Reifenfreigabe Bridgestone BT23, 30,31,32 für ST1100 ABS/CBS

  • Toni hast du dir das selbst mal durchgelesen?


    Tu das ruhig mal, kannst ergänzend auch hier im Forum lesen… meistens sind wir hier im Forum großzügig und erwarten keine förmliche Entschuldigung… ein einfaches Sorry, falscher Dampfer genügt vollkommen :lol:

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Reifenfreigaben sind seid diesem Jahr unnütz. Es können alle Reifen gefahren werden, die den eingetragenen Dimensionen entsprechen.

    Das war eigentlich schon immer so, aber nicht nur in Sachen Dimensionen, sondern sogar mit Fabrikatsbindung. Aber es gab ne Zeit, da durfte man bei Mopeds mit Reifenbindung was anderes mit Vorlage der Reifenfreigabe aufziehen, aber diese Regelung ist passe.

  • Zum TÜV fahren, die Reifengröße eintragen lassen, den Quatsch mit der Bindung streichen lassen und dann ist gut. Solange die Maschine der Serie entspricht bzw für alles eine ABE vorhanden ist sollte das für den Rest des Mopetlebens reichen.


    Spaßig wird erst, wenn man eine Maschine nach §21 abnehmen lässt. Dann muss der Reifen samt Hersteller und Typ eingetragen werden, laut Aussage des letzten amtlich anerkannten Sachverständigen, mit dem ich sprach. Also schwachsinniger geht es dann auch kaum noch.

  • Toni hast du dir das selbst mal durchgelesen?


    Tu das ruhig mal, kannst ergänzend auch hier im Forum lesen… meistens sind wir hier im Forum großzügig und erwarten keine förmliche Entschuldigung… ein einfaches Sorry, falscher Dampfer genügt vollkommen :lol:

    Für was sollte ich mich entschuldigen? Auf der ersten Seite unter Punkt 1 stehen 3 Voraussetzungen um ohne Freigabe die Reifen fahren zu können. Sie müssen Bauart genehmigt sein, müssen den den im Schein eingetragenen Werten entsprechen, die Reifen dürfen nicht älter als 2020 sein und das Bike muß ein Serienfahrzeug sein. Und was soll ich jetzt falsch gemacht haben?

  • Du berufst dich auf eine Übergangsregelung, die zum 1.1.25 ausläuft und nur gültig ist wenn DOT der Reifen maximal 52/19 ist, erweckst aber den Anschein der Allgemeingültigkeit…. Schlechter Stil..


    Die Aussage dass die Reifen nicht älter als 2020 sein dürfen ist falsch.


    https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html


    Ansonsten ist deine ST in vollem Umfang an die Reifenbindung gebunden. Reifenfreigaben gibt es nicht mehr, Jegliche Änderung bedarf der Abnahme durch eine Prüforganisation

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ManfredK ()

  • OK...Dann hat der Tür Stuss gelabert. Und was steht in dem ADAC- Text. Ab Herstellung 20 . Aber gut. Wenn du meinst. Bevor ich neue drauf ziehe, fahre ich zum TÜV und spreche ihn nochmal drauf an. Wenn er dabei bleibt, ist ja gut. Wenn nicht, dann werde ich dementsprechend Reifen kaufen. Das mit der Übergangsregelung, OK. Da war ich im lesen wohl zu schnell. Sorry dafür.

  • dein Link sagt doch alles. Übergangsregelung bis 1.1.25.

    Danach gilt es für alle Reifen.

  • Lies dir einfach den Fall Nr. 2 aus meinem Link durch. Alles andere trifft auf dein PAN nicht zu

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Sind unsere Pan's nicht Eu-type genehmigt? Das würde natürlich erklären, warum es mit der BMW funktionierte. Danke für den Hinweis.

  • Eine 13er ja, bei der 11er erst ab 1999/2000

    Auch eine BMW kann erst ab 1999 eine EU Zulassung gehabt haben

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