Habe vor meiner Wohnung die STX stehen und einen Roller 400 Kubik. Die Bewohnerparkverordnung wurde in dem Einzugsgebiet erweitert (damit nicht in Anwohnergebiet auswärtige City-Besucher parken).
In der Bewohnerparkverordnung ist nur ein Fahrzeug zur Anmeldung erlaubt. Bei Vorstellung beim Strassenverkehrsamt hieß es "Motorräder brauchen keinen Anwohnerparkausweis"
Hier geht es um das Parken mit dem Roller.
Dann kriege ich Knöllchen. "Jetzt gibt es Bewohnerpark-Kennzeichen für Motorrad" Keine Info
Musste ich Verwarngeld zahlen.
Danach kann nach Rückfrage ein Motorrad mit der Registrierung; und dahinter steht der Roller (eingeklappt) um platzsparend (da gibt es eine Regel, die ich nicht kenne)
Dahinter steht der Roller (eingeklappt; platzsparend)
Da kriege ich Knöllchen an die Handbremse geklemmt.
Begründung nach Rücksprache mit der freundlichen Sachbearbeitergerin :
"Das Fahrzeug steht nicht, wie vereinbart am Ende / Anfang eines Parkstreifens"
Nun parkt die ST1300 am Parkstreifenende und der Roller wird raumschonend davor eingeklappt; parallel zur Fahrbahn.
Würde ich jetzt aus dieser Posse umparken?
Würde der Roller vor der Linie des Parkraumstreifens parken...
Der neue Verantwortliche wird informiert.