ST1100 Reifenbindung

  • Der Link scheint nur für den angemeldeten suchenden user zu gelten.

    Ich hab's mal probiert, der Link von Adi zeigt auf eine URL mit index/20237.


    Adi Link


    Dann habe ich meine eigene Suche hier rein kopiert, die kriegt den Index 20239.


    https://www.pan-european-forum…x.php?members-list/20239/


    Meinen Link kann ich öffnen, den von Adi nicht.

    Wenn Adi seinen hier rein kopierten Link öffnen kann, wird er meinen Link nicht öffnen können.

    Hannes wird sie beide nicht öffnen Können...

  • Hab was neues:

    Das ist natürlich wieder eine Sache der Schreibtischtäter.


    Hier mal der Anweisungstext der GTÜ:


    "pünktlich zum Start der Motorradsaison möchten wir Ihnen weitere Unterstützung und Informationen zum Thema Reifenfabrikatsbindung geben.



    Im Rahmen der HU bewerten Sie als PI die Einhaltung einer gegebenenfalls vorhandenen Reifenfabrikatsbindung am Kraftrad bei Verwendung der Serienfelgen/-räder.



    Häufig treten folgende Fälle dabei auf:



    * Im Feld 22 der ZB1 ist die Formulierung „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ aufgeführt.



    Sofern in der ABE oder EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs keine Reifenfabrikatsbindung aufgeführt ist, dürfen Sie auf Wunsch des Halters diese Formulierung nach § 15 FZV streichen (in Bayern nur durch Unterschriftsberechtigte [USB] ). Die Prüfung hierzu muss mittels KBA-Fahrzeugdaten, SachVIP Modul Typ/Teile oder FSD-Anwendung Reiter "Serienbereifung" erfolgen.



    * Das Kraftrad hat tatsächlich eine Reifenfabrikatsbindung und diese ist nicht eingehalten.



    Eine nicht eingehaltene Reifenfabrikatsbindung ist im Rahmen der HU mit EM zu bewerten. Bei Schleifspuren am Reifen oder an Bauteilen des Krads ist die geänderte Bereifung mit VM zu bewerten.



    * Kunde möchte eine bestehende Reifenfabrikatsbindung streichen lassen.



    Ein USB kann nach vorheriger positiver Prüfung im Rahmen einer Einzelbegutachtung gem. § 19(2) i.V.m. § 21 StVZO die Fabrikatsbindung streichen. Dazu ermittelt er mithilfe des GTÜ-Hüllkurvenrechners die erforderlichen Mindestabstände gemäß TD/25/01 und überprüft am Fahrzeug, ob diese eingehalten wurden.


    Bei Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände ist eine Streichung der Fabrikatsbindung nicht möglich.



    Weitere ausführliche Informationen finden Sie im GRIPS im Dokument TL/00757 sowie die Unterschriftsberechtigten in der TD-Information TD/25/01.



    Den Hüllkurvenrechner stellen wir Ihnen ebenfalls unter folgendem Link zum Download bereit.


    Heißt für deine Maschinen beim Prüfer deines Vertrauens vorfahren (beim TÜV aaS, bei GTÜ USB), eine Begutachtung nach §19(2) machen lassen und anschl. zur ZuLa.


    Das Ganze wird aber nur statisch gemessen, es Bedarf also keiner Probefahrt.

  • Ich habe mit dem Martin telefoniert, meine Unterlagen gesannt und ihm gemailt. Ich hoffe er hält uns über den weiteren Vorgang auf dem Laufenden.

  • Super, was bei Dir geklappt hat, sollte ja auch bei anderen klappen.GOO

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • So, heute ist TÜV Tag. Daumen Drücken. Danke vorab für den Support.

    Ich drücke ganz fest. Welche St 1100 Variante? 110er oder 120er Reifen vorn? Welche Prüfstelle? Gerne auch später mit Prüfergebnis.

  • So, heute ist TÜV Tag. Daumen Drücken. Danke vorab für den Support.

    du benötigst einen Sachverständigten, ein normaler Prüfer kann die Reifenbindung nicht austragen. *daumendrück*

  • du benötigst einen Sachverständigten, ein normaler Prüfer kann die Reifenbindung nicht austragen. *daumendrück*

    Das wird er hoffentlich vorher mit der Terminabsprache geklärt haben.

  • So, alles tutti. Plakette bekommen und plötzlich stand noch eine st1100 beim TÜV. Kaffee Grüße von Klaus und Martin
    Danke noch mal an alle.