Sorry, aber Hartmut's Aussage ist so nicht richtig.
Bei den Schadenfreiheitsklassen (SF) gibt die nachfolgende Zahl (näherungsweise) die Anzahl der schadenfreien Jahre an.
Es gibt Abweichungen davon, denen unterschiedliche Ereignisse zu Grunde liegen können. Beispiele:
- Ein Versicherungsnehmer schließt für mehrere Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung ab und beginnt mit einem oder mehreren Fahrzeugen in einer günstigeren Klasse - also nicht SF0 oder SF1/2, sondern SF1 oder höher.
- Ein Versicherungsnehmer hat einen verschuldeten Unfall, die Versicherung muss für den Schaden aufkommen. Der Versicherungsnehmer steigt eine oder mehrere Klassen ab, je nach Schadenshöhe die reguliert werden musste - z.B. von SF20 in SF15.
- Ein Versicherungsnehmer übernimmt den Schadenfreiheitsrabatt eines Angehörigen, der verstorben ist oder einfach nicht mehr fährt, seinen Führerschein quasi abgibt. Hier kenne ich die genauen Bestimmungen nicht - ob der Versicherungsnehmer anstelle seiner eigenen nun die Schadenfreiheitsklasse des Angehörigen übernimmt oder die Klassen aufaddiert werden.
Um die Kosten genau bestimmen zu können bedarf es eigentlich gar nicht der SF-Klasse, sondern des Jahresbeitrags (100% Beitragssatz) und des aktuell gültigen Beitragssatzes.
Liegt der Jahresbeitragssatz beispielsweise bei 340 EUR, so beträgt die Versicherungsprämie (merkwürdigerweise ist das der Begriff für die Kosten des Beitragszahlers) bei 25% Beitragssatz also 85 EUR.
Die Beitragssätze der hiesigen Versicherungen sind nicht an die Schadenfreiheitsklasse gebunden.
So kann es sein, dass Versicherung A bei SF25 einen Beitragssatz von 25% fordert, während Versicherung B bei SF26 einen Beitragsatz von 30% fordert.
Außerdem heißt höherer Beitragsatz nicht automatisch höhere Prämie - der Beitragsatz bei 100% ist entscheidend.
Wirklich maßgeblich für alle Versicherungen ist lediglich die eigene Schadenfreiheitsklasse.
Weil kein Mensch mehr durchblicken würde wie viel "Prämie" er bei welcher Schadenfreiheitsklasse an welche Versicherung zahlen müsste, gibt es diverse Versicherungsvergleichsrechner, die ich beispielsweise jedes Jahr neu rechnen lasse. Aber nur bei einem gravierenden Preisunterschied wechsele ich dann auch tatsächlich die Versicherung, und auch nur wenn sie teurer geworden ist, weil man nur dann ein kurzfristiges Sonderkündigungsrecht hat.