Parkraumbewirtschaftung

  • Habe vor meiner Wohnung die STX stehen und einen Roller 400 Kubik. Die Bewohnerparkverordnung wurde in dem Einzugsgebiet erweitert (damit nicht in Anwohnergebiet auswärtige City-Besucher parken).

    In der Bewohnerparkverordnung ist nur ein Fahrzeug zur Anmeldung erlaubt. Bei Vorstellung beim Strassenverkehrsamt hieß es "Motorräder brauchen keinen Anwohnerparkausweis"

    Hier geht es um das Parken mit dem Roller.

    Dann kriege ich Knöllchen. "Jetzt gibt es Bewohnerpark-Kennzeichen für Motorrad" Keine Info

    Musste ich Verwarngeld zahlen.

    Danach kann nach Rückfrage ein Motorrad mit der Registrierung; und dahinter steht der Roller (eingeklappt) um platzsparend (da gibt es eine Regel, die ich nicht kenne)

    Dahinter steht der Roller (eingeklappt; platzsparend)

    Da kriege ich Knöllchen an die Handbremse geklemmt.

    Begründung nach Rücksprache mit der freundlichen Sachbearbeitergerin :

    "Das Fahrzeug steht nicht, wie vereinbart am Ende / Anfang eines Parkstreifens"

    Nun parkt die ST1300 am Parkstreifenende und der Roller wird raumschonend davor eingeklappt; parallel zur Fahrbahn.

    Würde ich jetzt aus dieser Posse umparken?

    Würde der Roller vor der Linie des Parkraumstreifens parken...

    Der neue Verantwortliche wird informiert.

    Wenn alle Stricke reißen, können wir uns immer noch aufhängen...

  • Geil, denk dran, ruhender Verkehr ist nicht rechtsschutzversichert, Du könntest Dich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden, der versucht, die Satzung oder ...regelung auszuhebeln. Da kommt Freude auf.:shock:

  • Würde ich jetzt aus dieser Posse umparken?

    Würde der Roller vor der Linie des Parkraumstreifens parken...

    Der neue Verantwortliche wird informiert.

    1. Die als Lagerraum zweckentfremdete Garage aufräumen/entmüllen - schon ist Platz für 2 Motorräder. Man fahre mit offenen Augen durch den Stuttgarter Westen, mindesten 25 Jahre eigene Erfahrung...:roll:

    2. Falls nicht vorhanden, Einstellplatz/Garage auf eigenem Grundstück errichten, wird idr. genehmigtGOO

    3. Okay Klagen. Wenn du Zeit, Lust und Geld hast.;-)

  • Geht wohl um P13 der StVO mit Parkscheibe.


    In meinem Fall nutzt die Parkscheibe überhaupt nix, da damit nur zwei Stunden gehen. Die Kiste steht aber den ganzen Tag vor der Tür.

    Habe jetzt 3x20€ gelatzt, nachdem ich im Telefonat mit dem neuen Verantwortlichen der Bußgeldstelle erfahren habe, dass bisher "salomonische Duldung" erfolgte.

    Nach Verordnung ist das quer zur Fahrbahn platzsparende Parken in Anwohnerparkraum ohne Parkscheibe verboten; außer man wird geduldet, wenn das Fahrzeug "messerscharf" am Anfang oder Ende des Parkstreifens positioniert ist.

    Wenn alle Stricke reißen, können wir uns immer noch aufhängen...