ST1100 Reifenbindung

  • Tach zusammen

    Wäre mal interessant wie bei Euren Maschinen der Freiraum am Kardanrohr mit den AVON ist .

    Beim AVON habe ich von einem Zollstock keine 2 aufgeklappten Teile dazwischenbekommen = ca. 6 mm .

    Beim Bridgestone gehen 3 aufgeklappte Teile vom Zollstock stramm rein = 10 mm .


    Gruß Peter

  • Ich glaube es ist müßig über 4mm zu Philosophieren. Ich fahre den Avon jetzt schon mehrere Jahre, hatte vor diesem Reifenbindungsgedönse eine Reifenfreigabe vom Hersteller und das ging die ganzen Jahre einwandfrei gut und jetzt kommt man halt an Prüfer für die 6mm Freilauf Ok sind und andere welche bei 6mm Angst bekommen und es halt nicht mehr Ok ist.

    Genau so war es mit meinem Cruise Control (Tempomat). Der eine Prüfer sagte, was soll ich da Eintragen ? Behinderteneinrichtung ?

    Sehen wir es einfach mal wie Heizbare Griffe. Der andere Prüfer sagte : unverhältnismäßige Veränderung am Gasdrehgriff, kein Tüv. Das Teil abgebaut und nachgeprüft. Jetzt baue ich es wieder dran und fahre in zwei Jahren nicht mehr zu diesem Prüfer 🥳

  • Moin zusammen

    Sehe ich genauso wie du , der Regulierungswahn nimmt halt immer mehr zu .

    Aber wie kann man dem aus dem Wege gehen ?

    Entweder man akzeptiert es wie es ist oder man geht das Risiko ein , nicht Gesetzteskonform unterweges zu sein .


    Gruß Peter

  • Servus, als Pan- Neuling habe ich da auch mal eine Frage, meine SC 26 von 1992 hat im Fahrzeugschein stehen:


    "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"


    Kann ich anhand der angefügten Bescheinigung (Foto) die aufgeführten Reifen montieren lassen?


    Gruß Achim


    Screenshot 2025-07-23 142913.jpg

  • Das kannst du als Arbeitsgrundlage für eine Prüfstelle verwenden - Abnahme erforderlich

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Das kannst du als Arbeitsgrundlage für eine Prüfstelle verwenden - Abnahme erforderlich

    Danke, dafür benötige ich wohl die ABE (da ist im Schein: F440*NT. I-III angegeben), die habe ich aber beim Kauf nicht dabei bekommen. Oder reicht da der alte Fahrzeugbrief von 1992?

    Ein Ersatz dürfte teuer werden oder?


    im alten Brief ist ja rechts eine Seite wegen ABE. Das dürfte doch reichen für ne Umschreibung.

  • Die ABE kann, falls erforderlich von der Prüfstelle eingesehen werden. Da benötigst du keine Unterlagen.

    Fahrzeugschein genügt für die Abnahme

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Die ABE kann, falls erforderlich von der Prüfstelle eingesehen werden. Da benötigst du keine Unterlagen.

    Fahrzeugschein genügt für die Abnahme

    vielen Dank Manfred, dann mach ich das.