Strafverfügung Österreich Geschwindigkeitsübertretung

  • KA (keine Ahnung), was der Rang eines Verfassungsgesetztes sein soll.

    Ausländisches "Recht" in dem Sinne wird bei uns und ich glaube auch in fast alles anderen Staaten nie "vollstreckt".

    Gemeint sind möglicherweise Entscheidungen - also Urteile pp.

    Auch das unterliegt regelmäßig einer Einzelfallprüfung. So wird z.B. von uns nicht ausgeliefert, wenn die Todesstrafe droht, selbst wenn das Urteil auf rechtsstaatlichem Weg zustandegekommen ist - zB USA.

    Eine Stufe tiefer gehängt wird geprüft, ob die Entscheidung, die vollstreckt werden soll, mit dem sog. ordre public vereinbar ist.

    https://www.bpb.de/nachschlage…ht-a-z/22652/ordre-public


    Hier gibt es halt keine Halterhaftung (und das ist auch gut so). Es gibt dafür auch einen durchschlagenden Grund und das ist das grundsätzlich auch im Bußgeldrecht zu findende Schuldprinzip: der Täter soll bestraft - gebüsst - werden und nicht irgendeiner. Das ist bei uns für den ruhenden Verkehr - Parkverstösse - aufgehoben. Da finde ich das erträglich, aber irgendwann ist dann auch Schluß. (z.B. Vollstreckung eines Fahrverbots gegen den Halter, weil der Fahrer nicht festgestellt werden kann0))((00))((00))((0) Ich hielte das für unerträglich und mit unserem Rechtsstaatsprinzip und insbesonderen meinem persönlichen Rechtsstaatsempfinden für unvereinbar, weil dieses dahinter stehende Prinzip zu stark aufgeweicht wird. Das kann man wohlgemerkt auch anders sehen. Bei uns behilft man sich stattdessen mit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs, das wirkt dann auch oft Wunder.


    So, bissi weit ausgeholt. Die Frage der Amtshilfe könnte sich schon stellen. Ich habe es bis dato ein Einziges mal erlebt, dass sowas gemacht wurde, allerdings in Inland. Die Bußgeldstelle hat beim (Wohnsitz)Amtsgericht des Geschäftsführers einer GmbH einen Vernehmungstermin verlangt, um aus ihm rauszubringen, wer der Fahrer eines auf die GmbH zugelassenen Fahrzeugs ist. (Das diente der Gesichtskontrolle, ob nicht der GF selbst gefahren ist, aus mir unerfindlichen Gründen hatte die Bußgeldstelle die Lichtbilder nicht so interpretiert). Der GF wollte es nicht drauf ankommen lassen, nicht zu erscheinen (siehe z.B. §§ 163 ff StPO i.V.m. 46 OWiG).

    Da tauchte zB die Frage auf, ob der "Zeuge GF der GmbH" sich durch sein Erscheinen selbst belasten (=Gesichtskontrolle) muss (für die Lateiner: nemo tenetur ... Grundsatz)

    und ob er möglicherweise ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, er ist ja sozusagen als Inhaber des Geschäftführeramts mit der Person des Geschäftsführers im wahrsten Sinne des Wortes verwandt. Das ist allerdings schon eine gewagte Argumentation.-%-


    Amtshilfeersuchen ist also ohne weiteres denkbar in dieser Konstellation und in allen anderen, in denen der Halter auch der Fahrer ist und das nur verschleiern will. Der Fahrer selbst dürfte in dieser Konstellation straflos lügen und sagen, dass er nicht er Fahrer ist.

    Gefährlich wird es da, wo der seinen Kumpel Dragan oder so ähnlich mit falscher Adresse als Fahrer benennt, da macht er sich möglicherweise stradfar.


    Eine "Vollstreckung" dieser Auskunftspflicht - damit kann ja nur gemeint sein, dass der Fahrer die Auskunft vollständig verweigert, also nichts sagt, mit Beugehaft oder so was ähnliches wäre unverhältnismäßig. Zu diesem Komplex hat der Kollege RA Kotz eine informative Seite:


    https://www.ra-kotz.de/aussagepflichten.htm


    da Zif. 3.

    Im Wege der Amtshilfe wird also keinesfalls mehr erreicht weren können als im Inland, (ausländisches) Verfassungsgesetz hin oder her.

  • Soviel Text und Halbwissen für einen eigentlich ziemlich klaren Sachverhalt:


    https://www.adac.de/verkehr/re…erreich-anonymverfuegung/


    https://www.bussgeld-info.de/strafzettel-aus-oesterreich/


    Wenn, es wie im Eingangspost erwähnt, bei einer geringen Überschreitung, um einen Betrag von vieleicht um die 50 EUR geht, versteh ich dieses rumgeeiiere hier noch viel weniger. Drück Deinem Kumpel den Überweisungsträger in die Hand, er soll das zahlen und gut ist es.

  • Völlig einverstanden, Holdendriver.

    Die Handhabung, sprich Halterhaftung und Lenkerauskunftspflicht, in Ösiland finde ich richtig.

    Es kann ja nicht sein, dass man sich bei eigenem Fehlverhalten im Strassenverkehr "durchmogeln" und die Auskunft, wer gefahren ist, verweigern kann. Für mich ist das eine vorsätzliche Umgehung eines Vergehens, auch wenn es sich nur um eine Ordnungsbusse handelt.

    Wer wegen 30, 40 oder auch 100€ ein Fass aufmacht oder den Anwalt einschaltet wegen zu schnellen Fahrens oder sonst einer Ordnungswidrigkeit, soll zuhause bleiben oder zu Fuss gehen. Wenn ich mich fehlverhalte, dann trage ich auch die Konsequenzen. Ich habe in meiner "Karriere" als Motorrad- und Autofahrer einige Knöllchen gefasst, habe jeweils leer geschluckt und bezahlt. Ich war ja jedesmal schuld.

  • KA (keine Ahnung), was der Rang eines Verfassungsgesetztes sein soll.

    (...)

    Und mit diesem ersten Satz wird dann der Rest sinnbefreit, wenn du nicht einmal das verstehst...

  • @Flüsterer und Holdendriver,

    Wenn ihr mehr als das beschriebene Halbwissen habt und mehr als Scheinargumente vorbringen könnt - dann macht das doch einfach, anstatt hier rumzunölen.

    Den Begriff des Verfassungsgesetzes gibt es in Österreich, aber bei uns hier nicht, also was willst Du mir damit sagen?

  • In meinen Links steht alles drin. Und Verfassungsgesetz hin oder her, Tickets aus dem Ösiland werden in D vollstreckt.

    Das ist Fakt.


    Und im übrigen möchte ich mich wiederholen und Markus Worte in seinem zweiten Absatz ebenso.

    Wer wegen so einer relativen Lapalie, die ja offensichtlich nachweisbar ist, mit ca. 50 EUR mit Anwälten und sowas daherkommt, sollt so ein Hobby wie Motorradfahren aufgeben.


    V.a. in Österreich ist die Geschwindigkeitsbeschilderung manchmal etwas unübersichtlich, und obwohl ich dort noch mehr darauf schaue anderswo, hab ich auch schon gelöhnt.

  • Der Satz

    "Tickets aus dem Ösiland werden in D vollstreckt. Das ist Fakt."

    ist in dieser Allgemeinheit schlicht falsch. Und in Deinen Links steht gerade nicht alles drin. Und deshalb ist das, was Du schreibst allenfalls ein falscher Fakt.


    Der zweite ist eine Meinung, die ich selbstverständlich jedem zubillige, das habe ich auch kundgetan, aber das war doch nicht die Frage des TE. Und man muß auch nicht jede Meinung und schon gar nicht solche Ratschläge teilen, dass, wenn man das und das macht, man das Motorradfahren aufgeben sollte.


    Es ist doch jedem selbst überlassen, wie er sich verhält.

  • @Flüsterer und Holdendriver,

    Wenn ihr mehr als das beschriebene Halbwissen habt und mehr als Scheinargumente vorbringen könnt - dann macht das doch einfach, anstatt hier rumzunölen.

    Den Begriff des Verfassungsgesetzes gibt es in Österreich, aber bei uns hier nicht, also was willst Du mir damit sagen?

    meines Wissens gibt es in DE eine Verfassung... Also sind darin auch Gesetze enthalten, oder nicht? Was ist also daran unklar?

  • Man sollte die Links schon lesen, was als Rechthaber vielleicht ein wenig schwer fällt.


    ADAC Link:

    Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Mit Österreich gibt es ein gesondertes Abkommen über die Vollstreckung von Bußgeldern. Danach können Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro vollstreckt werden.

  • meines Wissens gibt es in DE eine Verfassung... Also sind darin auch Gesetze enthalten, oder nicht? Was ist also daran unklar?

    Wir haben keine Verfassung, wir haben ein Grundgesetz. Unsere angedachte Verfassung wurde noch immer nicht ratifiziert. §1 Die Würde des Mannes ist unten tastbar ... oder so

    Man wollte damit eigentlich warten bis wir wieder ein einig deutsches Vaterland sind. Nun aber haben alle Manschetten davor, dass eine Ratifizierung einer Verfassung an der Vielzahl von Wutbürgern scheitern könnte. Wie auch immer, der diesem Fred anheim getragene Kasus knacktus würde niemals einen Weg in eine Verfassung finden. Dafür gibt es wohl das gutbürgerliche Gesetzbuch. Deshalb vestehe ich auch den Sinn und die Daseinsberechtigung des Verfassungschutzes nicht so wirklich ... ;-)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • meines Wissens gibt es in DE eine Verfassung... Also sind darin auch Gesetze enthalten, oder nicht? Was ist also daran unklar?

    Du weißt anscheinend nicht nur selber nicht, was ein Verfassungsgesetz ist, sondern kennst Dich auch nicht mit unserem System aus. Tut mir leid, dass ich das so drastisch ausdrücken muß. Wo steht denn in unserer Verfassung - so man das Grundgestz als solche auffasst - siehe den Kommentar von Hannes - was von Halterhaftung oder Verlust des Zeugnisverweigerungsrechts??

    Wie das in Österreich - und eben nicht bei uns- ist, da gibt es wikipedia und auch Verfassungsgesetze.

    Man sollte die Links schon lesen, was als Rechthaber vielleicht ein wenig schwer fällt.


    ADAC Link:

    Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Mit Österreich gibt es ein gesondertes Abkommen über die Vollstreckung von Bußgeldern. Danach können Bußgelder ab einem Betrag von 25 Euro vollstreckt werden.

    jaja, und man sollte Threads, die man kommentiert auch lesen und auch die dazugehörigen Links, ich helfe Dir gerne aufs Pferd:

    #5 und #8

    Und anschließend kannst Du ja mal das Bundesamt für Justiz befragen.

  • Leute Leute, ich glaube so langsam läuft das hier aus dem Ruder\"popk\"

    Gruß mit der Flosse
    Mike#1224
    Männer essen kein Obst sondern Fruchtfleisch(Ohne Freundschaft hat das Leben keinen Wert)