So kanns auch gehen

  • Najo, im Endeffekt auch nur Menschen ;-) (auch etwas jung der Kerl...)


    Aber warum die Suspendierung?
    Oder kommen sie ihm da jetzt mit "auch als Privatperson die Verpflichtung zur Vorbildwirkung"?
    Er hat doch weder "das Ansehen der Uniform" geschändet, noch sich eines expliziten Dienstvergehens schuldig gemacht?
    Können das höchstens psychologisch über "Allgemeingefährdung" oder mangelnde Selbstkontrolle angehen...


    Stellt Euch mal vor der Dienstgeber setzt einen auf die Straße weil man eine Organverfügung wegen Falschparken ausgefasst... :roll:

  • Quatsch Martin!
    Der Typ ist Organ des Staates! Heute brettert er selber mit 230 über die Piste, und morgen zockt er Dich (an gleicher Stelle) ab! Ich finde seine Suspendierung voll OK!

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von stxWerner #829
    Ich finde seine Suspendierung voll OK!


    Moralisch mögen wir ja konform gehen, suche nur die rechtliche Grundlage dazu.
    Es geht ja um kein Gewaltverbrechen, Betrug oder Ähnliches...

  • Martin, über rechtliche Handhabe seiner Vorgesetzten können wir hier nur spekulieren.
    Aber ich denke, er hat bei Dienstantritt etwas unterschrieben. Da steht bestimmt etwas von "Vorbildfunktion" , auch ausserhalb der Dienstzeit usw. --- ;-)

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Ich denke, dass es keine rechtliche Grundlage dazu gibt, um so mehr als sich das Vergehen in seiner Freizeit abgespielt hat. Auf der anderen Seite unterstehen Polizeiorgane aufgrund ihrer Funktion und auch dem Vorbildcharakter einer erhöhten Aufmerksamkeit, weshalb IMHO eine Suspendierung durch die vorgesetzte Stelle durchaus legitim ist. Er wird nämlich bei dieser massiven Übertretung für voraussichtlich 6-12 Monate den Schein abgeben und dadurch auch nicht in der Lage sein, während dieser Zeit ein Polizeifahrzeug zu führen..., was wiederum eine Suspendierung oder gar Entlassung möglich machen würde.
    Auf jeden Fall wird's über ihn sackteuer :evil:. Aber eben, selber schuld :-?


    Was sehen das unsere Grünen hier im Forum?

  • Ich sag Euch:
    Der hat was unterfackelt! "Kantonalspolizeidienstverordnungsparagraphxy"! Und das haben sie ihm nu unter die Nase gehalten. --- :mrgreen:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Als ehemaliger Blauer in Hamburg sage ich - übertrieben. Eine Ordnungswidrigkeit und das ist nun mal zu schnelles fahren, kann zumindest hier in Deutschland nicht zu einer Entlassung aus dem Polizeidienst führen.
    Aber andere Länder, andere Gesetze. Vielleicht war der Betroffene noch Beamter auf Probe oder ähnlichen Bestimmungen.
    Wenn er durch den Verlust des Führerscheins kein Streifenwagen mehr fahren kann, so wäre er in Hamburg zu einer anderen Tätigkeit versetzt. Vielleicht noch ein Dissi !! Aber wie gesagt andere Länder.....!

  • Bei uns wäre es nach ( altem ) Disziplinarrecht so gewesen, daß er das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit geschädigt hat und aus diesem Grunde ein Disziplinarverfahren hätte eingeleitet werden können. In der Schweiz dürfte diese Geschwindigkeitsüberschreitung eine Straftat sein ( man kläre mich auf, wenn ich falsch rate ) und der Beamte kann für die Dauer der Ermittlungen suspendiert werden. Viele Wenn's und Aber's, mit denen ich mich nicht auskenne. Für mich steht aber schon fest, daß er eine ordenliche Disziplinarstrafe bekommen sollte. Eine Suspendierung ist aber wohl deutlich übertrieben. Denn das beduetet eine Freistellung vom Dienst, wahrscheinlich mit Bezügen. ALso Zeit um weiter Rasen zu können. Ich denke, daß könnte man anders besser lösen. Auch bei uns gibt es beliebte und wenig beliebte Jobs.
    Wahrscheinlich war er so blöd und hat gesagt, daß er von der Schmiere ist und die Sache für sich selbst schlimmer gemacht. Wie das Ding dann an die Presse gegangen ist, würde mich auch noch interessieren.

  • Zitat

    Original von zrudi
    Bei uns wäre es nach ( altem ) Disziplinarrecht so gewesen, daß er das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit geschädigt hat und aus diesem Grunde ein Disziplinarverfahren hätte eingeleitet werden können. In der Schweiz dürfte diese Geschwindigkeitsüberschreitung eine Straftat sein ( man kläre mich auf, wenn ich falsch rate ) und der Beamte kann für die Dauer der Ermittlungen suspendiert werden.


    Das hast du recht. Eine Übertretung von +149km/h auf der Landstrasse :shock: ist bei uns eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Ich weiss von einem Bekannten, der hat bei einer Übertretung im ähnlichen Stil eine Busse von Fr. 15'000.- plus Gerichts- und Anwaltskosten liegen gelassen :-? (abgesehen vom 8-monatigen Fahrverbot und Eintrag ins Strafregister...).