Neuer Dunlop Roadsmart IV

  • Reifenbindung Kraft Gesetz bei EG-Zulassung bzw. Typgenehmigung aufgehoben - das betrifft dann auch die frühen Modelle......

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • So, gestern mal eine kleine Runde mit dem IV gefahren.

    Auf keinen Fall ist er schlechter als der 3er.-%-

    Da ja noch neu, war erst mal vorsichtig fahren angesagt.

    Aber ich denke wir könnten Freunde werden, zumindest für die nächsten 8-10000KM.

    Hat aber auch seinen Preis, die Freundschaft.:mrgreen:

    301 € allin, wollte der Reifenfuzzi für die schwarzen Schönheiten haben.:evil:

    Und das wo nur 4,5mm Profil auf dem Vorderreifen sind!

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • Die Roadsmart III sind aber auch nicht billiger, oder?

    Zur Profiltiefe vorne: Sie scheinen trotzdem extrem lange zu halten ... Wenn meine alten Roadsmart unten sind, dann wird der 4-er aufgezogen. Bin gespannt.

    Michael

  • Recht haste. Letztes Jahr 275€ bezahlt.

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • Reifenbindung Kraft Gesetz bei EG-Zulassung bzw. Typgenehmigung aufgehoben - das betrifft dann auch die frühen Modelle......

    Hallo Manfred,


    ich weiß, dass das Thema ein "uralter Dauerbrenner" ist ;-) - trotzdem scheint es immer noch nicht eindeutig geklärt zu sein. Denn: Laut Auskunft meines TÜV-Prüfers (und er musste dazu erst in der Zentrale in Heilbronn nachfragen) darf man bei den "alten" Fahrzeugen (also bei denen, die im Schein den Zusatz: "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten" haben), nur Reifen montieren, die eine explizite Freigabe des Herstellers haben. Das widerspricht Deiner obigen Aussage.


    Ich werde versuchen, diesen Zusatz austragen zu lassen. Das sollte möglich sein, denn neuere (und baugleiche) PANs haben ihn ja nicht mehr. Oder gilt, was Du schreibst, und die TÜVler müssen mich trotz dieses Eintrags auch mit einem Reifen durchlassen, der keine explizite Freigabe hat? Wenn das so sein sollte, dann bräuchte ich das entsprechende Gesetz dazu - hast Du einen Link?


    Viele Grüße aus Ellwangen!


    Michael

  • Noch eine Bitte an alle, die eine neuere PAN ohne den blöden Zusatz im KFZ-Schein haben: Könnte ich bitte eine Kopie des Scheins bekommen? Denn mein TÜVler möchte das haben - als Basis für seine Austragung.

    Das wäre toll - vielen Dank!

    Michael

  • Hallo Reinhard


    Super - vielen Dank! Es ist also erledigt - ich habe eine Kopie.


    Liebe Grüße, Michael

  • Der Link zur BMVI Seite sollte jedem Prüfer genügen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hmmm ... Schaun wir mal, was der Prüfer zu diesem Text sagt. Denn der widerspricht dem, was er mir heute Morgen (nach langer Recherche seinerseits) am Telefon gesagt hat. ....

  • Ja ist für einen Prüfer tatsächlich schwer.... ich kann das gut verstehen. Ich suche meinen Motorradschlüssel grundsätzlich nur in der rechten Tasche und finde ihn dann nicht weil er in der linken steckt.....


    Der Prüfer ist sich der Bedeutung der Formulierung "Reifenbindung gem Betriebserlaubnis beachten" aber auch nicht bewusst.


    1. Steht dir kein Zugriff zur Betriebserlaubnis offen. Das heißt du kannst nicht nachlesen welche Reifen für dein Motorrad freigegeben waren. Eine rechtlich höchst umstrittene Formulierung da extrem unbestimmt und für den normalen User nicht nachvollziehbar.

    2. Hat Honda zu keinem Zeitpunkt die Betriebserlaubnis aktualisiert, es bleibt als bei den nicht mehr verfügbaren OEM Reifen

    3. "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" als Ersatz sind nicht mehr zulässig

    4. Ist diese Formulierung um Widerspruch zu EU-Vorgaben und den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Homologation


    Das BMVI hat mit diesem Wildwuchs für Fahrzeug mit EG-Homologation aufgeräumt


    Jetzt muss der Prüfer nur noch mal in seine linke Tasche schauen, den BMVI Text lesen und verstehen und dann nochmal seine Kollegen fragen um sich seine Unsicherheit von hoffentlich kompetenten Kollegen ausräumen zu lassen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.