Lenkererhöhung HeliBars HR01029

  • Die Debatte über (Helibars) Lenkerhöhung + Eintragung ist so alt wie die STX, flammt immer wieder auf; analog zum pendeln ;-). Manche machen aus der Eintragung `ne kleine Wissenschaft, denen ist das extrem wichtig, andere lassen`s eher drauf ankommen; ich zähle mich zur zweiten Kategorie. Meine Helibars kam während der ersten Inspektion an meine erste Pan und hat da knapp 5 Jahre überlebt, wechselte vor 4 Jahren umgehend auf meine zweite Pan. Zwischenzeitlich gab`s einige TÜVs und ein paar unangemeldete Kontrollen am Straßenrand, die Lenkerhöhung war nie ein Thema. Will damit nur sagen, macht euch nicht zu viele Gedanken, geht alles .. und wenn nicht, im Norden gibt`s Pako :lol:

    Passionierter Biker :p
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  • Den "Hermis" dieser Welt überlasse ich da auch gerne den Vortritt, die haben das gelernt.



    Die Tatbestandsnummer 330000 für 25€ wurden bei mir schon mal "gezogen" als ich an einem Motorrad einen größeren Fahrwerksumbau gemacht habe (ohne Gefährdung) und die eintragungsfähigen Bauteile §21 StVZO vergessen hatte einzutragen..... :-)

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Was viel wichtiger/schlimmer als das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, das einhergehend damit im Falle eines Verkehrsunfalles (auch wenn dieser unverschuldet ist), der Versicherungsschutz erloschen ist.

    Wenn sich dann ein Gutachter/KFZ-Sachverszändiger am Motorrad eine technische Untersuchung durchführt und die nicht eingetragene Lenkererhöhung feststellt, kann das zu erheblichen Problemen führen.

    Das sollte jeder für sich selbst entscheiden, ob es ihm das Wert ist.

    Das löst aber leider auch nicht die Problematik, dass es keine ABE mehr für die Lenkererhöhungen gibt.

    Außer, man wohnt im Einzugsgebiet von Pako 😎😎😎

  • Was viel wichtiger/schlimmer als das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, das einhergehend damit im Falle eines Verkehrsunfalles (auch wenn dieser unverschuldet ist), der Versicherungsschutz erloschen ist.

    Zu dieser Aussage (bezogen auf eine technische Änderung ohne Erlöschen der BE) kenne ich aber keine Rechtsgrundlage. Die erfolgten technischen Änderungen müssten zudem unfallursächlich sein (z.B. unzureichender Lenkanschlag und deswegen Fehler beim Abbiegen)

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Was viel wichtiger/schlimmer als das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, das einhergehend damit im Falle eines Verkehrsunfalles (auch wenn dieser unverschuldet ist), der Versicherungsschutz erloschen ist. ....

    Solche Aussagen hört man immer wieder mal von Menschen, die gerne Angst verbreiten. Zum Beispiel dann, wenn man die Übersetzung verändert - dann kommt unweigerlich jemand, der behauptet, dass das im Fall eines Unfalls Probleme gibt. Dass es Versicherungen gibt, die in solchen Fällen versuchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen ist schon klar - das ändert aber an der Rechtslage nichts. Und die ist so wie Manfred schreibt: Die nicht eingetragene Änderung muss in einem ursächlichen Zusammenhang stehen
    mit dem Unfall. Falsche Reifen können z.B. so ein Fall sein. Oder wenn die Lenkererhöhung abgebrochen ist und der Fahrer nicht mehr lenken konnte ;-)


    Lasst euch keine Angst einjagen.


    Grüße, Michael

  • Leider nein, leider gar nicht...

    sowohl Gesetzgeber als auch Rechtsprechung reden von einer abstrakten Gefahr. ... wenn eine Gefährdung ausgehen könnte...

    Und einem Freund von mir erging es leider so, dass er an seiner Honda Valkyrie einen anderen Lenker montiert, diesen aber nicht eingetragen hat.
    Nach einem Wegrutscher durch einen Bremsfehler wollte er den Schaden von seiner Vollkaskoversicherung erstattet haben. Die ließen den teuren Schaden begutachten und dabei wurde der andere Lenker festgestellt. Ergebnis: Vollkaskoversicherung zahlte nicht. Auch nicht mit Anwalt und Klage.
    Scheißversicherubg 🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️
    Aber ich denke mal, dass wir uns hier nicht anpissen oder rechthaberisch rüberkommen wollen, gell?

  • Ich kenne dazu den §26 VVG - aber auch da überlasse ich natürlich den "Hermis" die Auslegung


    https://dejure.org/gesetze/VVG/26.html und den daraus abgeleiteten Punkt ursächlich für den Unfall:


    ...... ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet,

    1. soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder


    Und zur Gefährdung nach §19 Abs 2 der StVZO kenne ich das Urteil über die Karbon-Felgen https://openjur.de/u/354102.html nachdem die bloße Vermutung einer Gefährdung nicht ausreichend ist, sondern im konkreten Einzelfall mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Wurde auch vom BGH in 2019 zu bestätigt. https://openjur.de/u/2193686.html


    Wie Juristen die "bestimmte Wahrscheinlichkeit" definieren überlasse ich den Fachleuten.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ich bedanke mich für eure Hilfestellungen.

    ich verlasse mich mal auf ManfredK und Wolle :lol::lol:


    Wird schon gut gehen

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Ich würde dir aber schon empfehlen, bei passender Gelegenheit alles ordentlich eintragen zu lassen, um auch die etwaigsten Fälle auszuschließen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Jeder muss für sich selber entscheiden wie er es Handhabt ob mit oder ohne Eintragung . Ich für mich selber würde sie immer eintragen lassen weil ich schon zuviel Sche... mit der Versicherung und der Rennleitung erlebt habe , erst in diesem Jahr habe ich meine Rechtschutz wegen der Rennleitung zweimal in Anspruch genommen . Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe .

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

  • Pako, ich hoffe für Dich, es hat sich gelohnt. ;-)

    Und denk dran, rechtzeitig über einen Wechsel der RSV nachzudenken, hier häufen sich Beschwerden über Kündigungen der RSVen und die Schwierigkeiten, eine neue zu finden.

  • Bin mit dem Blauen Auge davon gekommen Punkt umgewandelt in Verwarnungsgeld .

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako