In der Schweiz kann der Beifahrer auf das Helmtragen verzichten, wenn er im Seitenwagen einen Sicherheitsgurt hat und ihn auch trägt. (Verkehrsregelverordnung 3 b)
Da ich aber nicht nur in der Schweiz gespannfahren möchte, interessieren mich die Vorschriften vor allem in Deutschland, Frankreich und Oesterreich. Ich hoffe es kann
mir hier im Forum jemand erklären wie die Vorschriften sind. Danke