Helmtragvorschrift

  • Das ist mir schon klar, die Prüfnorm ist nicht allein seligmachend, sondern die Eignung: ein geprüfter aber kaputter Helm ist auch nicht geeignet im Sinne des § 21 und die Eignung müßte im Falle des Falles auch überprüft werden.

    Aber wir wissen alle, was gemeint ist.

  • "Geeignet" heißt: für die Nutzung auf einem Motorrad geeignet.

    Da fallen zumindest Ski- und Fahrradhelme schon mal raus, weil da regelmäßig und klar gekennzeichnet ist, dass der Helm eben nicht zum Motorradfahren geeignet ist Ich habe gerade einen neuen Fahrradhelm gekauft - ja auch die sollte man regelmäßig ersetzen - und da ist das entsprechende Piktogramm sowohl auf der Verpackung als auch im Helm selber drauf/drin.


    Und ja, klar, das alles sagt nichts darüber aus wie gut der Helm im Falle eines Falles schützt. Aber deshalb gibt es in anderen Ländern ja die ECE-Pflicht - am Ende kann man aber auch in Italien mit einem völlig abgeranzten Helm rumfahren - sofern er nur der Prüfnorm entspricht.


    Wir diskutieren hier aber nicht über Sinn und Unsinn, sondern über gesetzliche Grundlagen - und die sind eben nicht immer ganz logisch und manchmal auch etwas veraltet.....


    Ich kann mit meinem Helm auch nach Italien fahren - kein Problem. Und ich fühle mich damit sicher, da er noch gar nicht so alt ist (und natürlich auch noch keinen Unfall hatte) - alle Unfall-Helme werden bei uns konsequent entsorgt (zumindest wenn die evtl. Versicherungsfrage geklärt ist) - aber das halte ich irgendwie für selbstverständlich.....