Neuer Dunlop Roadsmart IV

  • Hallo Manfred,


    ich bin gerade im Mail-Wechsel mit einem TÜV-Prüfer. Er hat mir einen Text geschickt, der für ihn verbindlich ist, und der vom BMVI-Text abweicht. Ich schicke diesen Text als pdf mit - wir sprechen über den markierten Fall 1a. Hier seine mail dazu:


    ................ Im Anhang, das für uns verbindliche Schreiben.Diese kommt von der Technischen Leitung aller Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen. .....................


    Darauf habe ich zurückgemailt:


    Das ist echt interessant, dass diese Technischen Leitung aller Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen einen Text verwendet, der vom Gesetz abweicht.

    Ist das legal? Kann ich mit einem montierten Reifen zu Ihnen kommen und mich dann auf das Gesetz berufen? Müssen Sie mir den Reifen dann genehmigen? Ich werde mal weiter recherchieren, ob ich einen Rechtsanspruch habe, der sich aus dem Gesetz ergibt. Hmmm ....

    Ich denke natürlich über die Austragung nach - wenn sie jedoch nicht nötig wäre, dann würde ich es sein lassen - das Geld würde ich mir gerne sparen. Eigentlich würde ich vermuten, dass der TÜV sich an den Gesetzestext des BMVI halten muss.


    Wie siehst Du diese Fragen? Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, dass der TÜV mich mit dem Reifen durchlässt?


    Grüße, Michael

  • Also dein Dokument entspricht der BMVI Veröffentlichung


    Deine 13er unterliegt dem Fall 1a


    Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es nicht mehr, dein Motorrad unterliegt den normalen EU Bedingungen

    Reifenbindung ist deswegen entfallen und muss auch nicht aus den Papieren ausgetragen werden, da sie nach EU Recht entfallen ist


    Der Prüfer muss dich mit einer beliebigen Kombination an Reifen (die technisch identisch sind mit den Angaben deiner Papiere, LI und Speedindex dürfen auch höherwertiger sein) durch die HU durchwinken

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Also dein Dokument entspricht der BMVI Veröffentlichung


    Deine 13er unterliegt dem Fall 1a


    Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es nicht mehr, dein Motorrad unterliegt den normalen EU Bedingungen

    Reifenbindung ist deswegen entfallen und muss auch nicht aus den Papieren ausgetragen werden, da sie nach EU Recht entfallen ist


    Der Prüfer muss dich mit einer beliebigen Kombination an Reifen (die technisch identisch sind mit den Angaben deiner Papiere, LI und Speedindex dürfen auch höherwertiger sein) durch die HU durchwinken

    Hallo Manfred,


    warum sagst Du, die Dokumente würden sich entsprechen? Soweit ich es sehe, weichen die Dokumente voneinander ab. Im Fall 1a ist bei der BMVI-Version nicht die Rede von: "Reifenbindung ... beachten". siehe: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html

    Das bedeutet: BMVI sagt (im Gegensatz zum TÜV-Dokument): "Egal was da im Schein steht" und TÜV sagt: "Wenn da was drinsteht, dann gilt es auch heute noch."


    Tja ..... hat der TÜV Unrecht?


    Grüße! Michael

  • Michael, ja mit dieser Aussage hat er unrecht


    Der Schlusssatz von Fall 1a ist doch eindeutig


    Beurteilung: Dies ist zulässig, die BE erlischt nicht

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • News:


    Der TÜV - Prüfer weigert sich. Er beharrt auf seinem Standpunkt. Was kann man tun? Zur Dekra gehen?


    Grüße, Michael

  • So, weitere News. Ich bekomme keinen TÜV beim TÜV, wenn ich das mache. Der TÜV baut hier eigene, zusätzliche Hürden auf. Ob das legal ist, das weiß ich nicht - ist aber so.

    Aber der DEKRA - Mann, mit dem ich telefoniert habe, hat es gesehen wie Manfred - er würde mir den Reifen erlauben. Vorausgesetzt (wieder mal was Neues), der Reifen wurde ab 2020 produziert. Er hat behauptet, das sei eine Vorschrift. Bei älteren Reifen müsste er so wie der TÜV handeln (also: Freigabe oder Abnahme oder.... blablabla). Aber das ist kein Problem - die Reifen sind ja neuer.

    Wenn also Reifenhersteller keine expliziten Freigaben mehr machen (z.B. beim Roadsmart 3 hat es ja ewig gedauert), dann können wir zur DEKRA gehen.

    Und die Austragung der Floskel "Reifenbindung ... beachten" aus dem Schein ist somit (wie Manfred gesagt hat) unnötig.

    Grüße, Michael

  • So, weitere News. Ich bekomme keinen TÜV beim TÜV...........


    Hättest mal gleich machen sollen.....zu einer anderen Orga fahren.

    Zur Ehrenrettung des TÜV's.......es gibt auch dort "gute" Prüfer ;-);-)

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • Hättest mal gleich machen sollen.....zu einer anderen Orga fahren.

    Zur Ehrenrettung des TÜV's.......es gibt auch dort "gute" Prüfer ;-);-)

    Nee. Warum soll ich zum TÜV oder woanders hin fahren? Meine Plakette ist noch über ein Jahr gut. Mir ging es um zukünftige Reifenwechsel.


    Und es hat auch niemand von "guten" oder "schlechten" Prüfern gesprochen. Das Problem ist ein anderes: Der Mitarbeiter vom TÜV Ellwangen richtet sich nach internen TÜV - Vorschriften (ich hatte sie oben mitgesendet), die vom Gesetzestext abweichen. Das ist ein echtes Problem. Ich bin nur insofern unzufrieden mit ihm, als ihm das egal zu sein scheint - er hat einfach nur gesagt, ich könne mich ja an seine Vorgesetzten wenden. Dass es sein Job ist, diese Sache zu klären, das hat er nicht verstanden.


    LG, Michael

  • Das mit Reifen DOT ab 2020 ist korrekt, steht auch so bei BMVI und TÜV Unterlagen


    Die TÜV Unterlagen sind auch ok und stimmen mit BMVI überein


    Was nicht stimmt sind die Schlüsse des Prüfers, vielleicht wäre der Kontakt zum Vorgesetzten sinnvoll um ihm auf die Sprünge zu helfen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Manfred, ich verstehe nicht, warum Du schreibst, die Unterlagen des TÜV würden übereinstimmen mit dem Text des BMVI.

    Das ist doch leicht zu sehen, dass die Unterlagen des TÜV deutlich länger sind und weitere Einschränkungen enthalten, oder? Wo liegt da unser Missverständnis?

  • Ja da stehen mehr Buchstaben - aber nur Fülltext ohne rechtliche Bedeutung, es sind auch keine weiteren Einschränkungen vorhanden. Der BMVI Text ist auch so formuliert dass in jeder verstehen kann.


    Inhaltlich absolut identisch! - ich hatte da schon mal Kommunikation mit dem BMVI um die AKE Veröffentlichung (eigentlich nur für interne Zwecke) mit der BMVI Veröffentlichung abzugleichen.


    Wenn Hermi mal Zeit hat kann er es ja auch mal querlesen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hallo Manfred,


    doch, es weicht ab.


    Denn unter den Satz: "Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht."

    schreibt der AKE-Text, dass dann der Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitserklärung erstellt und dass diese mitzuführen ist. Das ist im Originaltext nicht drin.


    Also: "Nur mit Unbedenklichkeitserklärung". Und genau das ist das Problem.