Touchscreen bedienen fällt unter Handyverbot

  • Wäre dann mal Zeit, den Dosen die Sprachbefehlswelt zu implentieren.

    Ich bin mit dem Können meines 2019er Skoda Superb im Bezug auf die Sparachsteuerung recht zufrieden. Gut "Navigiere zur nächsten Currywurst Bude " funktioniert nicht muss aber auch nicht.

    Wenn das die Autohersteller dazu bringt, dass sie diese unsinnig komplizierten Menü-Bedienungen über Touchscreen (oder diesen BMW-Drehknopf) beenden, dann hats doch was genützt :lol:

    Ich denke, dass das höchstens dazu führt, dass die Hersteller den nächsten Warnhinweis in das Display packen den man erst bis nach unten scrollen muss um ihn zu Bestätigen, dass man die Einstellung am Fahrzeug icht während der Fahrt ändern darf. Und der "OK, leck mich"-Button ist dann immer an einer anderen Stelle damit man auch ja hinschauen muss.


    Für die Funktionen bzgl. Spurhalte-, Abstandsassistent, Scheibenwischer Interval gibt es ausreichend Hebel um das Lenkrad die blind bedienbar sind. Mich nervt sogar das viele Touch für alles da nichts mehr durch "erfühlen" erreichbar ist, z.b. zwischen Telefon und Navi-Anzeige umschalten.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Na dann hat Honda ja vorausschauend meinen Erwin konstruiert. Der Touchscreen ist während der Fahrt nicht zu bedienen.

    Will man unbedingt was ändern, geht das gefahrlos über die 17! Knöppe am linken Lenkergriff.

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

  • Das glaube ich sofort, was mich interessieren täte, wäre, ob auch die Intervalle über den lenlstockhebel zu bedienen sind?

    Intervall geht nur über Touchscreen oder Sprachbefehl.

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Tja, dann hat derjenigewelche definitiv eine Alternative gehabt, gänzlich ohne Touchscreen auszukommen. Das ist zwar nicht gänzlich verboten, wie Manfred schon ausgeführt hat, aber wenn die OWI-Behörde in dem Zusammenhang Wind davon erhält, ist die Verlockung der Anwendung des § 23 StVO groß.


    off Topic:

    Ich bin gespannt, wie die Maskenpflicht im Auto gehändelt wird angesichts § 23 Abs. IV StVO.-%-

  • off Topic:

    Ich bin gespannt, wie die Maskenpflicht im Auto gehändelt wird angesichts § 23 Abs. IV StVO.-%-

    immernoch off Topic:

    das klappt mit manchen Helmen mit serienmäßigem Windabweiser auch schon nicht richtig...

  • Soviel ich mitbekommen habe gilt die Maskenpflicht in Berlin nicht für den Fahrer, sondern nur für die Mitfahrer.

  • Ja, aber wenn er sich doch schützen will-%-

    ;--;

    Gut, wenn er allein im Auto mit Maske und 100 Sachen durch eine 30er Zone fährt und erwischt (angehalten wird) wird, wirds spannend.:roll:


    Aber das sind ja nur Gedankenspiele:mrgreen:

  • Vor ca. 2 Wochen bei mir im Ort wurde kurz nach 20 Uhr ein Auto von der Polizei angehalten. Im Auto waren 3 Personen aus 3 Haushalte, keine trug eine Maske, was schon mal 50€ je Nase machte. Da es nach 20 Uhr war kamen 450€ je Person dazu.

  • Nun ja, mindestens der Fahrer kann sich aus der Situation herausreden, so er denn ein Brillenträger ist. Die sich beschlagende Brille beeinträchtigt nämlich die Verkehrssicherheit dermaßen, dass es nicht sein darf. Aber warum die 450€? Seid ihr in Ausgangssperre?:shock: Und was ist mit Doppelbestrafung für ein Vergehen...? Hermi, du kennst dich aus. ;-)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • wir hatten eine nächtliche Ausgangssperre und es war verboten, weiter als 15 km von zuhause weg zu sein. Und wer kontrolliert das? Das Ordnungsamt arbeitet nicht Nachts und die nächste Polizeistation ist 15 km weit weg

    Heute leben wir hochwasserbedingt auf ner Hallig.

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    Es grüßt der Waldschrat

  • Nun ja, mindestens der Fahrer kann sich aus der Situation herausreden, so er denn ein Brillenträger ist. Die sich beschlagende Brille beeinträchtigt nämlich die Verkehrssicherheit dermaßen, dass es nicht sein darf. Aber warum die 450€? Seid ihr in Ausgangssperre?:shock: Und was ist mit Doppelbestrafung für ein Vergehen...? Hermi, du kennst dich aus. ;-)

    Da müsste man die entsprechende Coronaverordnung kennen, lesen und prüfen, die Bußgeldandrohung ist das eine, die Standfestigkeit der jeweiligen Coronaverordnung an sich das andere.-%-