Knöllchen wegen HU Überziehung

  • Mal eine Frage an unsere Experten in Uniform.

    Im Tucson-Forum, wo ich mich auch rumtreibe, hat jemand geschrieben, dass er ein Knöllchen über 25 € erhalten hat für seinen Anhänger, dessen HU 4 Monate abgelaufen war. Der Clou dabei, der Anhänger stand auf dem Stellplatz seines Privatgrundstückes, der Stellplatz, resp. das Heck des Anhängers jedoch von der Straße aus einsehbar. Hätte er das Kennzeichen entfernt, so der Schreiber, wäre alles kein Problem gewesen, aber so ......


    Zitat:

    So lange der Anhänger angemeldet ist, muß auch in den Vorgegebenen Abständen die HU durchgeführt werden.

    Dabei ist es unerheblich, ob der Anhänger auf Privatgrund steht oder im Straßenverkehrs geführt wird.


    Ist das tatsächlich so?

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Yep!

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Axel als Praktiker ist der mit der kurzen und einprägsamen Lösungsvariante.


    Das AG Zeitz meint (Beschluss vom 27.02.2018, AZ: 13 OWi 724 Js 200466/18 zitiert aus Juris, ebenso:


    ".....

    Dieses Vorbringen vermag die Betroffene nicht zu entlasten. Soweit sie annimmt, ein Verstoß liege nicht vor, weil das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt gewesen sei, irrt sie. Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen (StVZO § 29 Abs.1 S.1). Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt gemäß § 69 Abs.2 Nr.14 StVZO, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, den Nummern 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt. Die Betroffene hat das Fahrzeug nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt. Ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt hat, ist unerheblich. Auch ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug muss vorgeführt werden. ..."

  • Musste schon extra ein ! anfügen, weil 3 Zeichen zu wenig sind 0))((0


    Bestimmt kommen jetzt die Verschwörungstheoretiker aus dem Gebüsch und wittern auch hier Beschiss, analog zur Kfz-Steuer und der nicht Nutzbarkeit des Fahrzeugs von 22-5 Uhr, was ja so pauschal auch gar nicht zutrifft.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Also: wenn man mit der Materie nicht so vertraut ist wie Du, sucht man sich ohne Datenbanken den Ar....... wund, bis man alleine die Paragraphenketten zusammen hat, um festzustellen, ob richtig oder falsch.

    Und wenn Du" ja" geschrieben hättest, hättest Du 2 Ausrufezeichen gebraucht:mrgreen:

  • Auf Fazzebuk schrieb einer:

    Motorrad zur Werkstatt für HU gebracht. Per Hänger.

    Polizei steht zufällig nebenan. Sieht das Moped aufm Hof des Händlers.

    Knöllchen

    Völlig bekloppt, aber ist so

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Das ist halt das Problem mit der Ermessensausübung, die einen können es, und die anderen ...eben nicht.

  • Wenn die HU tatsächlich mehrere Monate überzogen ist, das Fahrzeug auf privatem Gelände steht oder einem Hänger transportiert wird.... 2 Schrauben ist das Kennzeichen weg....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein ähnliches (allerdings "ausländisches") Problem - hoffentlich kann mir jemand mit Hintergrundwissen helfen:

    Bei meinem Schwiegervater auf Sardinien habe ich eine alte Honda XL185 stehen. Hier ist seit einiger Zeit (8 Monate) die HU überfällig. Um das Moped wieder fahrbereit zu machen warte ich schon länger auf Ersatzteile. Wie sieht das in diesem Fall aus? Ist die HU auch im Ausland vorgeschrieben (kein deutsches "Hoheitsgebiet")? In Italien gibt es keine Werkstatt die eine deutsche HU durchführen kann.

    Ich freue mich auf euren Input.

    Schöne Grüße

    Michael

  • Geliehen bei Auto.de


    Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann nur von einer Prüfstelle in Deutschland, die HU-Plakette erhalten. Auto- oder Motorradfahrer brauchen jedoch nicht sofort nach Ablauf der Frist nach Deutschland zurückzukehren.

    Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie aber unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung die fällig gewordene Hauptuntersuchung nachholen.

    Ausländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden. Allerdings kann die deutsche Polizei bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sich das Auto vorübergehend im Ausland befand. Deshalb besser schon vor der Reise kontrollieren, wann die nächste HU fällig ist. Um den Versicherungsschutz bei abgelaufener HU im Ausland nicht zu gefährden, auf jeden Fall den Haftpflichtversicherer informieren. Wer ganz sichergehen will, lässt sein Fahrzeug bei einer ausländischen Prüforganisation auf Verkehrssicherheit checken. „Dies dient allerdings allein dem Versicherungsschutz und ersetzt in keinem Fall die Hauptuntersuchung in Deutschland“, unterstreicht TÜV-Rheinland-Kraftfahrexperte Hans-Ulrich Sander.


    Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger als ein Jahr im Ausland gefahren werden, müssen in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über mögliche Nutzungszeiträume erteilen die Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder.