Strafverfügung Österreich Geschwindigkeitsübertretung

  • Hallo, Wissende,

    ich hatte eines meiner Fahrzeuge an eine(n) nahe(n) Angehörige(n) ausgeliehen.


    Diese Person nutzte es für eine Urlaubsreise nach Österreich. Dort ortsunkundig und durch die Suche des rechten Pfads durch den Großstadtdschungel abgelenkt, hat sie in einer österreichischen Großstadt in einer Tempo-30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit etwas überschritten und wurde mit meinem Fahrzeug geblitzt.


    Ich als Halter erhielt nun eine Strafverfügung mit Geldstrafe. In der Rechtsmittelbelehrung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich das Recht hätte, Einspruch gegen die Strafverfügung zu erheben, wenn ich der Ansicht sei, dass ich die Tat etwa überhaupt nicht begangen hätte.

    Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass „in dem auf Grund des Einspruchs ergehenden Straferkenntnis“ zusätzliche Verfahrenskosten erhoben werden.


    Nun würde mich interessieren:

    1. Werden diese Verfahrenskosten bei mir als Halter des Fahrzeugs erhoben, ohne, dass ich das Delikt begangen habe?

    2. In Deutschland stünde mir in diesem Fall (= Verkehrsordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr) hinsichtlich der Benennung der Person, die das Delikt begangen hat (nahe(r) Angehörige(r)), ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wie verhält es sich in Österreich?


    Ich bin ein wissbegieriger Mensch. Wenn sich jemand damit auskennt: Die Antworten auf diese Fragen würden meinen Wissensdurst stillen.


    Ohne diese Antworten müsste ich das Prozedere eben durchziehen, um Erkenntnisgewinn zu erlangen. :lol:


    Vorab =dank= für sachdienliche Beiträge.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Aus dem hohlen Bauch heraus. In Austria gilt im Gegensatz zu D Halterhaftung, die es bei uns nur bei Parkdelikten gibt. Ich denke, wenn Du Ross und Reiter nennst, hast Du damit nichts mehr zu tun, sondern nur der Angehörige. Wenn Du denen mittelst, dass zum Tatzeitpunkt ein Verwandter das KFZ geführt hat, Du den jedoch nicht nennen möchtest, wird wohl die Halterhaftung mit allen zusätzlich entstehenden Kosten zu Deinen Lasten greifen. Vielleicht weiss Hermi das genauer.

  • Verstehe ich das richtig, Du sollst nur ein Knöllchen für zu schnelles Fahren bezahlen? Keine Punkte etc.

    Wenn das so ist/wär würde ich deine Bekannte bezahlen lassen und gut ist!


    Meine Meinung!

    Was ich nicht habe brauche ich auch nicht!

  • Ich hab mal ein Dreivierteljahr wegen 80 Euro mit den Österreichern korrespondiert, wg. zu schnell mit dem Wohnwagen von hinten geblitzt.


    Am Ende haben sie mir zwei Tage Knast im Fall einer Einreise angeboten und ich hab nach neun Monaten dann doch bezahlt.


    Seitdem zicke ich nicht mehr rum. Überweisen und feddich spart mir Zeit für Wichtigeres - also ALLES :mrgreen:

  • Mit Österreich gibt es ein gesondertes Vollstreckungsabkommen, welches möglicherweise neben dem Allgemeinen aus 2005, wo ausser Griechenland alle mitgemacht haben, Vollstreckung ab 25 € möglich ist.


    Du müsstest was tun, siehe hier


    https://www.bundesjustizamt.de…0FCA.2_cid383#faq10144768


    Zif. 6 und mindestens einwenden, dass Du nicht gefahren bist.

    Alternativ #3 und wenn der nicht will, vollständigen Namen und die ladungsfähige Anschrift des tatsächlichen Fahrers mitteilen, dann könnte gegen Dich, falls die Ösis das nicht interessiert, zumindest hier nicht aus dem österreichischen Bescheid vollstreckt werden.


    In der letzten Alternative solltest Du Dich in Österreich für längere Zeit dann besser nicht mehr blicken lassen, -%-:mrgreen::mrgreen:falls die den Bescheid gegen Dich nicht aufheben, was allerdings nach meiner bescheidenen Kenntnis den österreichischen OWI-Rechts anfechtbar wäre. Aber auch da solltest Du aktiv werden.


    Sowieso: der vernünftige Mann (oder was auch immer) hat eine Rechtsschutzversicherung ohne SB und geht zum Anwalt seines größten Mißtrauens und lässt das regeln.

  • Servus!

    Du kannst die Person nennen, der du das Fahrzeug geborgt hast, dann wird die Strafe dieser Person zugestellt (keine Kosten für dich).
    Verweigerst du die Info, bleibt es bei dir hängen.
    Die von dir genannte Person hat dann natürlich das gleiche Recht...also Einspruch (z.B. weil sie das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt zwar gehabt hat, aber es von der Schwester gelenkt wurde.)
    Ich hoffe natürlich, dass du die korrekte Adresse der schuldigen Person weißt!
    Also wenn du z.B. dem Herrn Dragan Irgendwas aus Belgrad das Moped geborgt hast und dich beim Straßennamen irrst, wird es halt für die Post und in weiterer Folge für die Behörde ein bisschen mühsam.

    Kleiner Hinweis: sollte die Behörde nicht innerhalb 6 Monate nach der bösen Tat den tatsächlich Schuldigen ausgeforscht und angezeigt haben, ist die Geschichte verjährt ;-)

    1. Tagesziel festlegen
    2. Route festlegen
    3. losfahren
    4. bei jeder sich bietenden Gelegenheit vom Plan abweichen

    "Der Weg ist das Ziel" ... erst wenn man es lebt, versteht man wirklich was es bedeutet.

  • Hallo, Männer,

    vielen Dank für Eure Beiträge. Sie haben mich nun auf die richtige Spur gebracht. Ohne sie war es mir nicht gelungen.


    Hier eine m. E. anschauliche Zusammenfassung des ADAC, die ich gerade eben ausfindig gemacht habe:

    :guck:https://www.adac.de/verkehr/re…erreich-anonymverfuegung/


    Interessante Aspekte:

    - Halterverpflichtung zur sog. Lenkerauskunft

    - Auskunftspflicht des Halters selbst dann, wenn er selbst gefahren ist oder ein naher Angehöriger

    - also, kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ein naher Angehöriger gefahren ist


    In meinem Fall habe ich das Fazit gezogen:

    :idea: Ich werde die verantwortliche Person auffordern, „zu blechen“ – ansonsten „packe ich aus“. :lol:


    Nochmal ein herzliches =dank= für Eure Unterstützung beim Erkenntnisgewinn :!:

    @ tommy#665:

    Mir ist jetzt auch klar geworden, warum die Ösis in Deinem Fall so hartnäckisch an Dir d ´ran geblieben sind. :lol:


    @ GK-Max:

    Dank Dir weiß ich jetzt auch, dass Verkehrsdelikte in Österreich nach 6 Monaten verjährt sind - für die, die es nicht wissen: In D nach einem Vierteljahr.

    Deine "versteckte" Schilderung habe ich verstanden. ;)

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Tja, der Link vom ADAC führt leider in die Irre, denn die Bescheide können eben nicht so einfach, gerade bei der Problematik Halterhaftung hier in D vollstreckt werden, genau deshalb habe ich diesen Link nicht gesetzt, denn er suggeriert, dass Du - weil Du nach österreichem Recht verpflichtet bist, den Fahrer zu benennen und, weil Du z.B. natürlich Deinen Angehörigen, zu dessen Gunsten Dir nach unserem System ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, nicht verpfeifen willst - hier in D Vollstreckung droht. Dem ist gerade nicht so.


    Zur geistigen Erbauung: § 89b III Zif. 9 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__87b.html


    Aber jeder so, wie er mag.:mrgreen:

  • ... bleibt ja noch die Frage: Lohnt es sich dort anzugreifen oder reden wir hier von 30 Schillingen?

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Wir haben seit gestern auch schon Euro ;-)

    1. Tagesziel festlegen
    2. Route festlegen
    3. losfahren
    4. bei jeder sich bietenden Gelegenheit vom Plan abweichen

    "Der Weg ist das Ziel" ... erst wenn man es lebt, versteht man wirklich was es bedeutet.

  • ...die Bescheide können eben nicht so einfach, gerade bei der Problematik Halterhaftung hier in D vollstreckt werden,...

    Naja, selbst wenn es nicht vollstreckt werden kann (was ich damit nicht sagen will), bleibt, dass eine nicht gezahlte Strafe einem selbst auferlegten Einreiseverbot gleichkommt.
    Einfach nur nicht zahlen bedeutet nämlich, dass laufend neue Kosten dazukommen und sobald der Bösewicht über die Grenze fährt und kontrolliert wird, wird das auch fällig ;-)

    1. Tagesziel festlegen
    2. Route festlegen
    3. losfahren
    4. bei jeder sich bietenden Gelegenheit vom Plan abweichen

    "Der Weg ist das Ziel" ... erst wenn man es lebt, versteht man wirklich was es bedeutet.

  • Ich lebe vermutlich nur noch ca. 45 Jahre und hab noch viel vor.

    Ich fahr zu schnell, um Zeit zu sparen.

    Wenn ich diese Zeit dann mit Brieffreundschaften wieder verplemper, hätt ich mich besser gleich an die Regeln gehalten :lol: