Werte Gemeinde
Nun ist es offiziell: Meine Pan darf einen Anhänger ziehen. Geprüft und zugelassen. In der Schweiz. Folgendes Vorgehen führte zum Erfolg:
1) alte AHK von Tommy mit 2 Prüfberichten des TÜV Süd besorgt und retabliert (Putzen, Sandstrahlen, Einbrennlackieren)
2) Bestätigung, dass der TÜV Süd gut und richtig gearbeitet hat durch das FAKT in Sennwald. Das ist eine von drei privatwirtschaftlichen Institutionen, die in der Schweiz für das Strassenverkehrsamt solche "Ingenieursarbeiten" erledigen. Die Motorfahrzeugkontrolle macht eben nur noch das: Motorfahrzeuge kontrollieren - und eben nicht begutachten oder gar entscheiden...
3) Technische Änderung gemäss Prüfbericht durch die Behörde in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Zu beachten dabei:
- Das FAKT hat einfach die Prüfdaten des TÜV Süd bestätigt. Das kostet dann auch "nur" einen dreiviertel Tausender (Swiss Francs) für ein zweiseitiges Schreiben mit vier Photos und einem Stempel. Bei seiner Arbeit hat das Ingenieurbüro nahezu "Narrenfreiheit": von "Wir akzeptieren den vorhandenen Prüfbericht" bis zu "Wir brauchen je ein zweites Exemplar von Fahrzeug und Kupplung für zerstörerische Prüfung - und das ist dann noch keine Gewähr, dass man das Teil überhaupt zulassen kann" ist alles drin. Goodwill halt... und einige Zeit... Den Antrag hatte ich im Juni gestellt...
- Im Unterschied zu Deutschland gibt es in der Schweiz weder eine Breitenbeschränkung auf 1m (theoretisch könnte der Töffanhänger also 2.55m breit, 4m hoch und bis zu 12m lang sein) noch ein blödsinniges Tempolimit von 60km/h auf der Autobahn: dort gelten dieselben Regeln, wie für Autoanhänger d.h. heute max. Tempo 80 (ab nächstes Jahr Tempo 100 ) und der Anhänger braucht eine eigene Vignette.
- Die Pan ST1100 darf 190kg ziehen. Der 1,45m breite Heinemann-Anhänger, den ich vorgesehen habe, wiegt leer 80kg. Bleiben also 110kg Zuladung. Ich darf dann aber nicht das zulässige Maximalgewicht des Anhängers (400kg) ausnutzen, sondern eben nur die an der Pan zulässigen 190kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht der Pan vermindert sich um die konkret genutzte Stützlast der AHK (max. 25 kg). Zwei-personen-mit-Gepäck ist weiterhin möglich. Im Zweifelsfalle halt Gepäck im Anhänger transportieren: da hat's eh mehr Platz.
- Das Prozedere hier ist eine Einzelabnahme, d.h. andere Schweizer Pan-Fahrer, die ähnliches vorhaben, müssten durch dieselbe Prozedur gehen: meine Zulassung ist in diesem Sinne "kein Präjudiz".
Die ganze Übung ging somit für einen knappen Tausender über die Bühne, was dem Kaufpreis meiner 97'er Pan-Dora mit 70Tkm entspricht. Und das ist mir der Spass wert (, denn wir haben schon mehr Geld für Dümmeres ausgegeben ) ...ob sich damit wohl auch ihr Wert verdoppelt hat? Der Aufmerksamkeitswert sicherlich, denn ich wurde schon mehrfach darauf angesprochen "ja geht denn das überhaupt?" und "ist das denn legal?" Die Antwort lautet in beiden Fällen JA!
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cheeeeeeeers,
Bernd
P.S. Niemand hatte ihm gesagt, dass das nicht geht - und da hat er es einfach gemacht.