Bridgestone Freigabe für ST1100 ´92

  • So, jetzt gibts endlich mal wieder Urlaub und Motorradtour. Hurra!


    Und ich brauch nen neuen Satz Pellen. Die T31 sind ziemlich runter.


    Also sagt mir der Reifenhändler, ich müsse die jetzt eintragen lassen weil sie noch nicht in den Papieren stehen.

    Blöde Schikane denk ich so und krame im Netz nach ner Unbedenklichkeitserklärung für meine ´92 Maschine mit 3 Zoll Felge und ABS.

    Bloß: Die gibts nicht mehr!!!?!?!


    Die Freigaben aus BT 30 Freigabe für 11er

    sind nicht mehr alle da. Die oberste ist im Netz nicht mehr zu finden und bei Bridgestone selbst https://www.bridgestone.de/motorrad-reifen/tyre-catalog/

    und bei http://bridgestone-freigaben.m…D=mc&searchmode=search_mc

    werden 110er Vorderreifen nur noch bis Baujahr 91 angeboten. Danach nur noch 120er.


    Das kann doch nicht richtig sein, oder? Ich fahr auf der älteren ABS-Maschine seit über 25 Jahren 110er Vorderreifen und der breitere Reifen war doch auch für die breitere (3,5Zoll) Felge statt meiner schmaleren 3 Zoll. Stand als zwangsweise zu verwendende Größe in den Papieren von allen 3 STs, die ich hatte.


    Bridgestone habe ich angerufen und nachgefragt. Antwort: Der zuständige Mann ist in Urlaub (sic) und machen Sie sich mal meine Sorgen. Wenn das auf unserer Webseite steht, dann hat da schon seine Richtigkeit.


    Hat es?


    Für jede Erleuchtung wäre ich dankbar


    - Martin, verwirrt.

    ST1100A ´92
    IBA #77
    Für jedes noch so komplizierte Problem gibt es mindestens eine einfache, schnelle, leicht verständliche und völlig falsche Lösung.

  • OEM Reifen für die ST 1100 ABS ab 1996 -->https://www.honda.de/content/dam/local/germany/motorcycles/pdf/service/reifenfreigaben/reifenfreigaben_Sc26_01.PDF

    OEM Reifen für die ST 1100 ABS/TCS ab 1990 also auch ABS/TCS ab 1992 --> https://www.honda.de/content/d…ifenfreigaben_Sc26_01.PDF


    Einzelabnahme durch eine Prüforganisation gemäß Fall 2 https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html da abweichend von den OEM eingetragenen Reifen


    Reifenfreigaben usw. sind alle ungültig und dienen bestenfalls bei einer Prüforganisation als Arbeitspapier für eine Einzelabnahme


    Auf der Bridgestone Seite ist zu Zuordnung der Reifen für die ST 1100 ABS fehlerhaft, der 120er Reifen kam erst ab Nachtrag 4 der ABE (1996) - Bis Nachtrag 3 der ABE ist es der 110er

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hmmm Martin,
    dann ist die Änderung der Handhabung vom 01.01.2020 - was die Zulassung von Motorradreifen angeht - offenbar an Dir vorbei gegangen.

    Reifenbindungen gelten nur noch für Reifen, die vor 2020 hergestellt wurden.

    Da so gut wie keine vor 2020 hergestellten Reifen mehr bei den Dealern lagern, werden auch nach und nach die Reifenfreigaben aus dem Netz genommen.

    Ältere Motorräder wie die 11er Pan, für die eine Reifenbindung besteht, müssen jede Reifenpaarung, die nicht in den Papieren steht, künftig eintragen lassen.

    Als Lektüre würde ich Dir dies empfehlen.

    Edit:
    Manfred war schneller bzw. ich hab' viiiel zu lange gebraucht . . . :(

  • Das hab ich schon verstanden (Änderung der Gesetzeslage). Und das jetzt alles eingetragen werden muss.


    Ich habe aber auch verstanden, daß die TÜVler die Unbedenklichkeitsbescheinigungen als Grundlage für die Eintragungen nehmen.


    Und die sind, wie Manfred ganz richtig sagt, ausgerechnet bei Bridgestone falsch. Es wird also schwierig, noch etwas eintragen zu lassen.


    Kleine Zusatzpointe: Bei meiner ST ist tatsächlich nur die Dimension angegeben. Kein Hersteller und Typ. Die kommt nämlich mit Einzelabnahme aus der Schweiz. Ich könnte also einfach irgendwas in der richtigen Größe fahren. Das nützt mir allerdings gar nichts, weil zur Dimension die Bauart gehört.


    Und die ist in meinen Papieren "Diagonal".....


    Grüße!


    - Martin

    ST1100A ´92
    IBA #77
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  • Ah ok.

    Das mit der Grundlage für den TÜV / Dekra hat sich allerdings inzwischen vielfach erübrigt. Denn zumindest für alle brandaktuellen Reifen gibt es keine Freigaben, somit keine Vorlagen für den TÜV. Dennoch sollte es möglich sein, auch diese eintragen zu lassen. Macht auch viel mehr Sinn einen relativ neuen Reifen eintragen zu lassen, denn Reifen laufen oft schon nach einigen Jahren wieder aus. Also lasse ich mir - wenn ich schon muss - doch lieber einen guten und brandaktuellen Reifen eintragen der noch ein paar Jahre verfügbar sein wird als einen alten bekannten Reifen, der vielleicht schon morgen nicht mehr produziert wird und in ein paar Monaten nicht mehr verfügbar ist.

    Das mit den Diagonalreifen ist allerdings sehr ärgerlich. Wenn ich Du wäre würde ich es vermutlich drauf ankommen lassen und die Radialreifen (in der richtig eingetragenen Dimension) fahren, die mir am meisten zusagen. Nachträglich eintragen lassen kann man die Reifen immer noch.

  • Nachträglich eintragen lassen kann man die Reifen immer noch.

    Da zwischen der Erstbenutzung und dem nachträglichen Eintragen ja auch ein Bußgeldbescheid kommen könnte... würde ich halt einfach mal vorher bei meiner Prüforganisation vorstellig werden, meine Papiere vorlegen, meinen Wunschreifen nennen und nach dem weiteren Prozedere fragen.


    Von anderen Reifenherstellern gibt es ja durchaus passende Serviceinformationen für die Zulässigkeit der Bereifung z.B. Dunlop die dem Prüfer als Arbeitsgrundlage für einen Radialreifen dienen können. Wenn er freundlich ist, belässt er es bei der Änderung der Reifenbauart. Unterstützen könnte auch der letzte Absatz der BMVI Veröffentlichung (auch wenn sie auf die alte ST 1100 nicht gemünzt ist)

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte ist dies auch die mir am vernünftigsten erscheinende Vorgehensweise.
    Hinzufügen der Eintragung "auch radiale Bauweise zulässig" wäre dabei meine priorisierte Lösung.

    Wenn der erste Prüfer nicht gleich ja sagt - ruhig mal einige andere Prüfer befragen. Die Meinungen und Entscheidungen der einzelnen Prüfer sind so vielfältig wie die Prüfer selbst.

  • Hinzufügen der Eintragung "auch radiale Bauweise zulässig" wäre dabei meine priorisierte Lösung.


    Das hört sich wie ein sehr guter Vorschlag an. Ich kann ja mal fragen.

    ST1100A ´92
    IBA #77
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  • Vielleicht hilft dir das alte Dokument weiter, auch wenn es nur bis zu BT23 geht..

    Da stehen auch keine Baujahre drin, sondern nur die Felgengrößen


    Dass die Profile von BT23, T30 T31 und T32 gemischt werden dürfen ist ja bekannt

  • Das Dokument ist halt nicht zutreffend, da nur auf die Baujahre 1990/91 limitiert und Folgedokumente ab 1992 mit der falschen Reifengröße arbeiten.... da ist Bridgestone gefragt die Dokumente richtig zu erstellen. Aber der Mitarbeiter ist in Urlaub.....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ich denke, ich werde Bridgestone noch ein wenig auf die Nerven gehen. So ein mal pro Woche oder so.

    (Nicht immer am selben Wochentag.)

    Mal schauen, ob die das nicht korrigieren.

    Hab heute mit DEKRA und TÜV telefoniert und beide Prüfer haben klar gemacht,

    daß sie sich nicht über die Herstellerempfehlungen hinweg setzen werden.

    ST1100A ´92
    IBA #77
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