100kmh Aufkleber ansiedeln 8der nicht?

  • Moin Anhängerbesitzer.


    Ich habe mir einen neuen Anhänger gekauft und möchte den Alten abmelden und mit dessen Kennzeichen den Neuen zulassen.

    Nun hat der Alte ja einen gesiegelten 100kmh Aufkleber.Muss ich nun das Kennzeichen und den Aufkleber zum Absiegeln mit zur Zulassungsstelle

    nehmen?

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • Das Kennzeichen ja (z.B. wegen HU Aufkleber) - den alten 100er Aufkleber nicht, für den neuen Hänger brauchst einen neuen von der Zulassungsstelle

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Danke Manfred.

    Wäre schwierig den Kotflügel unter die Absiegelungsmaschine zu bekommen.:oops:-%-

    Vieleicht weißt Du das auch?

    Ist das 100KMH Schild überhaupt nich nötig? Soll ja eine Gesetztänderung dahin gehend geben.

    Egal, am 22. geht's zur Zulassungsstelle.

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • Ja - 100er Zulassung ist derzeitig an bestimmte Bedingungen geknüpft die ein normaler 400kg Baumarktanhänger nicht erfüllt. Ist halt in nur in DE gültig.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • bei der 100ter Freigabe dürfen die Reifen nicht zu alt werden, da gibts ne Grenze, die es bei 80 km/h nicht gibt.

    Bedeutet: der nette TÜVler lässt Dir die Wahl, entweder neue Reifen oder das 100er Schild abkratzen.

    "Das meiste auf der Welt geht nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch Putzen."

    (Erich Kästner)

    Es grüßt der Waldschrat

  • Nöö - das 100er Schild mus nicht abgekratzt werden, der Hänger fällt automatisch auf die 80iger Zulassung zurück, weil eine der Bedingungen (reifen jünger 6 Jahre) nicht erfüllt wird. Sobald dann neue Reifen montiert werden ist die 100er Zulassung wieder aktiv.


    Hab ich gerade mit einem Anhänger durch... denn hinterm WoMo durfte ich den 100er Anhänger nur mit 80 km/h ziehen. Trotz 100er Zulassung... :-) Dafür denn in FR mit 110 km/h

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Stimmt genau! Das 100er Schild am Anhänger besagt lediglich, dass der Anhänger die baulichen Voraussetzungen für die 100er Ausnahmeregelung erfüllt. Und das Siegel dokumentiert, dass dies amtlich bestätigt wird. Deshalb bleibt die 100er Plakette unversehrt am Anhänger.

    Das Reifenalter (max. 6 Jahre) wie z.B. auch die Wahl des richtigen Zugfahrzeuges fällt in den Pflichtenbereich des Fahrzeugführers bzw. -halters. Der TÜV beanstandet da gar nix.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Du benötigst für den neuen Anhänger, sofern die technischen Voraussetzungen alle passen und du eine 100-er Zulassung willst, ein neues, gesiegeltes 100 km/h Schild als Klebefolie oder als Blech/Kunststoff zum anschrauben von der Zulassungsstelle. Zumindest ist das hier in Berlin so.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • axel


    Das ist genau das was ich hören wollte.GOO

    Alles andere ist mir bekannt.

    Also brauche ich nur das Nummernschild mit zur Zulassungsstelle zu nehmen.

    Im Pan-European Forum,da wird dir geholfen. :lol:

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.