Dumm gelaufen-nicht richtig nachgedacht

  • Hallo Leute;
    mir ist da vor ein paar Tagen eine dumme Sache passiert.
    Beim Putzen meiner schwarzen Pan wollte mir mein Sohn 12 1/2 Jahre helfen.Nun habe ich, für Fahrten in die Stadt, noch einen "Honda Bali"Roller.100 ccm; 8 PS.Den hat er dann geputzt.
    Als "Belohnung" durfte er dann einige Runden auf den Hauseigenen Parkplatz drehen.Der Parkplatz ist als Privatgelände und für "Unbefugte verboten" ausgewiesen.(Schilder)Nach ein paar Runden und "Achten" hat er den Roller wieder abgestellt.,
    Ich muss erwähnen das der Sohnemann den Roller sehr gut beherscht und besser mit dem Ding fährt wie so mancher Erwachsene.
    Dann kamen die Jungs von der Polizei und das Dramma nimmt nun seinen Lauf.
    Nette Nachbarn hatten angerufen, die Anzeige ist raus.Meine Frau macht Stress.Und ich weiss nicht was bei soetwas rauskommt.
    Erwähnen möchte ich noch, das ich seid knapp 40 Jahren Fahrzeuge führe, keinen Punkt in Flensburg habe,wie ich das geschafft habe weiß ich auch nicht.
    Wer weiß , was bei soetwas rumkommt??

    Grüsse aus dem Teutoburger Wald
    Woywod

  • Bei so einer Aktion auf öffentlichem Gelände: Besuch beim Jugendamt mit anschließender belehrung der Eltern. 16 Sozialstunden und 6 Monatige Füherscheinsperre. (Sohn war 16 und machte grade seinen Mopped Schein)


    In deinem Fall: Anwalt...der weis was gut ist.

  • Zitat

    Original von woywod
    ... Nette Nachbarn hatten angerufen, die Anzeige ist raus.


    Na Du hast je nette Nachbarn! Echt klasse!


    Ich denke, dass man in dieser Sache nicht pauschal sagen kann, was dabei rauskommt. In Andis Fall war es wohl so, dass sein Sohnemann auf öffentlicher Strasse erwischt wurde. Bei Dir war dies schon mal nicht gegeben. Bleib erstmal cool. Die Strafe wird IMHO nicht so hoch ausfallen. Das Du einen Fehler gemacht hast, ist ja klar. Dies würde ich auch bei einer Anhörung ohne wenn und aber zugeben und reue zeigen. Dann wird das alles nicht so schlimm. ---- ;-)

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von woywod
    auf den Hauseigenen Parkplatz drehen.Der Parkplatz ist als Privatgelände und für "Unbefugte verboten" ausgewiesen.(Schilder)


    Hauseigener Parkplatz eine Mehrfamilienhauses oder eines Einfamilienhauses?

  • Such Dir schnellstmöglich einen Anwalt, der kriegt vielleicht eine Einstellung hin.
    Ansonsten ists bei Deinem Sohn unproblematisch aber nicht bei Dir, da gibts als Straftatbestand nicht nur das FoF - Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch das Anstiften dazu bzw. Fahrenlassen, obwohl Du gewußt hast, dass Dein Sohn keine Fahrerlaubnis hat.
    Kann bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis gehen, maßgebliche Vorschriften:
    § 111a StPO vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
    § 21 StVG, Fahren ohne
    §69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis


    Wenn Du weiteres wissen willst, schick mir eine pn
    mfG
    hermi


    ps: die Diskussion um öffentlicher Parkplatz hilft u.U. schon deshalb nicht, weil ein Schild allein nicht ausreicht, maßgeblich ist die Zugänglichkeit.

  • Hermi, nich nervös werden.
    1x reicht doch! --- :lol:
    Du magst davon mehr kenne haben, aber ich sag trotzdem, da kommt nix bei rum!

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • @Werner,
    ich vielleich wuschig, aber nicht nervös, vieleicht hab ich ja Zuckungen, Zuckungen, Zuckungen .....
    äh,
    ich glaub ich geh schlafen :mrgreen:


    mfG
    hermi

  • Hmmm 28 Mietparteien... möglicherweise noch Parkplätze für Besucher... ??


    Da würde ich tatsächlich den Tipp von Hermi mit dem RA und einem Beratungsgespräch für kleines Geld ernst nehmen.


    Dies insbesondere weil der Parkplatz wohl nicht eingefriedet war.

  • hallo woywod.


    ich meine auch, du brauichst dringend einen guten anwalt. der sich mit verkehrsrecht auskennt.
    das sieht ganz stark nach öffentlich zugänglichem gelände aus und da wirds ernst, wenns vielleicht auch beim ersten mal nicht sooo heftig wird.
    ich darf z.b. auf dem platz vor meiner garage kein abgemeldetes auto stehen lassen, obwohl das eindeutig mein grund und boden ist, aber von der sztraße öffentlich zugänglich.
    es wäre anders, wenn das gelände eingezäunt wäre


    gruß helmut

  • ... damit hier keine Missverständnisse aufkommen!
    Natürlich muss man damit zum Rechtsverdreher gehen. Das ist sonnenklar.
    Ich wollte nur was für den gestiegenen Adrenalinspiegel von Woywod tun. Also bleib cool und warte ab. Das wird so schlimm nicht werden.

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Für deinen Sohn bleibt die Fahrt folgenlos, da er noch nicht strafmündig ist.


    Bei dir jedoch nicht.
    Die Höhe der Geldstrafe ist einkommensabhängig und wird in Tagessätzen festgelegt.
    Ebenso wird die Frage „Entziehung der Fahrerlaubnis“ von deinen persönlichen Verhältnissen mitbestimmt.
    Bei der Festlegung der Strafe kann ein Anwalt hilfreich sein, ist aber nicht zwingend notwendig.
    Kritisch könnte es bei deinem Flensburger Konto werden.
    Hier erhöht sich dein Guthaben (ich denke mal um 7 Punkte), die dich mindestens in den nächsten fünf Jahren begleiten werden.


    GruHS
    Richard