Und wieder Mal Scheinwerfer

  • Also ich hab Mal irgendwo gelesen, das der Scheinwerfer die Prägung HC/R haben muß um legal auf beiden Scheinwerferseiten beide Funktionen aus zu üben. HC bedeutet nur Fernlicht. HR nur Abblendlicht und HC/R beides. Diese Prägung ist auf dem Scheinwerferglas. Aber ich lasse mich auch eines besseren belehren. Wie gesagt, ich hab's irgendwo gelesen. Ob's stimmt?


  • Wäre spannend sowas mal dem deutschen TüV vorzuführen und sich anzuhören, was der wohl dazu sagt.

    "Nein"



    Auch für Xenon braucht der Scheinwerfer einen entsprechenden Kennbuchstaben und eine Scheinwerferreinigungsanlage. Wenn es das Sparxenon von VW ist braucht man die Reinigungsanlage nicht, aber der Kennbuchstabe fehlt immer noch. Und ein lichttechnisches Gutachten ist unerschwinglich und wird nicht an jeder 0815 Prüfstelle gemacht.

  • Ich hatte das am Umschalter, Fahr-Fernlicht.

    Nach einem Schlagloch ist das Fernlicht ausgegangen und nach dem umschalten auf Fahrlicht hat es gefühlt ne Ewigkeit gedauert bis vorne wieder Licht war...

    dito!

    Bei der ersten Nachtfahrt mit meinem Neuerwerb bin ich bei jedem zweiten, dritten Aufblenden anstatt nun besser zu sehen in die absolute Finsternis gefahren. Schalter öffnen (alle - und alle Schlösser) und sprühölen war so ziemlich meine erste Amtshandlung an dem Stuhl.

  • Prima. Ich meine Eure Infos. Da kann man drauf reagieren und Probleme gleich vermeiden.

  • So. Bin dann Mal weg. Hatte Nachtschicht und hole mir jetzt ne Mütze voll Schlaf.

  • "Nein"



    Auch für Xenon braucht der Scheinwerfer eine Scheinwerferreinigungsanlage.



    Aber nicht bei einspurigen Fahrzeugen (Motorrad z.B.).

    Mann braucht eine Leuchtweitenregulierung, die muss NICHT automatisch sein.( so wie bei der PAN)

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • Also ich hab Mal irgendwo gelesen, das der Scheinwerfer die Prägung HC/R haben muß um legal auf beiden Scheinwerferseiten beide Funktionen aus zu üben. HC bedeutet nur Fernlicht. HR nur Abblendlicht und HC/R beides. Diese Prägung ist auf dem Scheinwerferglas. Aber ich lasse mich auch eines besseren belehren. Wie gesagt, ich hab's irgendwo gelesen. Ob's stimmt?

    https://www.hella.com/techworl…uchtung/Scheinwerfer-219/

    Mein ehemaliger Arbeitgeber war so nett das mal gut nachvollziehbar zu beschreiben.


    zu den Gasentlagungslampen und auch LEDs. Das ist und bleibt in der PAN ohne weitere Prüfung und Einzelabnahme oder ABE (siehe Systeme von Osram und Philips mit ABE für ausgewählte PKW und Transporter) mit dem Originalscheinwerfer illegal. Das Licht kann da noch so gut sein. Das muss allen (auch mir, der schon beides am Mopped hatte) bewusst sein.

  • Aber nicht bei einspurigen Fahrzeugen (Motorrad z.B.).

    Mann braucht eine Leuchtweitenregulierung, die muss NICHT automatisch sein.( so wie bei der PAN)

    Gut. Die Zulassung fehlt dem Scheinwerfer trotzdem für die Xenonbrenner. Gleiches Spiel wie mit den zwei Abblendlampen.


    Aber auch da weiß eben jeder selbst, was er macht.

  • "Nein"



    Auch für Xenon braucht der Scheinwerfer einen entsprechenden Kennbuchstaben und eine Scheinwerferreinigungsanlage. Wenn es das Sparxenon von VW ist braucht man die Reinigungsanlage nicht, aber der Kennbuchstabe fehlt immer noch. Und ein lichttechnisches Gutachten ist unerschwinglich und wird nicht an jeder 0815 Prüfstelle gemacht.

    Schon klar, grins.

    Aber zum Glück habe ich solche Probleme ja auch nicht.

    Ich würde selbst da wohl nichts dran verändert haben weil ich sowas für überflüssig halte und ich kein Geld für Schnickschnack ausgebe den man nicht wirklich braucht (ICH nicht wirklich brauche)

    aber es war halt so, mein Vorbesitzer hatte wohl ein Faible für Spielkram und Firlefanz der dekorativ aussieht, also ist es halt so wie es ist und solange davon weder für mich selbst noch für andere eine Gefahr ausgeht, so what.

    Es funzt, macht schön Licht (obwohl ich das selten einschalte, so viel fahre ich auch im Dunkeln nicht und tagsüber ist das einfach Blödsinn) und über TüV muss ich mir ja keinen Kopf machen.

    Leben ist das was passiert, während Du ganz andere Pläne machst.:mrgreen:

  • Hallo Silverwingrider.

    Danke für den Link. Sehr aufschlußreich.👍

    Also laut Ausführung von Hella, ist der Umbau, oder die Zuschaltung des 2ten Abblendlichts legal. Sehr gut zu wissen. Da ich keine verbotenen Leuchtkörper im Scheini verwende, sollte das bei der Rennleitung, sowie beim TÜV kein Problem sein.

    Warum Honda da nicht von Anfang an beide Seiten mit Abblendlicht ausgestattet hat erschließt sich mir nicht.

    Meine Vermutung: Der Scheinwerfer ist für den Europäischen Markt. Die Pan wurde aber auch in vielen anderen Staaten verkauft und dort sind die Gesetzgebungen andere. Somit hat Honda am Relais und an der Kabelbaumerweiterung gespart.