Hallo zusammen,
Beweise (Fotos) können vom Beschuldigten oder dessen Anwalt angefordert werden. Bei dieser Gelegenheit das Eichprotokoll (muss bei jeder Einrichtung einer Radarfalle von der Polizei angefertigt werden) mit einfordern (sollte dann evtl. besser der Anwalt machen). Bei bestehen einer Rechtschutzversicherung ist eine erste Beratung durch einen Anwalt in aller Regel gedeckt.
Aber: Es ist die Frage ob der Aufwand bei geringen Verstößen lohnt. Wenns um Punkte oder Führerscheinentzug geht ist es jedoch empfehlenswert.