscheidungsgrundlage: lohnt nur im absoluten Ausnahmefall.

  • hermi du bringst mich gerade auf eine Idee.

    Wenn der Bussenaussteller tatsächlich Fotos gemacht hat, müsste das leicht zerknüllte Parkticket von Maigo in einem anderen Auto vorhanden gewesen sein. Aber wahrscheinlich werden nur die fotografiert, die kein Ticket besitzen. Sonst könnte man dann noch Diebstahl und illegals parken des Anderen geltend machen.


    off topic:

    Wenn ich irgendwo parke, fotografiere ich mein und das nebenan stehende Auto so, dass meine Autoseite plus das Kennzeichen des anderen Autos drauf ist (Auto links und Auto rechts von meinem).

    Wenn jetzt der andere Fahrer ein Parkschaden verursacht und flitzt, habe ich sein Kennzeichen und man sieht auf dem Bild, dass die Seite meines Autos i.O. war. Dann kriegt der Andere dann Post von der Rennleitung.😬

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇