Helmtragvorschrift

  • In der Schweiz kann der Beifahrer auf das Helmtragen verzichten, wenn er im Seitenwagen einen Sicherheitsgurt hat und ihn auch trägt. (Verkehrsregelverordnung 3 b)

    Da ich aber nicht nur in der Schweiz gespannfahren möchte, interessieren mich die Vorschriften vor allem in Deutschland, Frankreich und Oesterreich. Ich hoffe es kann

    mir hier im Forum jemand erklären wie die Vorschriften sind. Danke

  • was genau spricht denn gegen einen Helm im Seitenwagen? Für mich stellt sich die Frage erst gar nicht. Meine Kinder tragen immer einen Helm. Auch im Seitenwagen.

    Für mich gibt es da viel spannender Fragen. Z.b. besondere Vorschriften bzgl. Warndreieck, Verbandskasten. Ab welchem Alter dürfen Kinder hinten oder im Boot mitfahren... Da gibt es nämlich durchaus beachtenswerte Unterschiede beim Grenzübertritt.

    Viele Grüße

    Sascha

  • Für Deutschland ganz klar: jeder muss einen Helm tragen, egal ob er auf der Maschine oder im Boot sitzt! Keine Ausnahme, auch nicht für Kinder. Und es muss auch ein richtiger Motorradhelm sein, sonstige Helme werden nicht akzeptiert. Eine besondere (ECE) Norm ist allerdings derzeit nicht vorgeschrieben.


    Soweit ich weiß, gilt das so auch für die meisten anderen Länder.


    Soweit die Gesetzeslage. Speziell bei Kindern muss ich allerdings zugeben, dass wir unseren Sohn mit unter 2 Jahren auch keinen Helm aufgesetzt hatten (er war aber immer angechnaltt und wir hatten auch immer einen Überrollschutz) und dann bis 3..4 Jahren den Helm auch mal abgenommen haben, vor allem im Sommer. Dann gab es aber immer eine spezielle, nur im Boot genutzte Mütze als "Ersatzhelm" - so dass er sich von anfang an daran gewöhnt hat, dass beim Motorradfahren etwas "besonderes" aufgesetzt wurde - so hatten wir später auch nie Diskussionen um den Helm.

    Aber zur Sicherheit: das war nicht ganz legal (ist aber verjährt, deshalb kann ich es jetzt zugeben) - andererseits ist es für einen Kinderkopf unter 2 Jahren nicht unproblematisch einen Helm zu tragen (gilt generell für jede Art von Helm!) von daher sind wir der Empfehlung der Kinderärztin gefolgt den Helm erst nach dem 2. Geburtstag zu nutzen.

  • Hallo Gespannfahrer. Im Seitenwagen gibt es eine Helmpflicht aber kein Gurtpflicht. Hatte das Problem als unser Enkel im Seitenwagen mitfahren wollte.

    Mit zwei Jahren kann man den kleinen noch keinen Motorradhelm aufsetzen. Problemlösung: Kindersitz im Seitenwagen mit Spanngurte festgezurrt ( kann auch am Bootboden verschraubt werden ) der kleine wird mit dem Sitzgurt gesichert und trägt einnen Fahrradhelm.

  • hallo Pan-Freunde, vielen Dank für die verschiedenen Antworten. Ich entnehme daraus folgendes: In der oft kleinkarierten Schweiz haben wir ausnahmsweise ein largeres Gesetz betr. Helm tragen im Seitenwagen als das umliegende Ausland. In meinem Fall handelt es sich nicht um Kinder die mitfahren, sondern um meine Frau, welche in einem Monat das Rentneralter erreicht. Sie möchte halt im Seitenwagen nicht mit dem Helm bekleidet sein sondern wie in einem Cabriolet vielleicht nur ein Kopftuch tragen. Ich kann das voll nachvollziehen, war ich doch in meinen ersten Jahren als Motorradfahrer noch LEGAL ohne Helm unterwegs. Wenn es erlaubt wäre, würde ich noch heute je nach Verkehrsaufkommen auf dem Motorrad ohne Helm fahren. Ist mir schon klar, dass der Verkehr und die gefahrenen Geschwindigkeiten heute anders sind, aber auch die Versicherungsprämien sind heute kleiner. Spass hätte ich trotzdem. Auch denjenigen die jetzt überhaupt nicht meiner Meinung sind wünsche ich jederzeit gute Fahrt.

  • guter Tipp, wir benutzen diesen hier im Seitenwagen. Ist auch viel leichter als ein Integralhelm20211102_090610.jpg

  • Ich meine, mich erinnern zu können, dass in D zwar eine Helmpflicht gilt, dieser Helm aber nicht ECE geprüft sein muß, sondern nur geeignet sein muß. Das ist meines Wissens in Italien ganz anders, da wird kolportiert, dass ganze Harleygruppen mit ihren ungeprüften Stahlhelmen rausgefischt worden sind.


    Ungeachtet dessen vertrete ich die Auffassung: niemals ohne Helm weder auf dem Fahrrad noch beim Skifahren und erst recht nicht beim Motorradfahren. Ich käme ehrlich gesagt nicht auf die Idee, wegen Bequemlichtkeit darauf zu verzichten, egal, ob es vorgeschriben ist oder nicht. Da steht bei mir der Sicherheitsapekt im Vordergund. Und ich fahre weder mit meinem Fahrradhelm noch mit meinem Skihelm Motorrad, obwohl das rechtlich eher kein Verwarnungsgeld nach sich zöge.

    Aber jeder wie er will, es trifft ja zunächst mal nur die eigene Birne.-%-

  • Das ist nicht ganz richtig. Auch wenn keine spezielle ECE-Norm vorgeschrieben ist, so ist doch ein Motorrad-Helm (zumindest in D) vorgeschrieben!

    Also Stahl-, Fahrrad- oder Skihelme sind auch hier beim Motorradfahren nicht erlaubt!

    Die Harley-Gruppe hätte also auch hierzulande mindestens ein Bußgeld riskiert.

    Dafür sind auch die allerältesten Motorradhelme erlaubt, die schon produziert wurden bevor es dafür überhaupt eine ECE-Norm gab....


    Bei Kindern im Boot sehen allerdings die Ordnungskräfte schon mal großzügig darüber hinweg...

  • ....der Helm muß geeignet sein und daher gerade nicht der Prüfnorm entsprechen......

    Da man im Zweifelsfall durch einen Sachverständigen den Nachweis der Eignung als Motorradhelm führen muss, ist das natürlich ein Eigentor (§ 254 BGB) wenn ein nicht geprüfter Helm getragen wird. Dabei können durchaus auch andere Normen eine Rolle spielen wie z.B. SNELL. Ein Fahrradhelm dürfte wegen des fehlenden Entwicklungszieles "Einsatz auf dem Motorrad" als ungeeignet gelten (analog Bauhelm, Feuerwehrhelm, Stahlhelm usw.) Für DE gilt aber korrekterweise nicht die ECE 22-0x als zwingend vorgeschrieben.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.