Neuer Dunlop Roadsmart IV

  • Wenn Hermi mal Zeit hat kann er es ja auch mal querlesen.

    Damit hab ich gerechnet, ich bin derzeit ausgelastet, das ist- wenn man sich die Mutter in Form der EU-Regel anschaut derartig kompliziert und besch..... formuliert, dass man das kaum rechtssicher nachvollziehen kann.:(

  • Dann müsste die Unbedenklichkeitserklärung aber nach 2020 erfolgt sein. Die davor sind ja alle erloschen? Oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Der Denkfehler ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung, denn diese gibt es nicht mehr da 1. rechtlich umstritten (existiert bei den möglichen Varianten ABE, Gutachten usw, nicht) und 2. Kein Hersteller wegen dieses Mangels eine UBS ausstellt sondern nur noch "technische Reifeninformationen" die eine Übereinstimmung mit den Grunddaten der ECE R75 sowie ETRTO feststellt.... oder tatsächlich bei Bridgestone eine klassisches TÜV Gutachten.


    Eine UBS war mal ein Papier um eine bestehende Eintragung in den Fahrzeugpapieren "ungültig" zu machen. Der §19 StVZO kennt aber keine UBS..... also ist diese per se schon immer ungültig gewesen, hat nur niemand dagegen geklagt.... war ja auch bequem - für alle Seiten.


    Macht ein Kopie des betreffenden Absatzes, weist auf die Formulierungen des BMVI hin und bittet das BMVI um Klarstellung.


    Hatte ich in der Vergangenheit schon mal gemacht.... eine UBS kann heute nicht mehr verlangt werden. (Den Schriftwechsel aus 2021 habe ich mir aber nicht abgespeichert)


    Hier ging es in 2021 um die M+S Geschichte die mittlerweile ja umgesetzt ist.http://de.varadero.at/index.php/topic,18236.0.html

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ich glaube schon, dass es relativ klar ist, was da schiefgeht:

    Der vom TÜV verwendet AKE-Text ist (im Gegensatz zum BMVI - Text) zumindest missverständlich oder mehrdeutig. Ich persönlich würde sogar sagen: "falsch".

    Aus diesem Grund lässt der TÜV Ellwangen die beschriebenen Reifen nicht zu.

    Die Dekra scheint andere Regel - Texte zu verwenden, die lassen es zu.


    Das habe ich dem TÜV - Ellwangen schon gesagt - die scheint es aber nicht zu interessieren.


    Aus Neugier an euch die Frage: Habt ihr mit "eurem TÜV" andere Erfahrungen bezüglich der Reifen gemacht? Lassen die euch einen passenden Reifen zu, der keine Freigabe hat wenn im Schein der berühmte Satz "Reifenbindung beachten" steht ? Agieren unterschiedliche TÜVs da unterschiedlich?


    Grüße, Michael

  • Ja - es macht einen Unterschied wie die Qualifikation des Prüfers ist


    Eine „normale“ Eintragung darf ja jeder Ing.

    Es gibt aber auch spezielle Prüfing.. die sich eher um Einzelabnahmen kümmern. Mit denen konnte ich bisher jedes Problem bis hin zum Eigenfabrikat lösen


    Deren Wissen hilft auch das Wissen der Kollegen aktuell zu machen


    Hatte z.B. mal das Problem dass mir der TÜV einen U-Kat nicht abnehmen wollte… Nach dem Lesen des 19 StVZO und Definieren des Wortes „verschlechtern“ war alles kein Problem mehr…

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Der AKE Text der Dekra ist übrigens identisch mit dem Text des TÜV…. Nur das „Verstehen“ ist unterschiedlich und zwar genau bei diesen beiden Prüfstellen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Mannmannmann, Probleme habt ihr in der EU und insbesondere Deutschland.🙄😏


    Trotzdem: viel Glück!👍

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • Wer Lust hat kann das lesen, ausgehend von der von Manfrd verlinkten Mitteilung des BMDV:

    EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013, das ist wohl das hier:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32014R0003&from=PL

    und

    2.

    bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997, das ist wohl das hier:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…CELEX:01997L0024-20090907


    viel Spass damit-%-0))((00))((00))((0

  • Der Text vom BMVI ist verständlich.

    Der Text vom AKA ist (offensichtlich) mehrdeutig.

    Der Text in den Links von Hermi ist unverständlich.


    Sucht euch einen aus ;-)

  • Viktor, ich vergas: das ist Bünzlitum in Rein - und Hochkultur--:----:----:--

    Absolut korrekt.☝️😎

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • ...und bei uns im Nordschwarzwald sagt der TÜV-Prüfer: "die ganzen ABE´s hast Du in deinen großen Koffern liegen" Gute Fahrt!

    Wenn alle Stricke reißen, können wir uns immer noch aufhängen...